GSSK
Nutzer
- Registriert seit
- 14 Okt. 2008
- Beiträge
- 2
Guten Tag zusammen,
habe folgendes Problem
ich hatte vor 22 Monaten einen Freizeitunfall (Fußball) wobei ich mir das Vordere Kreuzband gerissen habe. Insgesammt wurde ich bis dato 3 mal am linken Knie Operiert wegen des Unfalls.
Jetzt habe ich von einem Arbeitskollegen erfahren, dass ich eine Private Unfallversicherung bedingt mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft habe.
Eigentlich ist es ja doch peinlich dieses nicht zuwissen.
Vor zwei Wochen habe ich die Gewerkschaft über diesen Fall Informiert.
Die haben mir einen Unfallbogen zugeschickt den ich ausgefüllt und zurückgeschickt habe.
Und siehe da heute kommt ein Schreiben wo Sie mir mitteilen das ich für den stationären Aufenthalt ein anteiliges Unfall-Krankenhaustagegeld in höhe von 540€ erhalte.
Dann wird noch auf die Invaliditätsansprüche aufmerksam gemacht.
Sie schreiben: Auf Grund der vorliegenden Fristversäumung ist der Anspruch verwirkt, so das eine Invaliditätsleistung nicht mehr möglich ist.
Habe telefonisch mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung gesprochen. Der Anwalt meint ich müßte der Versicherung beweisen, das ich wirklich nicht gewusst habe das eine Unfallversicherung mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft gibt, und ich müßte auch beweisen das der Zustand meines Knies von der Anspruchsfrist bis heute unverändert ist.
Er sprach noch was von Kausalitätsbeweis. Leider kann ich nichts damit anfangen. Was oder wie kann ich jetzt am besten vorgehen damit ich die Invaliditäsansprüche trotzt verstrichener Frist in anspruch nehmen kann.
bedanke mich im Voraus für alle antworten
mfg
gssk
habe folgendes Problem
ich hatte vor 22 Monaten einen Freizeitunfall (Fußball) wobei ich mir das Vordere Kreuzband gerissen habe. Insgesammt wurde ich bis dato 3 mal am linken Knie Operiert wegen des Unfalls.
Jetzt habe ich von einem Arbeitskollegen erfahren, dass ich eine Private Unfallversicherung bedingt mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft habe.
Eigentlich ist es ja doch peinlich dieses nicht zuwissen.
Vor zwei Wochen habe ich die Gewerkschaft über diesen Fall Informiert.
Die haben mir einen Unfallbogen zugeschickt den ich ausgefüllt und zurückgeschickt habe.
Und siehe da heute kommt ein Schreiben wo Sie mir mitteilen das ich für den stationären Aufenthalt ein anteiliges Unfall-Krankenhaustagegeld in höhe von 540€ erhalte.
Dann wird noch auf die Invaliditätsansprüche aufmerksam gemacht.
Sie schreiben: Auf Grund der vorliegenden Fristversäumung ist der Anspruch verwirkt, so das eine Invaliditätsleistung nicht mehr möglich ist.
Habe telefonisch mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung gesprochen. Der Anwalt meint ich müßte der Versicherung beweisen, das ich wirklich nicht gewusst habe das eine Unfallversicherung mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft gibt, und ich müßte auch beweisen das der Zustand meines Knies von der Anspruchsfrist bis heute unverändert ist.
Er sprach noch was von Kausalitätsbeweis. Leider kann ich nichts damit anfangen. Was oder wie kann ich jetzt am besten vorgehen damit ich die Invaliditäsansprüche trotzt verstrichener Frist in anspruch nehmen kann.
bedanke mich im Voraus für alle antworten
mfg
gssk