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Krankengeld läuft aus

Kentigerna

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
11 Juli 2012
Beiträge
7
Ort
im Norden
Hallo,
das ist mein erster Beitrag und ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.
PTBS nach Arbeitsunfall ohne körperlichen Schaden 2006.
Gutachten liegt der BG seit 7/2012 vor, ein Bescheidd ist noch nicht raus.

Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist im Widerspruchsverfahren.

Nun läut Anfang November mdas Krankengeld aus, ich bin weiterhin Au und habe noch meinen Arbeitsvertrag.

Muss mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden und würde dem allg. Arbeitsmarkt vollzeit zur Verfügung stehen

§145 greift nicht, weil Rente erst abgelehnt wurde.

Ist das so?

Kentigerna
 
Hallo,

doch, der § 145 greift, da Widerspruch und vielleicht auch anschließende Klage aufschiebende Wirkung haben.

Ich gehe mal davon aus, dass Du mit Erwerbsminderungsrente die Rente der Rentenversicherung meinst.

Das Arbeitsamt muss bis zur Rechtswirksamkeit des Bescheides leisten. Rechtswirksam wird der Bescheid erst, wenn kein Widerspruch eingelegt oder das Klageverfahren abgeschlossen ist. Lediglich könnte es sein, dass Du vom Arbeitsamt-Arzt begutachtet wirst.

Dass Du ungekündigt bist, ist für den § 145 nicht relevant.

Gruß
Jürgen
 
Danke alphabet...
bekomme ich dann Arbeitslosengeld, obwohl nicht arbeitsfähig?
Und wenn, wielange wird das wohl gezahlt?
Kentigerna
 
Hallo...
dann bin ich also arbeitslos trotz Arbeitsvertrag...und stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung trotz AU

Das zerrt alles an meinen nicht vorhandenen Nerven
Verschlimmert sich alles durch immer neue Töpfe die aufgemacht werden müssen...

Therapie steht hinten an, weil Kosten nicht geklärt sind...BG lässt warten und warten...

Wie in einer Sackgasse...
Sorri...bin ziemlich depri...

Kentigerna
 
Hallo,

Du bist arbeitslos, ja auch mit Arbeitsvertrag.

Dem Arbeitsmarkt stehst Du aber trotz AU weiterhin nicht zur Verfügung. § 145 zählt in dieser Hinsicht, da unter Anwendung diese Paragraphen die Verfügbarkeit fingiert wird. Auf das "normale" Arbeitslosengeld braucht man sich nicht verwiesen lassen.

§ 145 hat gerade den Sinn, dass Zeiträume nach der Aussteuerung aus der Krankenkasse nicht zum plötzlichen kompletten Wegfall eines Erwerbsersatzeinkommens führt.

MachtsSinn und Kentigerna, welchen Sinn sollte dieser Paragraph sonst haben, wenn man doch auf normales ALG verwiesen wird.

Jedoch wird das Arbeitsamt, wie bereits benannt unabhängig ein Gutachten machen lassen um die Feststellung zu treffen, wieviel Stunden Du arbeitsfähig bist oder nicht.

Gruß
Jürgen
 
Hallo Jürgen,

wie kommst du in den § 145 SGB III rein? Der setzt doch voraus, dass wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung der Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann. Der Rententräger hat doch bereits das Gegenteil festgestellt. Und AU für die letzte Tätigkeit bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass eine leichtere Tätigkeit nicht ausgeübt werden könnte (Verfügbarkeit). Dazu müsste unter dem Suchwort "Spagat" näheres zu finden sein.

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Macht's Sinn,

wir haben darüber ja schon so viel diskutiert.

Jürgen hat m.E. Recht.

Auch wenn der § 125 SGB III zwischenzeitlich zum §145 SGB III mutiert ist und die Arbeitsagentur sich mit ihrer neueren internen Dienstanweisung noch verquerer verhält als vor 2 Jahren, so hat sich am grundsätzlichen m.W. nichts verändert.

Hallo Kentigerna,

les Dir mal alles zum früher früheren §125 SGB III (heißt jetzt 145 SGB III) durch. Es ist eine ganz harte Zeit Hört sich so an, als ob Du rechtlich vertreten wärst. Das ist gut so. Dein RA wird ggf. Klage gegen die Agentur einreichen.

Grüße
 
Hallo Kentigerna,

Wenn Du weiter AU bist und Dein KG ausläuft, gehst Du vorher zum AA und meldest den Anspruch auch ALG1 nach §145 (früher §125) Nahtlosigkeitsregelung an.

Du bekommst dann, weil Du im Widerspruchsverfahren Deiner EM-Rente bist, solange ALG1 wie Dir Anspruch an ALG1 zusteht. Durch die KG-Zahlung hast Du auch wieder neue Ansprüche erworden, achte auch darauf!

Sollte Dein Anspruch auf ALG1 auslaufen und Du hast noch keine EM-Rente, dann kommt ALGII ins Spiel.

Bestehe auf ALG1 nach §145 Nahtlosigkeitsregelung und nimm einen Ausdruck es §'en mit zum AA.......leider sind die dort immer sehr vergesslich, was diesen §'en angeht

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Hallo Kai Uwe,

wie meinst Du das?
solange ALG1 wie Dir Anspruch an ALG1 zusteht. Durch die KG-Zahlung hast Du auch wieder neue Ansprüche erworden, achte auch darauf!

Ich bin jetzt etwas geplättet, denn meine Em-Rente wurde Mitte 2011 rückwirkend ab Mitte 2009 - also für den ganzen Zeitraum des Krankengeldbezugs - bewilligt und jetzt werde ich nachsehen, denn ich glaube ich habe keine Entgeldpunkte für diesen Zeitraum bekommen.

Wenn sich das bewahrheitet, dass ich schon wieder von dieser staatsmafia beschissen wurde.... ja ich koche

Grüße
 
Hallo,

ja, da hat die Mafia wieder zugeschlagen. Entgeltpunkte erhälst Du nur bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Ich habe das rechtlich schon mal überprüfen lassen - ist aber völlig gesetzeskonform, nur meiner Ansicht nicht gerade sozial.

Gruß
Jürgen
 
Verletztengeld läuft aus und brauche Rat

Bei mir ist es der erste Beitrag. Ich hatte im Februar 2011 einen Wegeunfall.
Ich wurde bis jetzt 3x am Schlüsselbein operiert und war 3 Monate zur stationären Weiterbehandlung wegen SHT und PTBS. Eigentlich sollte eine Arbeitstherapie erfolgen, aber jetzt ist herausgekommen, dass es eine Arbeits-und Belastungserprobung (hab nicht mehr wie 3h geschafft) war.
Das Verletztengeld läuft zum 30.09. aus, weil die BG die Behandlung beendet hat (ich hätte gesagt abgebrochen, aber die Zeit ist ja auch rum).
Das ist für mich sehr verwirrend und ich habe Mühe das alles zu verstehen. Ich weiss nicht so richtig worauf ich achten soll und wie ich es richtig mache.
Einen Gutachter darf ich mir jetzt noch raussuchen. Einer ist mein behandelnder Arzt, dem ich nicht so richtig vertraue, die anderen beiden kenne ich nicht die sind in Gutachterinstitut in Döbeln und Unfallkrankenhaus in Halle.
Ich bin jeden Tip oder Ratschlag dankbar, kann aber mit den ganzen Paragraphen und Abkürzungen nichts anfangen.
 
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