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Krankengeld

Hallo,

habe ich das dann jetzt richitg verstanden, nach der Aussteuerung und dem jetzigen Erhalt von ALG1
bekomme ich bei Krankschreibung nicht mehr und nicht weniger an Geld wie ALG1?



ondgi
 
Zitat
Nun zu meiner Frage, nach Unfall und BG Verletztengeldzahlung sind 78 Wochen um und ich bin ausgesteuert.
Bekomme ALG1 muss aber demnächst wieder unters Messer nur nicht wegen
eines direkten Unfallschadens (war ein Vorschaden).
----------------------
Hallo ondgi,

da Du über einen Vorschaden schreibst ändert sich bei Dir überhaupt nichts! Das heißt Du solltest es auch
der Arge melden wenn Du eine Zeit lang krank geschrieben bist

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__128.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__126.html

Vielleicht sagen Dir die § mehr?
Das heißt Du bekommst das weiter was Du bisher bekommen hast (ALG 1 .(X.)..) im Rahmen von
sechs Wochen! Was nach den sechs Wochen passiert das müßte ich erst einmal sehen! Aber so weit waren wir noch nicht!
Ich hoffe das reicht Dir fürs erste?

Gruss Joachim

(X) falls Du noch irgend eine Rente bekommst auch die
Natürlich besteht auch die Möglichkeit bei geringen Einkommenund chronischer Krankheit sich von den Zuzahlungen befreien zu lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
wie meinst du das mit den78 Wochen , die Ärzte in der REHA haben gesagt das die BG nur 78 zahlt. Wie lange wird denn jetzt Verletzten geld gezahlt.
 
Hallo xkatix,

für die Dauer der Verletztengeldzahlung gibt es keine feste Zeitangabe oder Begrenzung. Die greift nur in bestimmten Fällen.

Die genaue Regelung über Beginn und Ende Verletztengeld findest du im § 46 SGB VII.

Die Ärzte in der REHA haben dich definitiv falsch informiert! Die 78-Wochen-Regelung gilt nur für die KK.

Gruß Jens
 
hallo, jens

selbst in gerichtsurteilen wird von einer max. vg-zahlung bis 78 wochen gesprochen.

übrigens habe ich immer noch keine erschöpfende antwort meiner eingangsfrage:
vg - kg - anrechnung

mfg
pussi
 
Hallo,

wir haben dies hier schon öfter diskutiert und dargelegt, dass eine Verletztengeldzahlung nicht an die 78 Wochen gebunden ist, wenn nicht die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Da ich selbst länger VG bekommen habe, scheint es in den dir bekannten Gerichtsurteilen vielleicht einen anderen Hintergrund zu geben. Die 78-Wochen-Begrenzung greift z. B., wenn die Arbeitsfähigkeit nicht mehr wiederhergestellt werden kann und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind. Dies steht aber genauso im SGB VII.

Zu deiner Eingangsfrage:

Es wird entweder Verletztengeld gezahlt oder Krankengeld, eine Vermischung dürfte eigentlich nicht stattfinden, -entweder-/ -oder- .

Da für einen Fall nur ein Träger zuständig ist, wird eine Anrechnung in dem Sinne erfolgen, dass, wenn z. B. der Versicherungsfall nachträglich als Arbeitsunfall anerkannt wird und in den Bereich der BG fällt, die BG die von der KK verauslagten Kosten an die KK zurückzahlen muss. Andersrum genauso.

Die logische Schlussfolgerung wäre eine Anrechnung, wenn ein Trägerwechsel stattfindet.

Gruß Jens
 
hallo, jens
erstmal dks für deinen beitrag, den ich trozdem nicht verstehe.
wie kann es sein, dass die bg vg zahlt und die kk die zeiten der zahlung anrechnet?
habe meine beiträge sowohl bei der kk als auch bei der bg bezahlt, also jedes für sich. ergibt aus meiner sicht:
wenn eines erloschen ist, aus welchen gründen auch immer, sollte die andere einsetzen.
ich weiss, dass es schwieriges thema ist, darum bohre ich ja!
mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

ich habe zwar keine Ahnung von der BG, aber so wie Du es schreibst müßte ja jeder der einen Arbeits/Wegeunfall hatte beides(natürlich nicht gleichzeitig) bekommen:confused:.
Den die BG wird von einem selbst (Selbständige) oder Arbeitsgeber bezahlt, die Krankenkasse(von einem selbst und Arbeitgeber) aber auch.
Als Arbeitnehmer hat man dann doch immer beides:rolleyes:.

Lieben Gruß
Kai-Uwe`s Frau

P.S. bin schon gespannt wann mal ein ganzer Satz bei Dir aus Abkürzungen besteht:D
 
Hallo pussi,

leider ist das so, das die Zeiten der VG Zahlung auf Ansprüche gegenüber der KK in Bezug auf Krankengeld angerechnet werden, sofern es sich um die gleiche Krankheit handelt. Wenn also 78 Wochen VG gezahlt wurde, hast du evtl. noch weiter Anspruch auf VG gegenüber der BG aber keinen Anspruch mehr aif krankengeld von der KK.
Ich finde das auch nicht richtig, denn wie du schon sagtst, Beiträge wurden ja für beide Versicherungen vorher gezahlt.
Aber manches was so läuft in dieser Hinsicht ist m.M. legalisierter Taschenraub am Bürger. Alleine wenn du an die Altersrenten denkst, haben Mann und Frau z.b. immer in die Rentenkasse eingezahlt und verstirbt einer der beiden, hast du zwar Anspruch auf Witwenrente, aber wenn du "zuviel" eigene Rente bekommst, dann ziehen die dir einen Batzen ab, damit du ja nicht zuviel in der Tasche hast. Ist total ungerecht, denn vorher hat ja auch niemand gesagt, der eine Partner hat weniger Abzüge, weil er später sonst in der Rente zu hoch kommt.
Ich selber mag manchmal garnicht über diese soziale Ungerechtigkeit in vieler Hinsicht nachdenken, sonst werde ich wütend.
Wie schon geschrieben, wenn also die BG kein Verletztengeld mehr zahlt und 78 Wochen, die man ja Anspruch der KK gegenüber hat um sind, dann bleibt einem nur der Weg zum Arbeitslosengeld1.
Ist nicht gerecht, aber das ist leider gesetzl. so:mad:
Gruß von stinababy
 
hallo, stinababy

na, endlich hat mich einer verstanden!
danke!

weisst du auch, wo die gesetzliche grundlage steht?

war eigentlich überzeugt, dass nach beendigung der verletztengeldzahlung (für dich - kai-uwe - ausgeschrieben!) das krankengeld neu , auf 78 wochen gezahlt wird.
wie gesagt, es sind 2 verschiedene leistungsträger, die beide durch beiträge bezahlt wurden.
wenn man 2 private unfallversicherungen hat, tun die sich ja auch nicht zusammen.

@kai-uwe
deinen letzten beitrag verstehe ich nicht.

mfg
pussi
 
Hallo pussi,

leider kann ich dir auch nicht sagen, wo die gesetzl. Grundlage dazu nachzulesen ist.
Wir hatten Anfangs auch gedacht das nach der Verletztengeldzahlung dann erst einmal die Krankengeld Zahlung eintreten würde, weil man diese ja praktisch noch nicht in Anspruch genommen hat. Aber durch das Forum und Nachfrage bei der Krankenkasse wurden wir dann auch eines besseren belehrt.
Mich persönlich würde es auch interessieren wo man die Grundlage dazu nachlesen kann. Vieleicht kann uns ja noch jemand in der Hinsicht schlau machen.
Ich jedenfalls für meinen Teil finde es sozial als völlig ungerecht und kann das auch nicht nachvollziehen.
Gruß von stinababy
 
hallo, stinababy
genau so sehe ich es auch.
mich wundert, dass es noch keinem aufgestossen ist.
selbst mein ra hüllt sich in schweigen.
glaube, dass es nicht rechtens ist!

wo! kann man nachforschen?

auf jeden fall, danke ich dir, dass du meine frage nachvollziehen kannst.
hab schon an meiner ausdrucksform gezweifelt.
vielleicht gibt es jemanden im forum, der uns auskunft geben kann, da nun ja klar sein sollte, worum es geht.

nochmals, herzlichen dank
pussi
 
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