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Krankengymnastik während des Verfahren aussetzen

ICE02

Neues Mitglied
Registriert seit
26 Jan. 2020
Beiträge
12
Danke für die Aufnahme. Ich konnte mich schon vieles erlesen hier. Dennoch habe ich eine Frage.

2019 hatte ich ein Wegeunfall und zog mir eine Humerusfraktur zu die nicht operiert werden musste.
Danach folgte 1x Reha, 2xTrainingstherapie und bis heute immer noch schon 5x 10Einheiten Krankengymnastik da ich bis heute Einschränkungen habe in der Schulter bzw. im Arm.
Die BG schlug mir 3 Gutachter vor und habe mich ich für einen entschieden der mich mit einer MDE von 40% eingestuft hat für das erste Jahr. Die BG gefiel das nicht und musste somit zu einem BG Gutachter der mich wiederum mir einer MDE von 10% einstufte o_O
Habe Wiederspruch eingelegt und wurde abgelehnt. Somit war ich gezwungen zu klagen am Sozialgericht was nun gerade noch am laufen ist.

Ich muss nun ständig in die BG Sprechstunde, aller vier bis sechs Wochen ca. wo auch jedes mal ein anderes Arzt drinnen sitzt da es in Frankfurt am Main in einer Klinik ist. Ständig wird mir nur Krankengymnastik verschrieben und danach soll ich wieder zur Sprechstunde erscheinen und die wissen wenn ich wieder komme dann sitzt wieder ein andere Arzt da.
Ich bin berufstätig, habe unregelmässig Schichten und 2 Kinder da es immer auch schwierig ist in der Krankengymnastik Termine zu vereinbaren.
Nun zur Frage.

Kann ich irgendwie die ständigen besuche in der Sprechstunde und die nicht wirkenden Krankengymnastiken sein lassen? ohne das es heist," Patient möchte nicht mehr in die Sprechstunde und keine weiteren Rezepte für die Krankengymnastik".
 
Hallo ICE02

willkommen im Forum.

Wie ich sehe ist, das dein erster Beitrag, ein kleine Bitte wir versuchen ein Minimum an Höflichkeitsformel einzuhalten. So was wie Anrede und Schlussgruß ist hier üblich. Ich hoffe du wirst noch weitere passende Antworten bekommen

Mein Tipp an dich: du hast momentan ein Verfahren vor Gericht laufen, bei dem du überprüfen lässt ob es zulässig ist eine Verbesserung von 40 auf 10% MDE gerechtfertigt sei. Wenn du jetzt auf Arztbesuche und KG verzichtest, da das nicht nötig sei, was soll das Gericht dann denken.

Also auch wenn es lästig ist, was soll es - zeige dich dem BG Arzt und halte durch und nütze die KG damit es nicht wieder schlechter wird. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kannst du ja weiter überlegen.

LG Teddy
 
Hallo Teddy

Danke für deine Antwort. Muss dann durch solange wie das Verfahren läuft. Dachte nur da einige hier schon eine MdE haben und dies bezüglich nicht so oft hintereinander das durch machen müssen wie ich.

MfG
 
Hallo Ice,

Du kannst Dir auch einen D-Arzt suchen bei Dir in der Nähe.

Besser wird es erstmal nicht mit den Rezepten aber ggf. sparst Du Dir Wegezeit.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ice,
die MdE und mithin die daraufhin auszureichende Verletztenrente hat nichts, aber auch gar nichts mit der Wahrnehmung anberaumter Untersuchungshaft- und Behandlungstermine zu tun. Gruß Rehaschreck
 
Hallo zusammen

Danke erstmal für eure Antworten!
Werde wohl es durchziehen müssen.

Gruss ICE02
 
Hallo Rehaschreck,

ich denke schon, die BG und die Gutachter sollen sehen, dass immer noch Therapie notwendig ist und noch kein akzeptabler
Endstand bzw. Genesung eingetreten ist.

Nimmt der Patient die angebotenen Leistungen / Therapien nicht wahr, dann ist doch alles super und dem Patienten geht es gut!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo ICE02,

denke auch, dass du die KG weitermachen solltest. Aber vielleicht wäre ein D-Arzt-Wechsel hilfreich und auch eine andere Therapie, wenn die jetzige nicht anschlägt. Besprich das mit dem Arzt. Vielleicht hilft auch der Wechsel des Physiotherapeuten. Es gibt ja als Behandlungsmöglichkeiten noch manuelle Therapie, Osteopathie, Ergotherapie,...

Informiere dich selbst einmal, was dir am Sinnvollsten vorkommt und frage das beim Arzt an.

Wenn du Glück hast, musst du bei einem anderen D-Arzt nicht so lange warten, sondern kannst dein Folgerezept auch mal so abholen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
hallo,

bis heute Einschränkungen habe in der Schulter bzw. im Arm
Ständig wird mir nur Krankengymnastik verschrieben und danach soll ich wieder zur Sprechstunde erscheinen

je nach einschränkungen oder auch defiziten (orthopädisch / neurologisch) und nach art der fraktur solltest du um eingehende abklärung und befunderhebung nachsuchen, wie schon angemerkt vll am besten mit einem anderen d-arzt. wenn über diese zeit diese verordnungen gegeben wurden und damit wohl auch nötig waren, ist es etwas befremdlich, wenn der arzt hier keine weitere aufklärung betrieben hat. und selbstverständlich behältst du bis auf weiteres und einer weiteren abklärung die verordneten massnahmen bei!

Kann ich irgendwie die ständigen besuche in der Sprechstunde und die nicht wirkenden Krankengymnastiken sein lassen? ohne das es heist," Patient möchte nicht mehr in die Sprechstunde und keine weiteren Rezepte für die Krankengymnastik".

genau dies wird letztlich der tenor sein, sollten die verordnungen eingestellt werden.
ab hier gilt wie immer: akteneinsicht bei der BG und patientenunterlagen bei den behandlern anfordern! für dich ist wichtig, ob und wie der bisherige verlauf, die getroffenen massnahmen und die wirkungslosigkeit der verordneten gymnastik überhaupt dokumentiert und welche anderen massnahmen angesetzt wurden!


gruss

Sekundant
 
Hallo Ice,

Du kannst auch mal versuchen eine Folgeverordnung bei Deinem Arzt per Email oder telefonisch anzufordern. Ggf. hast Du Glück und
man sendet Dir diese per Post zu oder Du kannst sie an der Rezeption abholen ohne Termin und lange Wartezeit.

Ein Versuch ist es wert.

Viele Grüße

Kasandra
 
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