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Klage gegen BG vor dem Sozialgericht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas pswolf
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

pswolf

Erfahrenes Mitglied
Hallo @,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen Tag.

Habe heute von meinem Rechtsanwalt für Sozialrecht ein Schreiben bekommen. Im Anhang war ein Schreiben des Sozialgericht Landshut an Herrn Dr. med. Dietrich Mehlhorn. Dieser ist vom Sozialgericht zum ärztlichen Sachverständigen beauftragt worden und soll mich in einer ambulanten Untersuchung Begutachten.

Bei dieser Begutachtung soll meine MDE neu ermittelt werden.

Weiter steht dort(in Fettschrift und unterstrichen):

Zitat

Zur Mitteilung des Untersuchungstermin an den Kläger verwenden Sie bitte das beiliegende Vorladungsblatt, mit dem er unterrichtet wird, dass er Ihre Aufforderung zur Untersuchung pünktlich zu befolgen und sich Ihnen gegenüber zur Person auszuweisen hat und den Entschädigungsantrag binnen einer Frist von 3 Monaten stellen muss.

Zitatende

Was hat das zu bedeuten? Ich verstehe nur noch Bahnhof wegen dem Entschädigungsantrag.

Kennt jemand von Euch den o. g. Gutachter und wie ist dieser einzuschätzen?


VG pswolf
 
Klage gegen BG wegen MDE-Erhöhung vor dem SG

Hallo,

habe heute von meinem Rechtsanwalt, welcher mich in Sachen MDE-Erhöhung gegen meine BG vor dem SG vertritt, ein Schreiben erhalten. Hier mal ein Auszug des Schreibens an mich:

Zitat Schreiben meines Rechtsanwalts an mich:


Sehr geehrter Herr .........,

in Ihrer Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihr Schreiben vom 02.10.2012.
Wir hatten hier am 20. September 2012 die Terminsladung zur Beweisaufnahme für den 2. Oktober 2012 um 10:00 Uhr erhalten. Dort war angegeben dass Dr. ........... Angaben zu Ihrer ambulanten Behandlung im Jahr 2012 machen sollte.

Unmittelbar nach Erhalt, am gleichen Tage haben wir bei Gericht die Verlegung beantragt nachdem ich am 02.10.2012 terminlich verhindert war. Am 28.09.2012 hat unser Büro dann mit Frau .............., der Richterin telefoniert. Dort wurde mitgeteilt dass unser Verlegungsantrag nicht vergessen worden sei. Ich müsste allerdings zum Termin keinesfalls kommen. Es würde am Montag eine kurzfristige Abladung erfolgen.

Daher bin ich ebenfalls wie Sie darüber erstaunt, dass das Gericht den Termin vom 2.Oktober 2012 aufrecht erhalten hat und Dr. .......... dort, wie Sie dem anliegenden Protokoll entnehmen können, vernommen worden ist.

Im sozialgerichtlichen Verfahren ist das Gericht in der Frage welche Beweisaufnahme wann in welchem Umfang durchgeführt wird grundsätzlich frei. Selbstverständlich wäre ich selbst bei dem Termin gerne dabei gewesen um ggf. auch Dr. ............ Fragen zu Ihrer Behandlung stellen zu können. Diese hat er nun nur auf Veranlassung des Gerichts beantwortet.

Die Vorgehensweise des Gerichts kann man kritisieren; für eine Ablehnung der Richterin als Befangen fehlen allerdings Anhaltspunkte. Es müsste sich ergeben, dass die Richterin voreingenommen an die Sache herangegangen wäre. Dies kann ich dem anliegenden Protokoll nicht entnehmen.

Da die Richterin Frau Dr. ............ zunächst aufgefordert hat, zu den Aussagen von Dr. ............ eine ergänzende Stellungnahme abzugeben würde ich vorschlagen, diese noch abzuwarten. Ich gehe nicht davon aus, dass Frau Dr. ............... wesentlich von Ihrer Meinung abgehen wird. Es besteht dann aber jederzeit die Möglichkeit den in Antrag nach § 109 SGG zu stellen und ein neues Gutachten in Auftrag zu geben.

Von dieser Möglichkeit sollte dann im Falle einer Ablehnung auch Gebrauch gemacht werden.

Zitatende Schreiben meines Rechtsanwalts an mich

Zitat Zeugenvernehmung Sozialgericht:

Hier nun das Protokoll des Sozialgerichts:

Niederschrift
in dem Rechtsstreit


- Kläger-

Proz.-Bev.:

gegen

- Beklagte -
Unfallversicherung

Anwesend:

Richterin am Sozialgericht .............
Als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle: ..............

Im Termin zur Beweisaufnahme erscheinen:

für den Kläger niemand (entschuldigt)
für die Beklagte. niemand (entschuldigt)
der Zeuge Dr.med. ............

Der Zeuge wird in den Sitzungssaal gebeten.

Der Zeuge wird mit dem Gegenstand der Vernehmung bekannt gemacht, zur Wahrheit ermahnt, auf die Möglichkeit der Beeidigung sowie die Bedeutung des Eides hingewiesen und über die strafrechtlichen Folgen einer falschen eidlichen oder vorsätzlich falschen uneidlichen Aussage belehrt. Der Zeuge wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Wahrheits pflicht auch auf die Angaben zur Person erstreckt;

Angaben zur Person:

Dr. med. ......................., Straße , PLZ Ort
.. Jahre, Facharzt für Anästhesie.

Mit dem Kläger nicht verwandt und nicht verschwägert.

Auf Befragung durch die Vorsitzende zu den Behandlungen im Jahr 2012 erklärt der Zeuge:

1. Seit wann fanden Behandlungen statt, wann zum letzten Mal?

Die Behandlungen bei mir in der Schmerzambulanz im KH .......... fanden am
........................................und am ...................... statt.

2. Welche Beschwerden wurden geäußert? - Soweit die Gesundheitsstörungen jetzt noch bestehen -

Geäußert wurden vom Kläger:

- Persistierende chronische Schmerzen an beiden Oberschenkeln mit brennendem Charakter, zusätzlich Angabe von chronischen lumbalen nonradikulären Rückenschmerzen, desweiteren hartnäckige Kopfschmerzattacken, die häufig nur schwer zu ertragen seien und nur mäßig auf die bisherigen Medikamente ansprächen."

3. Welche Befunde haben Sie erhoben (z.B. Blutdruckwert. Ergebnisse der Röntgen- und Laboruntersuchungen; möglichst genaue Angaben auch über die Art und den Zeitpunkt der jeweiligen Befunderhebung)?

- Neben der Anamnese wurden weitere Untersuchungen nicht durchgeführt. Der von mir empfohlenen Therapie urden die Angaben und die zahlreichen Befundunterlagen des Patienten zugrunde gelegt. Eine Behandlung mit Schmerzkathetern schien mir nicht sinnvoll, da dies beim Patienten bereits mehrfach erfolglos durchgeführt worden war. Ich habe eine Umstellung der Opiatmedikation vorgenommen, was nach Aussage des Patienten zu einer deutlichen Besserung der Schmerzen geführt hat.

4. Welche Diagnosen haben Sie gestellt?

- Ich habe keine eigenen Diagnosen gestellt, sondern die Diagnosen übernommen, die bereits in Mumau und in der Schmerzklinik Arkauwald gestellt wurden.

5. Haben Behandlungen und Untersuchungen in Kliniken stattgefunden (wann, wo und mit welchem Ergebnis)?

- Mir liegen die OP-Berichte des Krankenhauses Freyung, die OP-Berichte der Unfallklinik Murnau sowie der Abschlussberichte von Murnau und der Schmerzklinik Arkauwald vor.

6 Für welchen Zeitraum wurde Arbeitsunfähigkeit festgestellt, ggf durch wen?

- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden von mir nicht ausgestellt.

7. Haben sich nach Ihren Unterlagen die Befunde erheblich verschlechtert oder deutlich gebessert (ggf. seit wann)? Sind neue Leiden hinzugekommen oder alte weggefallen? Wann sind etwaige Veränderungen im Gesundheitszustand eingetreten?

- Der Patient hat mir bei seinem letzten Besuch mitgeteilt, dass sich durch die Umstellung der Opiatmedikation seine Schmerzen deutlich verbessert hätten. Der Zeuge übergibt dem Gericht eine schriftliche Zusammenfassung im Hinblick auf die Befundanfrage.

Zitatende Zeugenvernehmung Sozialgericht

Zum Schreiben meines Rechtsanwalts an mich fällt mir auf, dass er die Vorgehensweise des SG kritisiert. Leider kann er aber die Richterin nicht als Befangen erklären weil die Anhaltspunkte dafür fehlen.

Zu der Zeugenbefragung des Schmerzarztes muß ich sagen, dass ich nie gesagt habe, dass es mir deutlich besser geht(eher das Gegenteil).

Mal sehen, was da noch alles auf mich zu kommt.

VG pswolf
 
Zuletzt bearbeitet:
staatlich angeordnete soziale Ungerechtigkeit

Hallo pswolf,

überall in Bayern das gleiche Spiel.
Ob nun in Landshut oder in Augsburg, die Richterinnen und Richter erhalten zu Beginn eines Jahres einen Schriftsatz aus München vom bay. Sozialministerium
dort steht dann ein Prozentsatz der von der Klagenden Partei gewonnen Verhandlungen.
(Wurde mir aus zuverlässiger Quelle vor Jahren mitgeteilt)

Das bedeutet in der Regel, dass UO, BK Kranke, sonstige Sozialkläger (innen) eben nur ca. 10-20 % gewinnen,
alles andere wird durch geschickte Fragestellung an die Gutachter unterdrückt.

Sollte sich die Richterinnen bzw Richter nicht an die Vorgabe halten, werden Sie negativ beurteilt, die Folge keine Beförderung.

So sehe ich Deine Klage als Chancenlos, da wie Dein Anwalt richtig erkannt,
die Fragestellung und das Drumrum dementsprechent gewertet werden kann.

Bei mir war es ähnlich gelagert und wie schon berichtet hatte ich 2 mal verloren.

Auch der Staat zahlt Beiträge zu Unfallversicherungen und deshalb ist es wichtig, niedrige Kosten zu haben.
 
Hallo @,

habe gestern ein Schreiben meines Rechtsanwalts(in Bezug auf meine Klage gegen meine BG) erhalten. Im Anhang dieses Schreibens hat er mir den Ergänzungsbericht der Ärztin, welche mich im Zusammenhang der PTBS-Begutachtung, falsch-Begutachtet hat. Hier stelle ich diesen Ergänzungsbericht in anonymisierter Form ein:

Zitat:


An das
Sozialgericht ............
................... Straße
00000 Ort

Ihr Zeichen:

Rechtsstreit
pswolf, geb. .............

gegen

Berufsgenossenschaft

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Richterin ...............,

Auf Veranlassung des Sozialgerichts Landshut. Frau Vorsitzende Richterin ................,

wird die nachfolgende ergänzende Stellungnahme zum eigenen Gutachten vom 00.00.2012 abgegeben.

Der beauftragte Anwalt schreibt am 00.00.2012, dass nach Angaben des Klägers die Untersuchung 30 Minuten gedauert hätte. Diese Zeitangabe muss mit Nachdruck zurückgewiesen werden. Schon alleine die Exploration nimmt deutlich mehr als eine halbe Stunde in Anspruch, was die dokumentierten Angaben des Klägers deutlich machen, somatische und technische Untersuchungen sowie Zeit für Testuntersuchungen kommen hinzu. Problematisch ist, dass, wenn ein Sachverhalt offenkundig
nicht korrekt dargestellt wird, andere Sachverhalte evtl. ebenso verzerrt dargestellt werden, die aber nicht überprüfbar sind.

Es wird weiterhin eine posttraumatische Belastungsstörung geltend gemacht. Wie dies im eigenen Gutachten ausführlich dargelegt wurde, kann eine posttraumatische Belastungsstörung nicht diagnostiziert werden. Eine nochmalige Wiederholung der Kriterien, die einer posttraumatischen Belastungsstörung zugrunde liegen, führt nicht zum Ergebnis, dass eine entsprechende Diagnose bei Herrn pswolf gestellt werden kann. Es wird auf die Ausführungen im Gutachten verwiesen.

Es kann bestätigt werden, dass Einstellungen dem Trauma und vor allem auch der Zukunft gegenüber die Entwicklung einer posttraumatischen Belastungsstörung begünstigen, vor allem eine negative Sicht der Dinge. Werden der Ablauf der Erkrankung und die Beschwerden wie auch der Befund bei Herrn pswolf analysiert, ist das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung zu verneinen. Das Aufzählen von Symptomen, die einer posttraumatischen Belastungsstörung zugrunde
liegen reicht für eine entsprechende Erkrankung nicht aus.
Wie dem Gutachten zu entnehmen ist, war der psychische Befund nicht wesentlich auffällig. Geltend gemachte Beschwerden müssten aber zur Konsistenzprüfung auf die Befundebene übertragbar sein.

Herr pswolf befand sich vom 00.00.2012 bis 00.00.2012 in stationärer schmerztherapeutischer Behandlung in der Schmerzklinik arn Arkauwald .. Die Klinik führt neben Gonalgie, Zustand nach Tibiakopfimpressionsfraktur links, LWS-Dysaesthesien, diffus Oberschenkelaußenseite links mehr als rechts, Nervus peronaeus-Syndrom, Nervus ulnaris-Syndrom links, trigeminoautonome Kopfschmerzattacken, auch eine mittelgradige depressive Episode, eine posttraumatische Belastungsstörung, eine
Agoraphobie mit Panikstörung, ein chronisches Schmerzsyndrom mit psychischen und somatischen Faktoren, Chronifizierungsstadium 111 auf.

Was die psychischen Erkrankungen betrifft, ist eine solche Fülle von psychiatrischen Diagnosen erstaunlich. Um diese Diagnosen nachvollziehen zu können, sollte genau aufgeschlüsselt werden, welche Symptome letztendlich zu welcher Diagnose geführt haben. Es wird auch in dem Befundbericht der Schmerzklinik ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anamnestisch vor dem Unfall bereits depressive Episoden bestanden hätten. Insofern fällt schon alleine deswegen die depressive Episode Is
Unfallfolge weg.

Zwei Jahre nach dem Unfall seien ihm Panikattacken aufgefallen. einschließlich Rückzugstendenzen mit Zeichen von sozialer Phobie.

Bei einer zeitlich so langen Distanz von zwei Jahren ist ein Zusammenhang zu dem Unfall nicht mehr gegeben. Im Übrigen ist das Kernsymptom von Panikattacken und sozialer Phobie die Angst vor etwas Kommendem. Die Angst bei einer PTBS bezieht sich aber auf das erlittene traumatisierende Ereignis.

Desweiteren wird im Abschnitt der speziellen Anamnese erwähnt, dass der Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung bestünde. Wie dies im eigenen Gutachten dargelegt wurde, konnte der Verdacht ausgeräumt werden.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass aktuell Gerichtsverfahren anhänglich seien, hinsichtlich Schmerzensgeldforderung gegenüber dem Unfallgegner, Antrag auf GdB-Erhöhung, MdE-Erhöhung und Anerkennung der PTBS. Bereits im Gutachten wurde darauf angegeben, dass die DSM IV fordert, dass "Simulation" auszuschließen ist, sofern forensische Aspekte, versicherungsrechtliche Aspekte etc. anstehen.

Bei Herrn pswolf wird nicht davon ausgegangen dass Simulation vorliegt. Dass eine kausale Zuordnung bei Aussicht auf Entschädigung subjektiv angestrebt wird, ist nachvollziehbar aber medizinische nicht zu begründen.

Auffallend ist, dass in dem Bericht der Schmerzklinik ein knapper psychischer Befund erhoben wird. Es wird lediglich erwähnt, subdepressiv wirkend. Dieser psychische Befund kann in keinem Fall Grundlage für die Diagnose posttraumatische Belastungsstörung sein. Man gewinnt vielmehr den Eindruck als ob es ausschließlich eine übernommene Diagnose ohne eigene eingehende Beurteilung der dieser Diagnose zugrundeliegenden Kriterien ist.

Im Zusammenhang mit Schmerzen werden dann psychologische Befunde erwähnt, wobei Schmerz nicht tragendes Symptom einer PTBS ist.

In dem Befundbericht wird zudem noch angegeben, dass es zu kurzzeitigen dissoziativen Zuständen innerhalb der Einzelgespräche gekommen sei. Er habe angegeben, dass er sich an den genauen Unfallhergang nicht erinnern könnte... . Dem ist entgegenzuhalten, dass er anlässlich der eigenen gutachtlichen Untersuchung eine sehr genaue Beschreibung des Unfalls abgegeben hatte. Dieser Widerspruch unterstützt das Fehlen einer psychoreaktiven Störung.

Insgesamt trägt auch das Ergebnis dieses Berichts der Schmerzklinik nicht dazu bei, dass von einer anderweitigen Einschätzung im Hinblick auf eine psychoreaktive Unfallfolge ausgegangen werden könnte.

In dem Befund wird auch ein LWS-Syndrom erwähnt, es bestünden einschießende Schmerzen im Bereich der LWS, allerdings hätte der MRT-Befund lediglich degenerative Veränderungen gezeigt. Auch Kopfschmerzattacken werden angegeben. Beide genannten Leiden stehen nicht im Zusammenhang mit dem Unfall, führen. aber offensichtlich zu erheblichen Beschwerden mit Schmerzen.

Es liegt von Dr. ..........., Krankenhaus ........., ein Konsil Schmerztherapie vor. Dem Konsil sind Angaben zur Anamnese zu entnehmen und Angaben zu den eingenommenen Medikamenten, sowie den Vordiagnosen. Ansonsten sind in diesem Befund keine weiteren Punkte aufgeführt, die diskutiert werden könnten.

Dr. , Facharzt für Anaesthesie, wurde als Zeuge vor dem Sozialgericht vernommen. Er hatte Behandlungen in der Zeit vom 14.05.2012 bis 27.09.2012 durchgeführt. Herr pswolf hätte ihm gegenüber über chronische Schmerzen geklagt. Untersuchungen, die über die Anamnese, also die Befragung des Klägers hinausgingen, seien nicht durchgeführt worden. Es seien die Diagnosen der behandelnden Kliniken Murnau und Arkauwald, Bad Mergentheim, übernommen worden. Dr. ......... kann somit auch nicht durch seine Zeugenaussage zu einer Klärung evtl. psychoreaktiver Unfallfolgen beitragen.

Zu dieser Vernehmung ist noch anzumerken, dass keinerlei medizinische Faktoren genannt wurden, die zu einer geänderten Beurteilung der eigenen Einschätzung beitragen könnten.

In der Gesamtschau der Befunde ist festzuhalten, dass die neu vorgelegten Befunde und die Aussagen des Anaesthesisten .......... nicht geeignet sind, die Beurteilung im eigenen Gutachten vom 24.04.2012 infrage zu stellen.

Eine psychoreaktive Unfallfolge liegt nicht vor.

Zitatende!

Zu diesen Aussagen kann ich nur eins sagen: Total falsch und aus der Luft gerissen!

Begründung:

Die Aussage der Gutachterin wegen der "nur" 30 Minuten Untersuchung wäre falsch.

Dazu sage ich, dass die Untersuchung der Gutachterin selbst nur 30 Minuten gedauert hat, alle vorherigen Tests und Untersuchungen durch das Personal hat länger gedauert.:mad:

Die Gutachterin aus, dass die Aussagen der Schmerzklinik das eine solche Fülle von psyhiatrischen Diagnosen erstaunlich sind und das, um diese Diagnosen nachvollziehen zu können, eine genaue Aufschlüsslung der Diagnosen nötig sind.

Dazu sage ich, dass die Diagnosen der Schmerzklinik genauestens aufgeschlüsselt wurden. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Gutachterin den Befund der Schmerzklinik nicht genau durchgelesen hat.:mad:

Die Gutachterin sagt aus, dass bei mir nicht von einer Simulation ausgegangen wird, das aber eine kausale Zuordnung bei Aussicht auf Entschädigung subjektiv angestrebt wird, nachvollziehbar ist aber medizinisch nicht zu begründen ist.

Dazu sage ich, dass ich das Gefühl habe, dass die Gutachterin bei mir davon ausgeht, dass ich nur auf das finanzielle aus bin. Ich bin darauf aus, dass bei mir die PTBS anerkannt wird und das die BG meine MDE von 40 auf 50 erhöht. Was ist daran auszusetzen?

Die Gutachterin sagt aus, dass sie das Gefühl hat, als wenn der Befund der Schmerzklinik nur andere, schon vorhandene, Diagnosen übernommen hat ohne selbst eine eigene Diagnose erstellt zu haben.:mad:

Dazu sage ich, allein diese Aussage von ihr ist eine absolute Frechheit!

Die Gutachterin sagt aus, dass in dem Befund der Schmerzklinik steht, dass ich mich nicht an den Unfall erinnern könne, ich mich aber bei ihr(also bei der Begutachtung) so geäußert habe, dass ich eine genaue Beschreibung des Unfall abgegeben habe.:mad:

Dazu sage ich, dass diese Aussage nicht stimmt. Ich habe eine solche Aussage bei ihr nie gemacht!

Zuletzt sagt die Gutachterin aus, dass bei mir bestimmte Krankheitsbeschwerden wie LWS-Syndrom, Kopfschmerzattacken angegeben sind welche aber nicht Unfallursächlich sind.

Dazu sage ich, dass die Krankheitsbeschwerden zwar nicht Unfallursächlich sind, es sich aber um Unfallfolgen dabei handelt.

So, dass ist erst einmal der Ergänzungsbericht der Gutachterin. Jetzt hat mein Anwalt ein §109er SGG Gutachten in Auftrag gegeben. Bin mal gespannt, wie lange es dauert bis das durch ist.

VG pswolf
 
Lieber pswolf,

dieses Gutachten lässt nur eins deutlich werden: die Arroganz der Gutachterin. Ich denke, du hast gute Chancen, wenn du ein eigenes Gutachten nach § 109 in Auftrag gibst, oder indem du deren dummsinnige Argumente minutiös entlarvst... unfassbar, dass so arrogante Dummbeutel - und das spricht wirklich aus jeder Zeile dieses Textes, dass sie sich für unfehlbar und gottgleich fühlte - überhaupt begutachten dürfen. Was müssen die für ein gepäppeltes Ego haben:-(((

Das Gute ist, dass du es besser weißt, und hoffentlich nicht aufgibst, das auch beweisen zu können mit einem Gegengutachten.

Echt, igitt zu dem Tonfall, igitt zu dieser Arroganz, das ist so 50-er Jahre Allmächtigkeitstonfall, unfassbar!

Nicht entmutigen lassen, bitte!

LG
Meli
 
Lieber ps wolf,
puh, das alles zu begreifen...Wichtig ist, das Widerspruch gegen dieses Gutachten eingelegt wird. Es ist oft eine Frechheit, was in Gutachten behauptet wird. Auch wir haben gegen ein Gutachten Widersruch eingelegt, in der ersten Instanz zwar verloren, haben gleich noch einmal Widersprudch eingelegt.
Dieses ganze Verfahren zieht sich und zieht sich. Gut, abgesehen vom Finanziellen ist es eine bodenlose Frechheit, was oft behauptet wird. Warum macht man es den UO so schwer? Reichen die Schmerzen und Angst vor dem was kommt noch nicht?
Wünsche Dir alle Kraft, die Du brauchst und den langen Atem, der für solche Dinge notwendig ist. Alles Liebe Ophlia
Ach ja, ist es für Dich nicht möglich eine andere Gutachterin zu beauftragen?
 
Hallo pswolf,
ich bin deiner Meinung, dass die Gutachter nicht alle Befunde und Berichte genau wenn überhaupt lesen.
Da kommen dann schon mal schnell einige Aussagen zustande, die überhaupt nicht ins Bild passen und den Zustand verniedlichen.
Selbtsverständlich möchte jeder mit seinen Maßnahmen etwas erreichen Rente, Schmerzensgeld oder MdE Erhöung das ist doch völlig ok und hat mit simmulieren nichts zu tun.
Ich war ja bei einem BG GA wegen meiner PTBS und dieser und dieser hat alle Diagnosen von anderen Ärzten als nicht korreckt bezeichnet.
Nun wurde ich im Rahmen meiner Auseinandersetzung mit der PUV noch mal begutachtet uns siehe da, es wurde eine PTBS mit somatoformen Schmerzstörungen, mittelgradigen Depris in einer höhe von 30% festgestellt.
Diese Begutachtung hat alleine 7 Stunden gedauert, es kann also nicht behauptet werden da wurden nur Befunde übernommen.
Ich bin letzte Woche erst wieder von einer 6wöchigen Therapie nach Hause gekommen. Mein mich dort behandelnder Psychologe hat sich das BG GA mal angesehen und war richtig erbost über soviel dummes und nicht haltbares Geschwätz.
Mit diesem neuen GA und anderen ärztlichen Aussagen gehe ich nun in die Vorberitung zur Berufungsverhandlung gegen die BG.
Also nur nicht aufgeben und die Berichte in aller Ruhe vergleichen und mit Korreckturen versehen.
LG Wolfgang
 
Hallo,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien guten Morgen.

Habe nun von meinem zuständigen Sozialgericht die Bestätigung bekommen, dass nun das Gutachten nach §109 SGG bei dem, von mir bzw. von meinem Anwalt vorgeschlagenen Gutachter in Auftrag gegeben wurde.

Bin jetzt mal gespannt, wie lange es sich nun bis zu dem Gutachten hin zieht und sich der Gutachter bei mir meldet.

Werde, sobald ich mehr weis, mich weiter dazu äußern.

VG pswolf
 
Lieber pswolf,

auch ich wünsche Dir einen wunderschönen schmerzfreien und sonnigen Tag.

Ja, da bin auch einmal gespannt, bei uns hat es ein halbes Jahr gedauert....

Wünsche Dir das es schneller bei Dir geht, und das die Entscheidung für

Dich positiv ausfällt. Alles Liebe und weiterhin viel kraft für Deine kämpfe

wünscht Dir Ophelia
 
Warten...und Tee trinken

Hallo pswolf,

schön, dass du wieder da bist. Ich habe dein Ava schon vermisst!
*lächel

Diese Warterei kann ganz schön zermürben. Ob beim Arzt im Wartezimmer,
auf Post oder Gutachtertermine.....es nervt!

Im Dez. 2011 hatte ich meine Gutachter für BG ausgesucht,
Termin Juni 2012 bekommen und seit dem warte ich auf die Gutachten!
Hab die BG mehrfach angeschrieben, sie sollen mir, sofern schon eines da ist schicken.
Nun haben wir 2013.....
Da ist aber noch nichts! :-(

Bestimmt geht das bei dir schneller für das SG. Würde mich nicht wundern, wenn du eher die Gutachten in den Händen hälst.

Für alle Fälle biete ich dir ein virtuelles Tässchen Tee an.
*rüberreiche

Viel Kraft und Ausdauer wünsche ich dir für die folgende Zeit.
:)
 
Hallo Indianerin & @ all,
Gutachten gehen nicht "schnell". Sie dauern!
GA für LSG 13 Mon. trotz mehrer Bitten um Sachstandsmeldung.
Das Gericht sah von Massnahmen nach der ZPO ab.
Nächstes GA, Beweisbeschluss Anfang 2012, Begutachtung Nov. 2012, Gutachten
Jan. 2013, Verhalten des Gerichtes s.o.
Wenn man wie ich, viele Gutachter (mehr wie 5) verschlissen hat, deren GA, der BG nicht passten, muss man immer wieder klagen, das Gericht ordnet dann einen Beweisbeschluss an und dann neues GA.
Ich hoffe am Ende der Odyssee zu sein. Mal sehn was BG und Gericht sagen?
Ich kann nur jedem empfehlen die Hochglanzbroschüren der BG'en über die Behandlung von BK'lern und Unfallopfern zu lesen und die Sachbearbeiter mit den Aussagen zu konfrontieren.
Natürlich enden die Broschüren bei Krebskranken mit Siechtum und sozialverträglichem Ableben und dann selbstbeweihräucherungerter Betreueung der Hinterbliebenen, solange der Erblasser an der richtigen Krankheit gestorben ist
Besinnt Euch, Niemand gibt Euch etwas freiwillig.
Beharrlichkeit, "Wutfreiheit" und Argumente/Beweise führen zu Ziel.
Alter (wirklich) Kämpfer
Paro
 
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