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Krankengeld

Hallo pussi,

genau da bin ich mir auch nicht so sicher ob das ganze eine Rechtsgrundlage hat. Auf meine Frage hin bei der KK, sagte mir die Sachbearbeiterin nur, das wär nun mal eben so, wo das steht könne sie mir auch nicht sagen.
Fänd ich auch echt super, wenn uns jemand eine rechtliche Aussage dazu geben könnte, wo man das evtl. nachvollziehen kann.
Warten wir mal ab, ansonsten kann man ja mal in der nächsten Woche ein neues posting mit der geziehlten Frage dazu ins Foren stellen.
Wünsche dir ein schönes Wochenende.
Gruß von stinababy
 
Hallo Joker,

danke dir für die Info.
Tatsächlich mal wieder dieser legalisierte Taschenraub, in der Zeit des Anspruches auf Verletztengeld ruht der KK Anspruch, und diese Zeit wird später auf den Anspruch der Zeit des KG angerechnet.
Das heißt dann auf gut Deutsch, nach 78 Wochen mit der gleichen Krankheit ist dann Schluß.
Na ja, auf jeden Fall bin ich und pussi bestimmt auch nnun mal wieder etwas schlauer geworden.
Gruß von stinababy
 
hallo, joker
hallo stinababy

zitat aus § 49

"
(4) Erbringt ein anderer Träger der Sozialversicherung bei ambulanter Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, werden diesem Träger auf Verlangen seine Aufwendungen für diese Leistungen im Rahmen der nach § 13 Abs. 2 Nr. 7 des Neunten Buches vereinbarten gemeinsamen Empfehlungen erstattet."

das ist das einzige, was ich in verbindung mit verletztengeld rauslesen konnte.

mit dem begriff: "ruhen" kann ich nichts anfangen.
es ist klar, dass nicht beide leistungsträger gleichzeitig zahlen, obwohl ja an beide die beiträge gezahlt wurden.
deshalb sollten die 78 wochen der gkv im anschluss an das vg offen und voll verfügbar sein.
das ist eigentlich noch immer meine meinung.
bin ich wirklich mit meiner meinung allein?

mfg
pussi
 
hallo pussi,

im §48 steht, wenn von anderer Stelle gezahlt wird, ruht der Anspruch auf KG solange wie z.b. die Zahlung von VG besteht.
Diese Ruhezeit wird dann auf die Zeit die einem KG zusteht angerechnet.
So habe ich das laut §48 verstanden.
Sehe ich das evtl. falsch?
Gruß stinababy
 
hallo, stinababy
womöglich sehe ich es falsch!
aber darum diskutieren wir ja.
selbst dann, wenn du recht haben solltest, ist irgendwas faul!. bt. was heisst ruhezeit
wir haben aber doch beide beiträge gezahlt! ergo, dürften wir volle leistung auch von beiden erhalten.
ich spreche nicht von nebenherzahlung, sondern nacheinander. wenn ein leistungsträger(vg) schluss macht, kommt der andere(kg), der ja zwischenzeitlich nichts bezahlt hat.
mfg
pussi
 
Hallo pussi,

das ist normalerweise auch voll logisch. Ich dachte das ja genauso wie du.
Dachte auch, wenn das Verletztengeld um ist dann hat mein Mann ja noch Anspruch auf das KG.
Aber dem ist wohl leider nicht so, obwohl ich diesen Gesetzentwurf auch nicht nachvollziehen kann und er meiner Meinung nach auch nicht sein kann oder da sein dürfte, weil du ja wie schon schrieben in beide Verscherungen eingezahlt hast Bzw. die Unfallversicherung hat der AG ja für dich bezahlt. Aber egal es wurde in beide Vers. eingezahlt und trotz allem wirst du beschissen und sie rechenen die Ruhezeiten, d.h. die Zeiten in dehnen du VG bezogen hast auf deinen Anspruch der der KG Zeiten mit an.
Finde ich sozial sehr ungerecht.
Gruß von stinababy
 
hi, stinababy
komme einfach vom thema nicht los.
mich wundert allerdings, dass so wenig user sich beteiligen.
ein beispiel, um ruhezeit zu definieren.
habe eine lebensversicherung mit buz.
werde ich bu, läuft die lv weiter, auch ohne beitragszahlung.bin beitragsfrei gestellt, genau, wie bei der gkv. am ende der laufzeit bekomme ich meinen eingezahlten beitrag mit überschussbeteiligung ausgezahlt.
irgendwas läuft zwischen den gesetzl. trägern falsch.
lg
pussi
 
Guten Morgen Pussi,

ich kenne das bei mir auch, habe ich mich in ein Thema verbissen:rolleyes:....so komme ich davon nicht mehr los:).

Das Krankengeld (78 Wochen) ist für Krankheit oder Freizeitunfall.

Das Verletztengeld für Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit.

Du hattest einen Berufsunfall, also gab es Verletztengeld und nur wenn Du jetzt eine ganz andere Krankheit (oder Freizeitunfall) bekommst....dann bekommst Du auch Krankengeld der GKV.

Etwas ähnlich ist es mit dem privaten Krankentagegeld. Sobald Du Deine private BUZ-Rente bekommst läuft das private Krankentagegeld aus.....obwohl Du auch beides zahlst.
Hatte ich auch erst nicht verstanden....ist aber so.

Bekommt man als Selbständige auch Krankengeld der GKV (freiwillig versichert) muß man das nicht zusätzlich versichert?
Ich glaube, wenn ich richtig Krank werden würde, bekäme ich keine 78 Wochen KG.

Einen schönen Wahlsonntag
Kai-Uwe´s Frau
 
hallo, kai-uwe

selbstverständlich kannst du dich als selbständiger in der gkv freiwillig versichern, ebenso bei der bg. das letzte hätte ich mal lieber bleiben lassen sollen.
man denkt, man muss rundum abgesichert sein, wenn man familie und angestellte hat.
aber
wenn dann was passiert, kämpfst du an vielen fronten.
ist schon zermürbend.
euch auch einen schönen sonntag
pussi
 
Hallo ich habe heuteerfahren das meine bg das verletzten geld einstellen will in februar dann wären die 78 wochen rum was kann ich tun das es weiter läuft wenn ich immer noch krank bin wie war das bei deinem mann?

Hallo Jens,

belehre mich eines besseren, nach eigenen Erfahrungen, kann ich sagen das Verletztengeld auch über 78 Wochen hinaus gezahlt wird.
Mein Mann bezieht es jetzt schon 3 Jahre.
Aus anderen Beiträgen habe ich auch entnommen das die 78 Wochen ,das Verletztengeld nicht betrifft, sondern nur auf Krankengeld zutrifft.
Meine das nicht bös, sind nur so eigene Erfahrungen.
Gruß stinababy
bitte kannst du mir das sagen ich weiß nicht mehr weiter
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,
das Verletztengeld ist zeitlich nicht beschränkt. Aber ich weß nicht wie lange die BG zahlt bis sie über GA den Geldhahn zu dreht oder BU Rente bezahlt.
LG Wolfgang
 
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