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Kann ich von der LVA eine Rente beantragen?

Das nächste Problem ich würde gerne die Haftpflicht auf Scherzensgeld verklagen weil das was ich bekommen habe ist ein Witz weis nicht ob man das hier so schreiben darf es sind im Wert ca 3 neue Golf 5 für mich als Amputierter ist das ein absoluter Witz es musss schon 150000€ bei rausspringen damit ich mir meinen eigens Haus zb behindertengerecht bauen lassen kann...und die Debeka würde ich auch verklagen das kann ja nicht angehen das die den Lehrlingslohn als festes Maß ansehen...leider hatte ich damals keine Rechtsschutz und wenn ich die Prozesse verliere sind 5000€-10000€ futsch....Alles Kagge...oder kann die Rechtsschutz von meinen Eltern da einspringen da ich ja damals 17 war zum Unfallzeitpunkt?

So als erstes mal ein Verschlimmerungsantrag stellen aber mehr Prozente bringen doch nicht wirklich viel an Vorteilen in den BA oder?geht das Online?
 
Hallo Adler,

das mit der RSV bei Deinen Eltern ist eine gute Idee, der RS zählt ja für den Zeitpunkt des Unfalls, das würde ich abklären lassen von Deinem RA.

Das mit der PUV verstehe ich nicht, setzt Dich doch mal hin und lese die ganzen Versicherungsbedingungen durch, oder gebe sie Deinem RA.

Das was Du schilderst trifft für eine BUZ (Berufsunfähigkeitsversicherung) zu.

Wieviel Invalidität hat Dir Deine PUV für den Unfall gegeben?

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Bin grad dabei das Schreiben von der Debeka hier rein zu stellen dauert ein wenig sind 2 Seiten..

So Invaliditätsgrad habe ich 45 % habe ich aus der Tabelle der AGBS da ist aber der Arm nicht dabei...
 
Also 150.000 da träume mal weiter. Was ich so gefunden habe ist noch nicht mal die hälfte deiner Forderung. Du findest viel im Internet. Googel mal US amputation Schmerzensgeld.So hart wie es ist aber das zahlt dir keine Versicherung.
Wer war den Schuld an den Unfall. Wenn der Gegner Schuld hatte dann kannst du dir einen Rechtsanwalt nehmen der deine Rechte vertritt auf Kosten der gegnerischen Versicherung.. Du bist auch noch über der Rechtsschutzversicherung deiner Eltern versichert solange du in der Ausbildung bist. Das ist ja nicht mehr der Fall .Hinter her geht das glaube ich nicht mehr.Probieren würde ich es . VIELLEICHT hast du Glück!

Du solltest einen Verschlimmerungsantrag stellen.Mit den Arm auch die Einschränkungen die du hast angeben. Und auch die Phantomschmerzen das wird nur anerkannt wenn du bei einen Schmerzarzt in Behandlung bist. Auch die Beschwerden im Knie.Wie ist es mit deiner Psyche? Ich kann dir nur raten den Versorgungsamt ALLE deine Einschränkungen im Alltag die du hast zu beschreiben. Ich habe eine Din.4 Seite geschrieben welche Einschränkungen ich habe..Ich habe alle meine Arztbriefe mir von der KK schicken lassen und mit eingereicht.Ich denke mal da sind mehr wie 50% GdB drinnen. Nützen tun dir die Prozente mehr nicht viel nur bei der Lohnsteuer kannst du dann mehr absetzen.Das scheint ja Osteomyelitis gewesen zu sein. Der Vorgang ist genau so wie du ihn beschrieben hast bei Osteomyelitis. Hast du mal in deine Krankenberichte gelesen?Was steht denn da drinnen als Diagnose.Dir steht auch eine Wechselprothese zu.Beantrage sie denn du stehst im Berufsleben wenn die eine mal ausfällt!

Falls du Fragen hast kannst du mir auch eine private Nachricht schicken.Schau mal auf http://www.Osteomyelitis-hilfe.de Vielleicht findest du deine Krankengeschichte wieder.

Grüße
drischi1981
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geehrter Herr xxxxxx

Die Versicherungsbedingungen sehen vor,dass die Berufsunfähigkeit endet,wenn die versicherte Person eine neue berufliche Tätigkeit ausübt.Diese ausgeübte berufliche Tätigkeit muss hierbei der Lebensstellung der versicherten Person in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit entsprechen. Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit liegt vor,wenn sie in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit absinkt. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist es unerheblich, ob die Berusfunfähigkeit in dem frühreren Beruf fortdauert, es sei denn, dieversicherte Person weist nach,dass sie ihre neue berufliche Tätigkeit ausübt,obwohl sie hierzu aufgrund ihrer gesundheitlichen Verhältnisse eigentlich nicht in der Lage ist.

Wir haben die vorliegenden Unterlagen unter diesem Gesichtspunkt ausgewertet. Demnach werden in Ihrerneuen beruflichen Tätigkeit die geforderten Vorraussetzungen erfüllt und wir machen von der bedingungsgemäßen Möglichekit Gebrauch,Sie auf die derzeit ausgeübte Tätigkeit im Bereich Marketing konkret zu verweisen. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Schreiben vom bla bla bal

Damit eine Verweisung auf die konkret ausgeübte Tätigkeit durchgeführt werden kann, sind gemäß Rechtsprechnung folgende prägende Merkmale zu beachten:

Erforderliche Vorbildung:
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit waren Sie im 2.Ausbildungsjahr.Eine abgeschlossene Berufsdausbildung hatten Sie damals nicht. Sieabsolvierten jetzt eine Ausbildung zum bürokaufmann.Die jetzigeTätigkeit kann somit aufgrund der nun ab geschlossenen Ausbildung ausgeübt werden.

Übliche Arbeitsbedingungen:
Wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden ist zwar geringer als bei Ihrer früheren Tätigkeit, jedoch ergibt sich daraus keine mindestens 50% Berufsunfähigkeit.

Übliche Entlohnung:
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit haben Sie damals als Azubi490 DM verdient. Für Ihre jetzige Tätigkeit erhalten Sie ein Gehaltin höhe von 975 € es ergeben sich keine Gehaltseinbußen und die bisherige Lebensstellungist gewahrt.Das soziale Ansehen Ihrer Tätigkeit entspciht ebenfalss dem des bisherigen Berufes.

Erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte:
An die jetzt ausgeübte Tätigkeit werden keine besonderen Anforderungen gestellt,die spezielle Fähigkeiten oder einen körperlichen Einsatz erfordern, wodruch eine mindestens 50%ige Berufsunfähikeit resultieren würde.

In Ihrer frühreren Tätigkeit als KFZ-Mechaniker-Azubi halten wir nach wie vor eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit für gegeben. Wir verkennen nicht,dass acuh bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Bürokaufmann Funktionseinschränkungen bestehen,jedoch leigen diese nicht über der Anspruchschwelle von 50 %.

Wir halten daher die Voraussetzung für eine konkrete Verweisung auf die Tätigkeit als Bürkaufmann für erfüllt.

Bitte haben sie Verständnis,dass wir Ihnen daher keine weiteren Leistungen aus der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung zur Verfügung stellen können.:mad::mad::mad::mad:



Mit eine Rente wäre ich ja finanziel schon Glücklich:(


und soziale Gesichtspunkte darunter verstehe ich: ich kann nicht mehr Fußbalspielen/Fahrradfahren usw.....

Also 150.000 da träume mal weiter. Was ich so gefunden habe ist noch nicht mal die hälfte deiner Forderung.

Grüße
drischi1981


ja aber das ist doch lachhaft das die mich mit 70000€ abspeisen wollen oder? In Amerika hätte ich Millionen bekommen und das wars aber hier in D muss man sich mit peanuts rum ärgern für ein Bein was weg ist plus Folgeschäden plus das Alltagsleben soll sich so ein Richter mal anschauen oder selber mal so einen Unfall haben dann sieht es anderst aus.!

@drischi ja es war: Osteomyelitis weil ich Depp den Knochen noch angefasst habe am Unfalltag und es nicht glauben konnte hatte keine Schmerzen und als ich das Bein nach links bewegte blieb es liegen aber der Knochen ging nach links war schon krass...Ansonsten bin ich Psyschich fit.
Mein Wunsch ist 15000 bekommen wir aber nie wollen so um 90000 Streiten..

Ich war nicht Schuld am Unfall die Schuldfrage ist zu 100%geklärt.

Ich glaube die Überschrift müsste mal geändert werden und in einen anderen Forenbereich verschieben aber wie geht das kann nur der Admin oder?

Hallo Adler,
Das mit der PUV verstehe ich nicht, setzt Dich doch mal hin und lese die ganzen Versicherungsbedingungen durch, oder gebe sie Deinem RA.

Das was Du schilderst trifft für eine BUZ (Berufsunfähigkeitsversicherung) zu.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau

ja ich meine die BUZ

die Unfallversicherung bezahlt ja kein Rente nur den grad des Verlustes haben sie mir bezahlt zumindest hätte mir das schon mein Debeka Mann (ein Freund) schon gesagt wenn es da ne Rente geben sollte.

http://www.autobild.de/artikel/der-neue-schmerzensgeld-katalog_34908.htmlhttp://www.fr-online.de/in_und_ausl...rechung-Schmerzensgeld-macht-nicht-reich.html
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Guten Morgen Adler,

genau das habe ich mir gedacht, es ist die BUZ und da hast Du bei 45% kaum eine Chance.
Ich verstehe aber auch nicht warum Du nur 45% hast.

Auch eine PUV zahlt (meißt) erst ab 50% eine lebenslange Rente.
Mit wieviel % wurdest Du da abgefunden?

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau

P.S. Beim Schmerzensgeld hat sich schon so manches UO gewünscht in den USA zu leben:rolleyes:, aber auch dort finde ich manche Abfindungen doch sehr unrealistisch.
 
Es ist traurig. Kannst du denn nicht Verschlimmerung beantragen bei der BUZ? Und warum nur 45 % wenn das Bein schon 50 % allein bringen müsste, was ist mi deinem Knie? Müsste denn nicht von einen KFZ Mechatroniker Gehalt ausgegangen werden und nicht von seinem Lehrgeld. Schließlig hättest du die Ausbildung ja abgeschlossen wenn der Unfall nicht gewesen wäre und müsstes dich nicht mit dem mikrigen Lohn eines Büroschobs abgeben. Zumindestens würde ich den Ausgleich des Lohnes eines KFZ Mechatronikers fordern.Der ist fast doppelt so hoch.Oder auf Berufsunfähig gehen.Du brauchst einen guten Rechtsanwalt der deine Innteressen vertritt. Den kannst du doch bezahlen von den Gewinn den er dir raußholen könnte.:).

drischi1981
 
Nein in meiner Unfallversicherung gibt es keine Rente das wurde erst 2000 geändert und da hätte ich sie Lebnslang bekommen habe eben mit meinen DebekaMann telefoniert..habe insgesamt so um die 60 %

Das ist doch zum kotzen!


Drischi die Debeka erkennt nur das Gehalt an von 2. Lehrjahr so wie es oben steht

Die Haftpflicht aber nicht die erkennt meinen Gesellen an!
 
die DBKA erkennt NUR das Gehalt aus dem 2 Lehrjahr an,
das habe ich schon richtig verstanden ABER es kann nicht rechtes sein. Wenn hast du denn jetzt als Rechtsbeistand?

drischi1981
 
Hallo drischi:),

das ist genau was ich seit Tagen auch schon schreibe, da stimmt es an vielen Ecken nicht:mad:. Er sollte sich jetzt einen Fachanwalt nehmen und hier endlich die ganzen Beiträge lesen von den Usern die das ganze schon mitgemacht haben. Sie geben auch Erfahrungen weiter.:)

Gruß Buffy07
 
Hallo drischi:),

das ist genau was ich seit Tagen auch schon schreibe, da stimmt es an vielen Ecken nicht:mad:. Er sollte sich jetzt einen Fachanwalt nehmen und hier endlich die ganzen Beiträge lesen von den Usern die das ganze schon mitgemacht haben. Sie geben auch Erfahrungen weiter.:)

Gruß Buffy07

die DBKA erkennt NUR das Gehalt aus dem 2 Lehrjahr an,
das habe ich schon richtig verstanden ABER es kann nicht rechtes sein. Wenn hast du denn jetzt als Rechtsbeistand?

drischi1981
Wieso nicht rechtens,hast da für ein Beweis?

Ich habe schon einen Rechtsanwalt gleich nach dem Unfall den hatte mir mein damaliger Chef empfohlen...
 
Welche beweise möchtest du. Ist meine persönliche Meinung und irgendwo Logisch oder und deshalb frage ich ja nach dem Rechtsbeistand. Was meint er denn dazu dein Rechtsanwalt. VIELLEICHT solltest du ihn wechseln. Du hast doch mal geschrieben das du keine Rechtsschutzversicherung hast und daher auf deine Eltern plädiert hast. Da war oder bin ich der Meinung gewesen das du keinen Rechtsanwalt hast...Na wie denn nun:confused: Was willst du geziehlt hier wissen wenn du doch einen guten Rechtsanwalt hast. Vertraust du ihn ja dem nach nicht oder verstehe ich nur noch Bahnhof:mad:

Bei der gesetzlichen UV dort ist es zumindestens so geregelt das wenn man in der Lehre einen Arbeitsunfall hat und dadurch die Lehre nicht abschließen kann so gestellt wird als wenn man die Lehre abgeschlossen hat.Da her rentenrechtlich kein Nachteil hat.

Daher meine Meinung!

drischi1981
 
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