Hallo @,
habe gestern ein Schreiben meines Rechtsanwalts(in Bezug auf meine Klage gegen meine BG) erhalten. Im Anhang dieses Schreibens hat er mir den Ergänzungsbericht der Ärztin, welche mich im Zusammenhang der PTBS-Begutachtung, falsch-Begutachtet hat. Hier stelle ich diesen Ergänzungsbericht in anonymisierter Form ein:
Zitat:
An das
Sozialgericht ............
................... Straße
00000 Ort
Ihr Zeichen:
Rechtsstreit
pswolf, geb. .............
gegen
Berufsgenossenschaft
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Richterin ...............,
Auf Veranlassung des Sozialgerichts Landshut. Frau Vorsitzende Richterin ................,
wird die nachfolgende ergänzende Stellungnahme zum eigenen Gutachten vom 00.00.2012 abgegeben.
Der beauftragte Anwalt schreibt am 00.00.2012, dass nach Angaben des Klägers die Untersuchung 30 Minuten gedauert hätte. Diese Zeitangabe muss mit Nachdruck zurückgewiesen werden. Schon alleine die Exploration nimmt deutlich mehr als eine halbe Stunde in Anspruch, was die dokumentierten Angaben des Klägers deutlich machen, somatische und technische Untersuchungen sowie Zeit für Testuntersuchungen kommen hinzu. Problematisch ist, dass, wenn ein Sachverhalt offenkundig
nicht korrekt dargestellt wird, andere Sachverhalte evtl. ebenso verzerrt dargestellt werden, die aber nicht überprüfbar sind.
Es wird weiterhin eine posttraumatische Belastungsstörung geltend gemacht. Wie dies im eigenen Gutachten ausführlich dargelegt wurde, kann eine posttraumatische Belastungsstörung nicht diagnostiziert werden. Eine nochmalige Wiederholung der Kriterien, die einer posttraumatischen Belastungsstörung zugrunde liegen, führt nicht zum Ergebnis, dass eine entsprechende Diagnose bei Herrn pswolf gestellt werden kann. Es wird auf die Ausführungen im Gutachten verwiesen.
Es kann bestätigt werden, dass Einstellungen dem Trauma und vor allem auch der Zukunft gegenüber die Entwicklung einer posttraumatischen Belastungsstörung begünstigen, vor allem eine negative Sicht der Dinge. Werden der Ablauf der Erkrankung und die Beschwerden wie auch der Befund bei Herrn pswolf analysiert, ist das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung zu verneinen. Das Aufzählen von Symptomen, die einer posttraumatischen Belastungsstörung zugrunde
liegen reicht für eine entsprechende Erkrankung nicht aus.
Wie dem Gutachten zu entnehmen ist, war der psychische Befund nicht wesentlich auffällig. Geltend gemachte Beschwerden müssten aber zur Konsistenzprüfung auf die Befundebene übertragbar sein.
Herr pswolf befand sich vom 00.00.2012 bis 00.00.2012 in stationärer schmerztherapeutischer Behandlung in der Schmerzklinik arn Arkauwald .. Die Klinik führt neben Gonalgie, Zustand nach Tibiakopfimpressionsfraktur links, LWS-Dysaesthesien, diffus Oberschenkelaußenseite links mehr als rechts, Nervus peronaeus-Syndrom, Nervus ulnaris-Syndrom links, trigeminoautonome Kopfschmerzattacken, auch eine mittelgradige depressive Episode, eine posttraumatische Belastungsstörung, eine
Agoraphobie mit Panikstörung, ein chronisches Schmerzsyndrom mit psychischen und somatischen Faktoren, Chronifizierungsstadium 111 auf.
Was die psychischen Erkrankungen betrifft, ist eine solche Fülle von psychiatrischen Diagnosen erstaunlich. Um diese Diagnosen nachvollziehen zu können, sollte genau aufgeschlüsselt werden, welche Symptome letztendlich zu welcher Diagnose geführt haben. Es wird auch in dem Befundbericht der Schmerzklinik ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anamnestisch vor dem Unfall bereits depressive Episoden bestanden hätten. Insofern fällt schon alleine deswegen die depressive Episode Is
Unfallfolge weg.
Zwei Jahre nach dem Unfall seien ihm Panikattacken aufgefallen. einschließlich Rückzugstendenzen mit Zeichen von sozialer Phobie.
Bei einer zeitlich so langen Distanz von zwei Jahren ist ein Zusammenhang zu dem Unfall nicht mehr gegeben. Im Übrigen ist das Kernsymptom von Panikattacken und sozialer Phobie die Angst vor etwas Kommendem. Die Angst bei einer PTBS bezieht sich aber auf das erlittene traumatisierende Ereignis.
Desweiteren wird im Abschnitt der speziellen Anamnese erwähnt, dass der Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung bestünde. Wie dies im eigenen Gutachten dargelegt wurde, konnte der Verdacht ausgeräumt werden.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass aktuell Gerichtsverfahren anhänglich seien, hinsichtlich Schmerzensgeldforderung gegenüber dem Unfallgegner, Antrag auf GdB-Erhöhung, MdE-Erhöhung und Anerkennung der PTBS. Bereits im Gutachten wurde darauf angegeben, dass die DSM IV fordert, dass "Simulation" auszuschließen ist, sofern forensische Aspekte, versicherungsrechtliche Aspekte etc. anstehen.
Bei Herrn pswolf wird nicht davon ausgegangen dass Simulation vorliegt. Dass eine kausale Zuordnung bei Aussicht auf Entschädigung subjektiv angestrebt wird, ist nachvollziehbar aber medizinische nicht zu begründen.
Auffallend ist, dass in dem Bericht der Schmerzklinik ein knapper psychischer Befund erhoben wird. Es wird lediglich erwähnt, subdepressiv wirkend. Dieser psychische Befund kann in keinem Fall Grundlage für die Diagnose posttraumatische Belastungsstörung sein. Man gewinnt vielmehr den Eindruck als ob es ausschließlich eine übernommene Diagnose ohne eigene eingehende Beurteilung der dieser Diagnose zugrundeliegenden Kriterien ist.
Im Zusammenhang mit Schmerzen werden dann psychologische Befunde erwähnt, wobei Schmerz nicht tragendes Symptom einer PTBS ist.
In dem Befundbericht wird zudem noch angegeben, dass es zu kurzzeitigen dissoziativen Zuständen innerhalb der Einzelgespräche gekommen sei. Er habe angegeben, dass er sich an den genauen Unfallhergang nicht erinnern könnte... . Dem ist entgegenzuhalten, dass er anlässlich der eigenen gutachtlichen Untersuchung eine sehr genaue Beschreibung des Unfalls abgegeben hatte. Dieser Widerspruch unterstützt das Fehlen einer psychoreaktiven Störung.
Insgesamt trägt auch das Ergebnis dieses Berichts der Schmerzklinik nicht dazu bei, dass von einer anderweitigen Einschätzung im Hinblick auf eine psychoreaktive Unfallfolge ausgegangen werden könnte.
In dem Befund wird auch ein LWS-Syndrom erwähnt, es bestünden einschießende Schmerzen im Bereich der LWS, allerdings hätte der MRT-Befund lediglich degenerative Veränderungen gezeigt. Auch Kopfschmerzattacken werden angegeben. Beide genannten Leiden stehen nicht im Zusammenhang mit dem Unfall, führen. aber offensichtlich zu erheblichen Beschwerden mit Schmerzen.
Es liegt von Dr. ..........., Krankenhaus ........., ein Konsil Schmerztherapie vor. Dem Konsil sind Angaben zur Anamnese zu entnehmen und Angaben zu den eingenommenen Medikamenten, sowie den Vordiagnosen. Ansonsten sind in diesem Befund keine weiteren Punkte aufgeführt, die diskutiert werden könnten.
Dr. , Facharzt für Anaesthesie, wurde als Zeuge vor dem Sozialgericht vernommen. Er hatte Behandlungen in der Zeit vom 14.05.2012 bis 27.09.2012 durchgeführt. Herr pswolf hätte ihm gegenüber über chronische Schmerzen geklagt. Untersuchungen, die über die Anamnese, also die Befragung des Klägers hinausgingen, seien nicht durchgeführt worden. Es seien die Diagnosen der behandelnden Kliniken Murnau und Arkauwald, Bad Mergentheim, übernommen worden. Dr. ......... kann somit auch nicht durch seine Zeugenaussage zu einer Klärung evtl. psychoreaktiver Unfallfolgen beitragen.
Zu dieser Vernehmung ist noch anzumerken, dass keinerlei medizinische Faktoren genannt wurden, die zu einer geänderten Beurteilung der eigenen Einschätzung beitragen könnten.
In der Gesamtschau der Befunde ist festzuhalten, dass die neu vorgelegten Befunde und die Aussagen des Anaesthesisten .......... nicht geeignet sind, die Beurteilung im eigenen Gutachten vom 24.04.2012 infrage zu stellen.
Eine psychoreaktive Unfallfolge liegt nicht vor.
Zitatende!
Zu diesen Aussagen kann ich nur eins sagen: Total falsch und aus der Luft gerissen!
Begründung:
Die Aussage der Gutachterin wegen der "nur" 30 Minuten Untersuchung wäre falsch.
Dazu sage ich, dass die Untersuchung der Gutachterin selbst nur 30 Minuten gedauert hat, alle vorherigen Tests und Untersuchungen durch das Personal hat länger gedauert.
Die Gutachterin aus, dass die Aussagen der Schmerzklinik das eine solche Fülle von psyhiatrischen Diagnosen erstaunlich sind und das, um diese Diagnosen nachvollziehen zu können, eine genaue Aufschlüsslung der Diagnosen nötig sind.
Dazu sage ich, dass die Diagnosen der Schmerzklinik genauestens aufgeschlüsselt wurden. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Gutachterin den Befund der Schmerzklinik nicht genau durchgelesen hat.
Die Gutachterin sagt aus, dass bei mir nicht von einer Simulation ausgegangen wird, das aber eine kausale Zuordnung bei Aussicht auf Entschädigung subjektiv angestrebt wird, nachvollziehbar ist aber medizinisch nicht zu begründen ist.
Dazu sage ich, dass ich das Gefühl habe, dass die Gutachterin bei mir davon ausgeht, dass ich nur auf das finanzielle aus bin. Ich bin darauf aus, dass bei mir die PTBS anerkannt wird und das die BG meine MDE von 40 auf 50 erhöht. Was ist daran auszusetzen?
Die Gutachterin sagt aus, dass sie das Gefühl hat, als wenn der Befund der Schmerzklinik nur andere, schon vorhandene, Diagnosen übernommen hat ohne selbst eine eigene Diagnose erstellt zu haben.
Dazu sage ich, allein diese Aussage von ihr ist eine absolute Frechheit!
Die Gutachterin sagt aus, dass in dem Befund der Schmerzklinik steht, dass ich mich nicht an den Unfall erinnern könne, ich mich aber bei ihr(also bei der Begutachtung) so geäußert habe, dass ich eine genaue Beschreibung des Unfall abgegeben habe.
Dazu sage ich, dass diese Aussage nicht stimmt. Ich habe eine solche Aussage bei ihr nie gemacht!
Zuletzt sagt die Gutachterin aus, dass bei mir bestimmte Krankheitsbeschwerden wie LWS-Syndrom, Kopfschmerzattacken angegeben sind welche aber nicht Unfallursächlich sind.
Dazu sage ich, dass die Krankheitsbeschwerden zwar nicht Unfallursächlich sind, es sich aber um Unfallfolgen dabei handelt.
So, dass ist erst einmal der Ergänzungsbericht der Gutachterin. Jetzt hat mein Anwalt ein §109er SGG Gutachten in Auftrag gegeben. Bin mal gespannt, wie lange es dauert bis das durch ist.
VG pswolf