Hallo Lobo,
folgende Infos habe ich für dich.
Grüße
Siegfried21
Thema BUZ:
BUZ §§ 4 Nr. 4; 8
1. Die Empfehlung eines vom Versicherer eingeschalteten Sachverständigen, zur Minderung der Berufsunfähigkeit eines Versicherten eine bestimmte Behandlung (hier Lithiumtherapie) durchzuführen, ist für den Versicherten unzumutbar i.S. von § 4 Nr. 4 S. 2 BUZ, wenn seine behandelnden Ärzte die Therapie nicht für erforderlich halten und von ihr abraten.
2. Die Verweigerung der empfohlenen Behandlung durch den Versicherten führt in diesem Fall nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, weil die Mitwirkungspflicht nach § 4 BUZ weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist (§ 8 BUZ).
OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1997, Aktenzeichen: 8 U 162/97
Berufsunfähigkeits-Versicherung muss trotz OP-Weigerung zahlen
Ein Versicherter kann Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen, auch wenn er eine empfohlene Operation verweigert. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil (Az.: 5 U 168/00 ) vom 19.11.2003 Laut Gericht gilt dies jedenfalls, wenn die Operation unter einer Vollnarkose vorgenommen werden muss und daher durchaus gewisse Risiken bestehen. Im konkreten Fall ging es um einen Bandscheibenvorfall.
Das Gericht hob mit seinem in der Zeitschrift "OLG - Report" veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf und gab der Zahlungsklage eines ehemaligen Installateurs statt. Der Kläger hatte von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung vergeblich Leistungen verlangt, nachdem er wegen eines Bandscheibenvorfalls berufsunfähig geworden war.
Zur Begründung ihrer ablehnenden Haltung verwies die Versicherung unter anderem auf die Möglichkeit einer Bandscheibenoperation, die der Kläger noch nicht genutzt habe.
Das OLG ließ dies nicht gelten. Zwar seien Anordnungen eines behandelnden Arztes, die eine Heilung förderten und die Berufsunfähigkeit minderten, grundsätzlich zu befolgen. Dies gelte aber nur im Rahmen des Zumutbaren. Größere Operationen zählten dazu nicht, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sondern liegt wegen der grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor.