Hallo zusammen,
ich wollte mal mein Erfolg bzw Teilerfolg mitteilen.
Ich hatte Klage eingereicht gehabt beim Sozialgericht Frankfurt am Main und das Gericht hatte einen Gutachter beauftragt bei dem ich auch schon war. Dieses Gutachten ist nun bei mir eingetroffen.
Der Gutachter dessen namen ich nicht nennen möchte der hier im Forum und auch bei Google sehr viele negativen Bewertungen hatte ist zu einem Ergebnis von einer MDE 20% gekommen. Ich und mein Anwalt haben aber auf eine MDE 30% Klage eingereicht. 30% deshalb aufgrund des ersten gutachtens.
Im Gutachten sind nun einige Punkte die nicht stimmen und wollte mal fragen ob es sich aus eurer Sicht lohnt dagegen vorzugehen.
Er schreibt: "Das Entkleiden des Oberkörpers erfolgt ohne Schwierigkeiten".
Hierzu möchte ich sagen das NIEMAND beim entkleiden meines Pullovers im Raum war. Auch das entkleiden zu diesem Zeitpunkt viel mehr schwer.
Im weiteren Verlauf der Untersuchung sollte ich ein Schürzen-und Nackengriff tätigen der mir nicht gelungen ist. Im Gutachten steht: "Der Schürzen-Nackengriff ist beidseits problemlos möglich".
Für mich eigentlich nicht nachvollziehbar wie darauf kommt
Der Gutachter hat bei seinen Messergebnissen festgestellt, dass sowohl bei der Abduktion als auch bei der Anteversion eine Bewegungseinschränkung BIS auf 90 Grad festgestellt wurden. Diese Massangaben bestätigen die Massangaben der Unfallklinik XXX wobei der Gutachter unter Berücksichtigung dieser Masse zutreffend eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% annimmt.
Mein Anwalt möchte nun von mir wissen ob eine Vorhebung und Seitwärtshebung meines Armes im Schultergelenk bis zum Schulterniveau festgestellt wurden ist da bei mir damals mehrere Ärzte und in einem ersten Gutachten eine Abduktion von 40 bzw einer Anteversion 65 Grad festgestellt wurden.
Im Gutachten steht weiter...
In den Einschätzungsempfehlungen für die gesetzliche Unfallversicherung Schiltenwolf/Holo "Begutachtung der Haltungs- Bewegungsorgane 6. Auflage wird bei einer Bewegungseinschränkung im Schultergelenk in der Art, dass der Arm nur bis 120 Grad erhoben werden kann eine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% aufgeführt.
Sollte der Arm nur bis 90 Grad erhoben werden können,sind die Vorraussetzungen für eine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% erfüllt.
Ich liege somit voll drinnen.
Meine Frage ist nun. Warum möchte mein Anwalt wissen ob es bei meiner Gerichtlichen/ Gutachter Untersuchung eine Abduktion von 40% und einer Anteversion von 65 Grad vorlag wenn ich so oder so unter 90 Grad bin und ich bis 90 Grad es eh nur 20% gibt?
Liebe Grüsse