Hallo Tillis,
deine Klage wird beim Landgericht eingereicht, dann wechseln die Rechtsanwälte ein paar Schreiben übers Gericht. In etwa einem Jahr kommt es zu einem Gütetermin, hier wird der Richter einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Kommt kein Vergleich zustande, geht das LG in die Beweisaufnahme über.
Dein Einkommen wird geprüft und es wird festgestellt das du aufgrund deines Einkommens verweisbar wärest. Aber nur wenn der soziale Status vergleichbar ist.
Ein angelernter Hausmeister hat ein ansehen von 2-3, ein Geselle mit Ausbildung von 5 und ein Firmeninhaber Handwerksmeister einen sehr hohes Ansehen von 8, das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand und das wichtigste, der Bundesgerichtshof.
Mir ist klar, dass es für dich um viel Geld geht, aber warum schenkst du der Versicherung zu so einem frühen Zeitpunkt 30.000 Euro.
Sollte die Versicherung jetzt deinen zuletzt ausgeübten Beruf bestreiten, wird einer deiner Angestellten als Zeuge vorgeladen, wenn jemand vorgeladen wird muss er bei Gericht erscheinen.
Nach Ende der Beweisaufnahme wird das LG noch mal einen möglichen Vergleich ansprechen, Da du anstatt der 130.000 nur 100.000 Euro möchtest wird die Versicherung höchstwahrscheinlich 70.000 Euro anbieten. (70.000 Euro da wirst du schon ins Grübeln kommen) Kommt kein Vergleich zustande wird ein Urteil in deinem Sinne gesprochen, freu dich nicht zu früh. Die Versicherung geht in Berufung vor das Oberlandgericht OLG, allerdings wird es keine Verhandlung geben, sondern die Versicherung wird dir ein verbessertes Angebot machen. Die Versicherung wird kein weiteres Urteil gegen sich riskieren, auf dass sich dann wieder andere berufen können und dir schlussendlich die vollen 130.000 Euro bezahlen.
Ich hätte nicht einmal einen Meisterbrief und konnte nicht verwiesen werden. Dein Ansehen ist logischerweise noch höher als meins.
MFG Marima
deine Klage wird beim Landgericht eingereicht, dann wechseln die Rechtsanwälte ein paar Schreiben übers Gericht. In etwa einem Jahr kommt es zu einem Gütetermin, hier wird der Richter einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Kommt kein Vergleich zustande, geht das LG in die Beweisaufnahme über.
Dein Einkommen wird geprüft und es wird festgestellt das du aufgrund deines Einkommens verweisbar wärest. Aber nur wenn der soziale Status vergleichbar ist.
Ein angelernter Hausmeister hat ein ansehen von 2-3, ein Geselle mit Ausbildung von 5 und ein Firmeninhaber Handwerksmeister einen sehr hohes Ansehen von 8, das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand und das wichtigste, der Bundesgerichtshof.
Mir ist klar, dass es für dich um viel Geld geht, aber warum schenkst du der Versicherung zu so einem frühen Zeitpunkt 30.000 Euro.
Sollte die Versicherung jetzt deinen zuletzt ausgeübten Beruf bestreiten, wird einer deiner Angestellten als Zeuge vorgeladen, wenn jemand vorgeladen wird muss er bei Gericht erscheinen.
Nach Ende der Beweisaufnahme wird das LG noch mal einen möglichen Vergleich ansprechen, Da du anstatt der 130.000 nur 100.000 Euro möchtest wird die Versicherung höchstwahrscheinlich 70.000 Euro anbieten. (70.000 Euro da wirst du schon ins Grübeln kommen) Kommt kein Vergleich zustande wird ein Urteil in deinem Sinne gesprochen, freu dich nicht zu früh. Die Versicherung geht in Berufung vor das Oberlandgericht OLG, allerdings wird es keine Verhandlung geben, sondern die Versicherung wird dir ein verbessertes Angebot machen. Die Versicherung wird kein weiteres Urteil gegen sich riskieren, auf dass sich dann wieder andere berufen können und dir schlussendlich die vollen 130.000 Euro bezahlen.
Ich hätte nicht einmal einen Meisterbrief und konnte nicht verwiesen werden. Dein Ansehen ist logischerweise noch höher als meins.
MFG Marima