Hallo pussi,
leider ist das so, das die Zeiten der VG Zahlung auf Ansprüche gegenüber der KK in Bezug auf Krankengeld angerechnet werden, sofern es sich um die gleiche Krankheit handelt. Wenn also 78 Wochen VG gezahlt wurde, hast du evtl. noch weiter Anspruch auf VG gegenüber der BG aber keinen Anspruch mehr aif krankengeld von der KK.
Ich finde das auch nicht richtig, denn wie du schon sagtst, Beiträge wurden ja für beide Versicherungen vorher gezahlt.
Aber manches was so läuft in dieser Hinsicht ist m.M. legalisierter Taschenraub am Bürger. Alleine wenn du an die Altersrenten denkst, haben Mann und Frau z.b. immer in die Rentenkasse eingezahlt und verstirbt einer der beiden, hast du zwar Anspruch auf Witwenrente, aber wenn du "zuviel" eigene Rente bekommst, dann ziehen die dir einen Batzen ab, damit du ja nicht zuviel in der Tasche hast. Ist total ungerecht, denn vorher hat ja auch niemand gesagt, der eine Partner hat weniger Abzüge, weil er später sonst in der Rente zu hoch kommt.
Ich selber mag manchmal garnicht über diese soziale Ungerechtigkeit in vieler Hinsicht nachdenken, sonst werde ich wütend.
Wie schon geschrieben, wenn also die BG kein Verletztengeld mehr zahlt und 78 Wochen, die man ja Anspruch der KK gegenüber hat um sind, dann bleibt einem nur der Weg zum Arbeitslosengeld1.
Ist nicht gerecht, aber das ist leider gesetzl. so
Gruß von stinababy