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Koxarthrose(Coxarthrose)neue BK, wer hat da Kenntnis von?

Hallo,

nun die SB von der BG hat selber entschieden da sin meinem Fall keine Hüftgelenkarthrose vorliegt, ohne einen Beratungsarzt einzuschalten.

Folgender Text dazu:
Zitat: " ..... Wir haben geprüft, ob Ihre Erkrankung eine Berufskrankheit ist. (1). Unsere Ermittlungen haben ergeben:
  1. Ihre Koxarthrose ist keine Berufskrankheit (§ 9 Abs. 1 SGB VII) (1)
  2. Sie ist auch nicht wie eine Berufskrankheit anzuerkennen (§ 9 Abs. 2 SGB VII) (2)
Unsere Entscheidung begründen wir wie folgt:

Nach dem Ergebnis unseres Feststellungsverfahrens gehört die bei Ihnen bestehende Erkrankung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Liste genannten Erkrankungen.
Eine Anerkennung Ihrer Erkrankung als Berufskrankheit ist daher nicht möglich.
Entsprechend der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ ist empfohlen in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung eine neue Berufskrankheit aufzunehmen (Koxarthrose durch Lastenhandhabung mit einer kumulativen Dosis von mindestens 9.500 Tonnen während des Arbeitslebens gehandhabter Lasten mit einem Lastgewicht von mindestens 20 kg, die mindestens zehnmal pro Tag gehandhabt wurden). Diese Erkrankung ist bislang noch nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Wir haben daher geprüft, ob die bei Ihnen diagnostizierte Koxarthrose wie eine Berufskrankheit anerkannt werden kann.

Nach den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft liegt ein anerkennungsfähiges Krankheitsbild unter folgenden Voraussetzungen vor:
1. Chronische Hüftgelenksbeschwerden in Form von Schmerzen in Ruhe und nachts, andauernde Morgensteifigkeit länger als 30 und kürzer als 60 Minuten und/oder eine schmerzhafte Innenrotation.

2. Röntgenologischer Nachweis von femoralen und/oder acetabulären Osteophyten, entsprechend Grad 2 nach Kellgren und Lawrence oder einer Gelenkspaltverschmälerung (superior, axial und/oder medial) entsprechend Grad 3 nach Kellgren und Lawrence.

3. mindestens eine der folgenden Funktionsstörungen: Einschränkungen der Hüftgelenksbeweglichkeit, insbesondere der Innenrotation, aber auch der Außenrotation, der Abduktion, der Adduktion sowie der Flexion oder der Extension, hinkendes Gangbild, reduzierte Gehstrecke, Krepitation bei der Gelenkbewegung, Kapselschwellung oder Hüftgelenkserguss.

Die Auswertung der vorliegenden medizinischen Unterlagen hat ergeben, dass die geforderten radiologischen Kriterien (siehe 2.) wie Randanbauten (Osteophyten) entsprechend Grad 2 nach Kellgren und Lawrence oder eine Gelenkspaltverschmälerung im Hüftgelenk entsprechend Grad 3 nach Kellgren und Lawrence nicht nachzuweisen sind.

Insofern liegen auch die Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer Erkrankung wie eine Berufskrankheit nicht vor, da das entsprechende Krankheitsbild nicht vorliegt.

Auf Ermittlungen zur Exposition konnte insofern verzichtet werden. "



Nun könnt Ihr Euch mal selber ein Bild machen, wie die BG darauf reagiert hat und das da gar nicht weiter ermittelt wurde bzw. jetzt noch was passiert.


Gruß Karl
 
Hallo,

bei meiner Frau wurde abgelehnt, weil nicht 9500 t sondern nur 9450 t.
Allerdings wurde für die Berechnung nur irgendeine berufsspezifische Tabelle genommen und nicht die angegebnen Belastungen.
Die Werte in dieser Tabelle liegt aber unter den Werten der Tabelle von BK Report 2/03 . Deswegen Widerspruch.

Vielleicht findust du ja im Anhang etwas für dich:

Berufskrankheiten-Verordnung
hier: Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“
- Koxarthrose durch Lastenhandhabung -
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2. Röntgenologischer Nachweis von femoralen und/oder acetabulären Osteophyten, entsprechend Grad 2 nach Kellgren und Lawrence oder einer Gelenkspaltverschmälerung (superior, axial und/oder medial) entsprechend Grad 3 nach Kellgren und Lawrence.

Das würde ich durch anderen Orthopäden nochmal prüfen lassen

Gruss
 

Anhänge

  • berufskrankheiten_Coxarhtrose.pdf
    173.5 KB · Aufrufe: 10
Zuletzt bearbeitet:
Das würde ich durch anderen Orthopäden nochmal prüfen lassen

Hallo Busch38,

ja werde da nochmals mit meiner Orthopädin drüber sprechen, bisher wurde nur ein CT gemacht.
Im CT des Beckens wurde eine bds. Dysplasiehüfte, rechts mehr als links gesehen. Dann war auffällig ein femorocetabuläres Impingement, insbesondere rechts, sowohl vom Pincer-als auch vom Cam-Typ. D.h Bump am Hüftkopf und osteophytäre Randzacke am Pfannenerker. Da kommen die Schmerzen bei Drehbewegungen in der Hüfte her.

Ein dritter Orthopäde diagnostizierte eine bds. Hüftdysplasie mit einem lateralen CE Winkel rechts bei 24 ° = entspricht mittelgradiger Dysplasie.

Vielelicht wird die jetzige behandelnde Orthopädin mich nochmals zum CT oder zum MRT schicken, das man das nochmals richtig abklärt.

Gruß Karl
 
Das mit der Dysplasie ist schlecht, die begünstigt Coxarthrose. Vorschädigung.
Hatte BG meiner Frau auch geschrieben.
Darüber besser nichts erwähnen.

Gibt es Gelenkspaltverschmälerung ?
 
Moin Busch38,

davon wurde im Röntgenbefund nichts erwähnt. Bloß 2019 hat ein Orthopäde bei der Auswertung des CT ein Impingement bds. festgestellt in den Hüftgelenke in Form von Pincer und Cam- Typ, rechts mehr wie linke und am Pannenerker ein Ausbau(Knochengewebe), Fachausdruck weiß ich jetzt nicht.

Und seitdem letzten CT/2019 wurde nichts mehr gemacht, halt nur das Röntgen im Rahmen des Gutachtens BK-2108/10.

Gruß Karl
 
Hallo,

kann eine Sachbearbeitung der BG einfach eine Berufskrankheit ablehnen, ohne das ein Arzt darüber geschaut hat? Irgendwie kommt mir da etwas spanisch vor, die schrieben ja, das diese Koxarthrose noch nicht im BKV-Liste enthalten ist. Obwohl diese in der BKV-Liste unter Punkt 7 gelistet ist. Bloß halt ohne Merkblatt, halt nur die wissenschaftliche Begründung. Das ist aber kein Grund, diese gleich abzulehnen.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
zur Anerkennung müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Medizinisch, d. h. Du musst krank sein und
2. Arbeitstechnisch, d. h. Du musst belastend gearbeitet haben( Exposition)

Wenn nur eins erfüllt ist, erfolgt die Ablehnung. In der Regel schaut aber der Gewerbearzt drüber.
Ohne Arzt ist nach meinen Erfahrungen eher die Ausnahme.
Gruß
 
Hallo,

auch hier mal eine Frage an Euch.

Gibt es Literatur und Bücher, zur Coxarthrose?
Wenn ja, welche Bücher/Titel sind es, wo man mal über dieses Thema nachlesen bzw. nachschlagen kann. Da ja diese Erkrankung " angeblich " noch nicht in der Liste der BKV eingetragen ist.
Diese BK ist in der BAUA-Liste unter Pkt. 7 = " Neue BK/ Erweiterung bestehende BK " aufgeführt bzw. eingetragen seit 3/2020, mit einer wiss. Begründung. Dann wurde ein Untervermerk bzw. Hinweis vermerkt = " Für diese Erkrankungen hat das BMAS bereits eine wissenschaftliche Begründung veröffentlicht. Diese Erkrankungen sind jedoch noch nicht in die Berufskrankheiten-Liste übernommen worden. Bis zur Aufnahme können sie aber wie eine Berufskrankheit nach § 9 Absatz 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch anerkannt werden. "

Und nun will die BG da versuchen, dieses irgendwie abzuwenden, weil diese noch nicht auf der BK-Liste steht bzw. dort noch nicht eingetragen ist.

Gruß Karl
 
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