• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Koxarthrose(Coxarthrose)neue BK, wer hat da Kenntnis von?

Hallo seenixe,

im Sinne hast Du schon recht, das jeder ein Stück verantwortlich ist, wie er sein Arbeitsleben gestaltet. Aber man muss aber auch sehen, wie es in den einzelnen Firmen ausgesehen hat mit dem Arbeitsschutz und der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen etc. Meine letzte wirkliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung war im Jahr 1989 in der alten Firma. Also noch zu DDR-Zeiten, da hatten wir einen Betriebsarzt und da wurde jedes Jahr turnusmäßig diese Untersuchung durchgeführt, ohne wenn und aber. Dann kam die graue Zeit und es ging alles drunter und drüber. Dann wechselte ich in eine andere Stahlbaufirma, ohne Betriebsrat ohne Schwerbehindertenvertretung ohne Arbeitsschutz-Obmann. Der Firmenchef legte keinen Wert auf arbeitsmedizinische Untersuchungen. Was sollte ich da machen, ganz alleine auf weiter Flur, von meine damaligen Kollegen brauchte ich nichts zu hoffen. Die kuschten und wenn einer den Mund auf machte wurde er rausgeschmissen und schon war Ruhe im Schiff. Er meinte, ihr seit zum Arbeiten hier und mehr nicht, die arbeitsmedizinische Untersuchung kostet Geld und das habe ich nicht. Nun frage ich Dich was sollte ich da machen, alleine?

Auch bei den anderen Firmen wo ich war bis 2015 war es nicht anders. Da wurden nur die Monteure zur arbeitsmedi. Untersuchung geschickt, weil sie die G41 brauchten zur Höhentauglichkeit und zur Höhenrettung, wenn sie auf Dächer und auf Funkmasten bis zu 120 m klettern mussten. Ansonsten hätte die Firma von der Gewerbeaufsicht welche aufs Dach bekommen. Wenn die das für die Monteure hätten nicht gebraucht, hätten sie da auch keinen hingeschickt. Wir in der Werkstatt(Produktionshalle) wurden da nicht hingeschickt, weil es dann zu viel gekostet hätte. Ich und meine Schweißkollegen wurden nicht mal da hingeschickt, obwohl wir jeden Tag die Schweißrauche eingeatmet haben. Auch hier in diesen Firmen war kein Betriebsrat oder Arbeitsschutz-Obmann rein nichts. Die Chefs sagten, wenn euch das nicht passt, da ist das Loch was der Maurer gelassen hat. Ich habe mir da des Öfteren den Mund verbrannt und habe die Arbeitsschutzmängel bei der Betriebsversammlung angesprochen und wurde von den Chefs Mundtot gemacht. Da ich zu dieser Schweißer war und bemängelte das es keine Schweißrauchabsaugung gibt etc. und Hilfsmittel zum Heben und Tragen der Teile zum Arbeitsplatz. Meinst Du was ich mir da alles anhören lassen musste und wurde bei der Versammlung des Raumes verwiesen. Habe das paarmal gemacht und jedes mal das selbe Prozedere, bis ich die " Schna......e " voll hatte.
Nun frage ich Dich, was sollte ich da alleine auf weiter Flur machen?

Im Prinzip hast Du schon recht, das jeder selber etwas verantwortlich ist in dieser Richtung. Aber was sollte ich da machen, kein Arbeitsschutz-Obmann usw. Meinst du was draußen auf den Baustellen los war, da wurde noch mehr geknüppelt, als auf die Knochen der Leute. Ich kenne genug ehemalige Kollegen, die waren mit 50 - 55 fertig auf die Knochen, Bandscheibenvorfälle, Kniee u. Hüften kaputt. Die haben jetzt das selbe Schicksal wie ich, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, keine Vorsorgeuntersuchung etc. die kämpfen auch im Anerkennung. Von Fürsorgepflicht haben die Firmenchefs nichts gehalten, hier hat nur das andere gezählt.

Will auch keinen anderen die Schuld geben, aber das ist eben hier bei mir passiert, das ich jetzt der Leitragende bin, der Jahrelangen Knüppelei.
Was sollte ich machen, war froh das ich den Job hatte.


Nun das ist mal eine Darstellung was bei mir abging in meinem Beruflichen Leben, wo nichts vorhanden war nach 1990 bis 2015. Wo sich keiner um Arbeitsschutz geschert hat, Hauptsache du hast den Buckel krumm gemacht und nicht aufgemuckt hast. Es gab keinen Betriebsrat, keine Schwerbehindertenvertretung, Arbeitsschutz-Obmann, keine Betriebsärztin.

Nun kommt, wie Forstwirt schon bemerkt hat, alles nach und nach bei mir zum Vorschein was Geschädigt ist und Verschlissen ist.

Es soll kein Jammern sein oder Rechtfertigung, wollte das hier mal richtig stellen, das nicht der Eindruck ist, das ich nur andere die Schuld gebe oder bei andere das suche. Aber das war eben bei mir die Situation in den Firmen wo ich war. Nun ist das Kind in Brunnen gefallen und suche Hilfe wie ich das alles bewerkstelligen kann, weil das alles für mich Neuland ist. Nun bei mir sind eben einige Teile oder in Leidenschaft gezogen, wie Wirbelsäule, und Gelenke, die eindeutig von meiner beruflichen Arbeit kommen.

Auch wenn Du mir darauf nicht antwortest, nun habe ich Dir mal die Situation geschildert, könnte noch mehr ins Detail gehen, mit Arbeitsschutz, ob nun eingehalten oder nicht. Da könnten wir noch lange Debattieren, aber was bringt es, es ist eben passiert und es war die Arbeitssituation ebenso in den Firmen. Will auch nicht um mich schlagen, habe geschildert wie es war und das ich nichts machen konnte alleine gegen den Arbeitsschutz, der in vielen Dingen missachtet wurde oder übergangen wurde. Nun meine ehemaligen Kollegen ergeht es auch nicht anders, die kämpfen auch jetzt für die Anerkennung.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich möchte jetzt einmal nachfragen, ob ich doch irgendwie Hilfe erhalten kann, von Euch in der ganzen Sache Koxarthrose. Nun wir wollen uns nicht wieder gegeneinander Anlegen und Diskutieren warum weshalb usw. Die Gründe und die Darstellung habe ich geschildert wie das in den Firmen abgelaufen ist und will es jetzt nicht alles wieder aufwühlen. Gut habe vielleicht auch Fehler gemacht, die kann ich eben nicht rückgängig machen. Es ist eben jetzt so und ich muss jetzt das Beste drauß machen, nun das Kind in Brunnen gefallen, was soll ich machen.

Nun jetzt habe ich alle Formulare auf dem Tisch zu liegen und irgendwie komme ich da nicht weiter. Die Formulare ähneln der BK-2108-10, bloß halt hier ist mehr das Augenmerk auf Heben und Tragen von schweren Gegenstände gelegt.
Was ist mit der Berechnung, die laut wissenschaftliche Empfehlung ausgegeben wurde für das gesamte Arbeitsleben, von glaube 9500 t. Gibt es da überhaupt schon eine Berechnung, oder ähnliches? Oder kann ich meine Berechnung von BK-2108 heranziehen und nur die Ganzkörperschwingung und extreme Rumpfbeugehaltung rausnehmen? Was ist mit ein- bzw. beidhändiges Umsetzen? Eigentlich nehme ich ja beim Umsetzen auch die Gewichte in die Hand, oder zählt das eher hier nur mit Heben und Tragen?

Nun das wird kommen, das die BG dann ihre Ermittlung macht, sprich TAD oder schon vorher, wie bei BK-2108.
Der TAD muss ja irgendwo einen Bezugspunkt haben, oder woher leitet er das dann ab?

Das sind jetzt Fragen, die ich habe im Bezug dieser neuen Berufskrankheit, wo die BG noch nicht so richtig was weiß, weil es ja noch alles frisch ist.

Ich hoffe doch, das ich trotzdem Hilfe bekomme, auch wenn es mal hie rund da einige Missverständnisse gibt bzw. gab.

Gruß Karl
 
Hallo Karl54,

wo hast Du bisher gesucht? Ich habe die BK mal eingegeben und bin dann auf folgender Seite gelandet des BMAS
Wenn Du jetzt mal an das Ende des Dokuments scrollst findest Du einen Literaturnachweis. Hier und in dem Dokument selbst würde ich ansetzen um meine Fragen beantwortet zu bekommen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

erstmal Danke für die Antwort. Auf dieser Seite war ich auch schon.

Und da ist mir aufgefallen das dieses ja im mit der BK-2108 im Zusammenhang ist bzw. zusammengeführt wird.
Weil es ja da sinngemäß heißt: " .... durch Heben und Tragen schwerer Lasten "

Da ist mir der Gedanke gekommen, da könnte ich die Berechnungen der BK-2108 nehmen und dafür hier einiges Ableiten und etwas umbauen, sprich das heben und tragen drin lasse, die Werte und die Werte für die extreme Rumpfbeugehaltung und die Ganzkörperhaltung rausnehme und dann müsste es passen. Das dann hochrechne mit dem gesamten Arbeitsleben, dann müsste ich auf die Summe was da in der wissenschaftlichen Begründung/Empfehlung angegeben ist, sprich die 9500 t.

Das müsste passen, was ich da so überdacht habe.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

hast Du Dich schon mal bei allen Deinen Verfahren mit § 3 BKV auseinander gesetzt.
Wenn Deine BG die Erkenntnis haben sollte, dass Du betroffen bist, MUSS die BG eine separate Ermittlung durchführen.
Dazu gibt es den gesetzliche. Auftrag, unabhängig vom eigentlichen Verfahren.

Auszug aus einer Veröffentlichung eines Urteils, welches ein RA kommentierte
Das zitierte Urteil beinhaltet eine systematisch gute Klarstellung zu den Voraussetzungen des sog. kleinen Versicherungsfalls der BK 2108. M.E. werden aber gerade nicht die Anforderungen abgesenkt, sondern die dort vertretene "Grundlinie" entspricht besonders bezüglich der konkreten Gefahr absolut der herrschenden Meinung.

Richtig ist, das in der BG-Welt öfters restriktive Einzelauffassung vertreten werde, wie z.B. hier offensichtlich die haftungsbegründen Daten (arbeitstechnischen Voraussetzungen) in voller Ausprägung gefordert wurden. Für eine präventive Vorschrift, die gerade nicht den Eintritt einer BK fordert, sondert ihn vermeiden will, macht dies natürlich keinen Sinn (im Gegenteil!). Notwendig und ausreichend war schon immer eine arbeitsmedizinisch relevante Expositionshöhe und eine individuell nachgewiesene körperliche Reaktion des Versicherten im Sinne des berufskrankheitentyschen Krankheitsbildes und - für den Leistungsfall der Übergangsleistung - eine negative Prognose.

Wichtiger erscheint mir hier die Bestätigung der Rspr. zum kleinen Versicherungsfall. Die herrschende Meinung bei den BG'en geht immer noch von Einzelentscheidungen zu den nach § 3 BKV möglichen Leistungen/Massnahmen aus. Sie sehen sich daher auch bei unstreitigem Vorliegen der Anspruchsvoraussetzuingen nicht als zuständig für akzessorische oder begleitende Leistungen. M. E. ist, wenn einmal der kleine VersF vorliegt, außer Rente das gesamte Spektrum des SGB IX iVm SGB VII dem Grunde nach beinhaltet.

In Überprüfungsfällen zur BK 2108 kommt die Relativierung der früheren Grenzwerte des MDD noch ergänzend hinzu.
Voraussetzungen oder der objektive Zwang zur Aufgabe der schädigenden Tätigkeit nicht auf Grund dieses Urteils neu, sondern von je her nach diesen Kriterien zu beurteilen waren.

Dass sich die BG xxx unter allen drei Aspekten (MDD-Absenkung, arbeitstechnische Voraussetzungen für § 3 BKV und kleiner Versicherungsfall) mit diesem Urteil schwer tut, kann ich mir gut vorstellen.

Dies ist m. E. bereits dadurch belegt, dass man für den Unterfall der Entstehung des großen Versicherungsfalles durch Verschlimmerung eines vorbestehenden Leidens ja gleichfalls nicht die vollen Dosiswerte benötigt. Bei der präventiven Norm des § 3 BKV ist es - besonders für die Noxen mit additiver Wirkung wie bei 2108 - 2110 - ja fast schon logisch zwingend, weil man ansonsten den § 3 BKV nicht benötigte. Denn auch die Übergangsleistungen haben einen primär präventiven Ansatz und Entschädigungscharakter nur mittelbar bezüglich des Wertes des (freiwillig) aufgegebenen Arbeitsplatzes. Wollte man Letzteres anders sehen, wäre die Ungleichbehandlung des Unfallverletzten, der selbst als Querschnittgelähmter diese Leistungen bei Aufgabe des Arbeitsplatzes nicht erhält, nicht zu rechtfertigen.

Demgegenüber entspricht es noch weitgehend der Üblichkeit, unter § 3 BKV die Zuständigkeit für die medizinische Rehabilitation (zeitlich begrenzt) zu übernehmen, dies aber zumindest bei vorbestehender Arbeitsunfähigkeit zu Lasten der Krankenkasse durchzuführen und den Verletztengeldanspruch abzulehnen. Dies kollidiert mit den ganzheitlichen Zielen des bglichen Präventionsauftrages, der Verantwortng für die Steuerung des Heilverfahrens und der Konzeption des SBG IX, dessen einschlägige Vorschriften hierzu Gegenteiliges normieren.

Soweit meine Aufzeichnungen
 
Hallo oerni,

ja habe ich mir mal durchgelesen und es ist wirklich so, die Erfahrung habe ich jetzt gemacht und gesehen, wie die BG arbeitet. Ist schon erstaunlich mit welchen Mitteln die versuchen, das alles abzuwenden und klein zureden, auf Teufel komm raus.
Entweder wird das so gedeichselt das erst gar kein GdE erfolgt oder zum Beratungsarzt/Gutachter nur soviel an Unterlagen gesendet, damit er erst gar nicht richtig Bewerten kann. Oder es wird ganz geschickt der § 200 SGB VII umschifft, und deklariert als ärztliche Stellungnahme. Obwohl eine Fragestellung schon hinführt zum Gutachten und es wird ein Gutachten nach Aktenlage gemacht und und und. Dann wird einfach selber entschieden, das es kein Versicherungsfall ist, obwohl der " Gutachter " sich nicht klar und deutlich dazu äußert hat, das er nur sagt, kann auf Grund der Akten nicht geklärt werden. Das entscheiden einfach die SB selber usw.
Wenn dann ein Versicherter in Widerspruch geht, quasi gegenhält wird entweder versucht sich auf das Gutachten zu berufen und wieder abgelehnt, oder es wird einfach abgewiesen, das man vor dem Widerspruchsausschuss vorsprechen oder dabei sein kann. Weil in diesem Gremium da die BG nicht widersprechen kann. Das wird schon im Vorfeld ab gewürgt.
Oder wenn es dann doch zur Klage kommt am SG wird einiges verschleppt oder es wird solange Berufen, bis der Versicherte aufgibt. Auch wenn es weitergeht bis zum BSG, dann wird weiterhin abgestritten. Oder die BG zweifelt das Gutachten an, was sie selber in Auftrag gegeben haben.
Ja die kämpfen mit allen Mittel um die Zahlung zu entgehen, mit allen Mitteln die sie haben. Hatte schon gedacht das die DRV oder andere Institutionen so sind, aber die BG ist die schlimmste, auf diesem Gebiet, die es gibt.
Und wenn es doch sollte zur Zahlung kommen, dann wird eine einmalige Summe gezahlt bis zum Rentenalter und gut ist es. Oder dann nur 1/12 bis zu 5 Jahre, was ist danach?????? Und in dieser Zeit wird weiterhin versucht mit allen Mittel die Zahlung einzustellen, entweder mit laufenden Nachuntersuchungen oder mit Nachgutachten etc. Oder es wird einfach behauptet, der Versicherte ist wieder gesund und damit entfällt die Zahlung, ohne jeweilige handhabe, wie Untersuchungen etc.

Aber man muss trotzdem Kämpfen um überhaupt was zu erreichen, gibt genug Beispiele, auch hier, wo viele den Kampf gewonnen haben gegenüber der BG, egal wie lange und über welchen steinigen Weg.

Gruß Karl
 
Hallo,

das wäre jetzt meine Interpretation dieses Paragraphen. Ich denke einmal, das ich da mit meiner Denkweise richtig liege.

Nun einmal zurück zum Thema Coxarthrose. Ich tue mich immernoch schwer, wie ich das mal berechnen sollte, wenn es einmal dazu kommen sollte. Es kann ja sein, das die BG noch andere Formulare zu ausfüllen schicken wird, analog BK-2108-10. Oder die nehmen da einfach die Formulare von BK-2108. Ist ja in diesem Fall auch alles neu. Aber die werden auch hier versuchen alles klein zureden.
War meine Denkweise vielleicht richtig, mit der überarbeiteten Berechnung bzw. umgearbeiteten Berechnung von BK-2108?

Oder hat einer von Euch etwas anderes?

Gruß Karl
 
Hallo,

bei meiner Frau ist die BK2108 anerkannt, BK wegen Coxarthrose ist in Bearbeitung.
Im Bereich der Belastung haben wir auf die Angaben bei der BK 2108 verwiesen.

Bis jetzt nichts mehr gehört, befindet sich Alles in Bearbeitung.

Gruss
 
Hallo,

ich denke auch hier werde, wie ich mir das so denke, auch die BK-2108 Formulare nochmals vornehmen und auch meine Berechnung etwas umbauen für diese Koxarthrose-Angabe. Das ist ja fast das selbe, habe ich gesehen, halt eben nur einige Details rausnehmen, was in der BK-2108-10 relevant ist. Sprich extreme Rumpfbeugehaltung und die Ganzkörperschwingung. Dann müsste es eigentlich passen.

Gruß Karl
 
Hallo,

BG hat Anerkannung BK angelehnt.
Es wären nur 9454 t statt 9500 t, und Vorschädigung wegen Hüftdysplasie.
Belastung nach 27 Jahre Altenpflege zuwenig ?

Werde mir mal die Berechnung etc. zuschicken lassen.

Gruss
 
Hallo Busch38,

dann bist Du nicht der einzige, der da eine Ablehnung erhalten hat.
Bei mir wurde auch die BK abgelehnt, mit der Begründung das diese nicht in der BKV- Liste enthalten ist und demzufolge nicht als BK anerkannt werden kann.
Dadurch wurden die Ermittlungen eingestellt und es wird nicht weiterermittelt.

Gruß Karl
 
Top