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Kausalitätsbeweis gegenüber der Privaten Unfallversicherung

GSSK

Nutzer
Registriert seit
14 Okt. 2008
Beiträge
2
Guten Tag zusammen,

habe folgendes Problem

ich hatte vor 22 Monaten einen Freizeitunfall (Fußball) wobei ich mir das Vordere Kreuzband gerissen habe. Insgesammt wurde ich bis dato 3 mal am linken Knie Operiert wegen des Unfalls.
Jetzt habe ich von einem Arbeitskollegen erfahren, dass ich eine Private Unfallversicherung bedingt mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft habe.
Eigentlich ist es ja doch peinlich dieses nicht zuwissen.
Vor zwei Wochen habe ich die Gewerkschaft über diesen Fall Informiert.
Die haben mir einen Unfallbogen zugeschickt den ich ausgefüllt und zurückgeschickt habe.
Und siehe da heute kommt ein Schreiben wo Sie mir mitteilen das ich für den stationären Aufenthalt ein anteiliges Unfall-Krankenhaustagegeld in höhe von 540€ erhalte.
Dann wird noch auf die Invaliditätsansprüche aufmerksam gemacht.
Sie schreiben: Auf Grund der vorliegenden Fristversäumung ist der Anspruch verwirkt, so das eine Invaliditätsleistung nicht mehr möglich ist.
Habe telefonisch mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung gesprochen. Der Anwalt meint ich müßte der Versicherung beweisen, das ich wirklich nicht gewusst habe das eine Unfallversicherung mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft gibt, und ich müßte auch beweisen das der Zustand meines Knies von der Anspruchsfrist bis heute unverändert ist.
Er sprach noch was von Kausalitätsbeweis. Leider kann ich nichts damit anfangen. Was oder wie kann ich jetzt am besten vorgehen damit ich die Invaliditäsansprüche trotzt verstrichener Frist in anspruch nehmen kann.

bedanke mich im Voraus für alle antworten

mfg
gssk
 
Hallo gssk,

dann lass es doch den RA machen, der hat schließlich den Rat gegeben.

Kausalität ist die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung. Ursache ist dein Nichtwissen - Wirkung dessen ist dann der Verlust des Anspruches der Invaliditätsleistung.

Die Kausalität ist eine Bedingung zum entstehen von Schuldverhältnissen. Im BGB gilt die Adäquanztherorie, welche besagt, nur diejenige Bedingung ist Ursache, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu derartigen Folgen führt.

Meiner Meinung nach kann man es mit einer Versicherung an Eides statt probieren, dein Nichtwissen glaubhaft zu machen. Auf jeden Fall würde ich dieses komplexe Thema dem RA übertragen.

Gruß Jens
 
Hallo dssk,

So einfach, wie Dein RA das sagt ist es nicht.
- Hast Du Mitgliedsbeiträge bezahlt ?
- Hast Du einen Mitgliedsausweis ?
- Hast Du einen Vertrag über Deine Mitgliedschaft unterschrieben und eine Kopie?

Gruß .
 
Als erstes ein dank an Jens für die Aufklärung bezüglich Kausalität.

.,
also die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft besteht seid 1989 mit beginn der Ausbildung.
Ja ich bezahle jeden Monat Beiträge und ich habe einen Mitgliedsausweis.
Ob damals mit beginn der Ausbildung ein extra Vertrag abgeschlossen worden ist, ist mir nicht mehr bekannt. Zumindest habe ich keinen Vertrag.

Gruß
GSSK
 
Hallo GSSK,

geh bitte nochmal sämtliche Unterlagen der Gewerkschaft durch und überprüfe, ob nirgendwo etwas von der Unfallversicherung stand.

Gemäß einem Urteil des BAG macht sich ein Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, wenn ein Arbeitnehmer nicht von dem Bestehen einer Unfallversicherung informiert wird und daher die Fristen der Unfallmeldung versäumt. Ich wüsste keinen Grund, warum so etwas nicht auch auf Gewerkschaften zutreffen sollte, sofern sie dich tatsächlich nicht informiert haben.

Betreibe jetzt erst einmal Recherche, wenn du wirklich keine Hinweise auf die UV findest würde ich einen Anwalt einschalten. Das oben erwähnte Urteil findest du übrigens FAQ´s

Gruß
Joker
 
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