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Kann Versicherung eine OP erzwingen?

Lobo

Nutzer
Registriert seit
21 Sep. 2008
Beiträge
10
Hallo zusammen,habe noch eine Frage zu meinem beidseitigen Fersenbeintrümmerbruch.
Habe meine BU-Rente beantragt und war bei einem Orthop.Gutachter und der meinte wenn man den unteren Spalt versteift dann könnte man wieder arbeiten.Bin Kranmonteur und immer in luftiger Höhe.
Im jetztigen Zustand bin ich laut MDK nicht mehr arbeitsfähig auf dauer.
Kann mich meine Versicherung(Allianz)zu dieser OP zwingen?oder kann ich selbst entscheiden wann ich die OP machen lasse ohne nachteile der BU -Rente.
mfg Wolfgang
 
Hallo Lobo,

klares NEIN, da jede OP mit weiteren Risiken verbunden ist, kann niemand dazu gezwungen werden. Gibt der Arzt eine 100 % Garantie, dass danach alles gut ist? Nein, wird er und kann er nicht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Lobo,

folgende Infos habe ich für dich.

Grüße

Siegfried21


Thema BUZ:

BUZ §§ 4 Nr. 4; 8

1. Die Empfehlung eines vom Versicherer eingeschalteten Sachverständigen, zur Minderung der Berufsunfähigkeit eines Versicherten eine bestimmte Behandlung (hier Lithiumtherapie) durchzuführen, ist für den Versicherten unzumutbar i.S. von § 4 Nr. 4 S. 2 BUZ, wenn seine behandelnden Ärzte die Therapie nicht für erforderlich halten und von ihr abraten.

2. Die Verweigerung der empfohlenen Behandlung durch den Versicherten führt in diesem Fall nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, weil die Mitwirkungspflicht nach § 4 BUZ weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist (§ 8 BUZ).
OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1997, Aktenzeichen: 8 U 162/97


Berufsunfähigkeits-Versicherung muss trotz OP-Weigerung zahlen

Ein Versicherter kann Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen, auch wenn er eine empfohlene Operation verweigert. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil (Az.: 5 U 168/00 ) vom 19.11.2003 Laut Gericht gilt dies jedenfalls, wenn die Operation unter einer Vollnarkose vorgenommen werden muss und daher durchaus gewisse Risiken bestehen. Im konkreten Fall ging es um einen Bandscheibenvorfall.

Das Gericht hob mit seinem in der Zeitschrift "OLG - Report" veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf und gab der Zahlungsklage eines ehemaligen Installateurs statt. Der Kläger hatte von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung vergeblich Leistungen verlangt, nachdem er wegen eines Bandscheibenvorfalls berufsunfähig geworden war.

Zur Begründung ihrer ablehnenden Haltung verwies die Versicherung unter anderem auf die Möglichkeit einer Bandscheibenoperation, die der Kläger noch nicht genutzt habe.

Das OLG ließ dies nicht gelten. Zwar seien Anordnungen eines behandelnden Arztes, die eine Heilung förderten und die Berufsunfähigkeit minderten, grundsätzlich zu befolgen. Dies gelte aber nur im Rahmen des Zumutbaren. Größere Operationen zählten dazu nicht, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sondern liegt wegen der grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor.
 
Hallo Lobo

Auch von mir ein ganz klares Nein. Der operierende Arzt wird dir nie die Bescheinigung geben das nach der OP 100% alles gut ist. Das darf er gar nicht und das macht auch kein Arzt. Bei jeder OP egal was für eine gibt es auch Risiken, dass weiß auch die Vers.. Also ich würde mir keine Gedanken machen das die Vers. dich dazu zwingt. Man kann ja auch nicht von einem Arzt gezwungen werden. Wenn ich die OP ablehne muß das der Arzt so hinnehmen auch wenn es ohne OP gefährlich für den Patienten werden könnte.

Viele Grüße
 
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