Sehr geehrter Herr xxxxxx
Die Versicherungsbedingungen sehen vor,dass die Berufsunfähigkeit endet,wenn die versicherte Person eine neue berufliche Tätigkeit ausübt.Diese ausgeübte berufliche Tätigkeit muss hierbei der Lebensstellung der versicherten Person in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit entsprechen. Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit liegt vor,wenn sie in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit absinkt. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist es unerheblich, ob die Berusfunfähigkeit in dem frühreren Beruf fortdauert, es sei denn, dieversicherte Person weist nach,dass sie ihre neue berufliche Tätigkeit ausübt,obwohl sie hierzu aufgrund ihrer gesundheitlichen Verhältnisse eigentlich nicht in der Lage ist.
Wir haben die vorliegenden Unterlagen unter diesem Gesichtspunkt ausgewertet. Demnach werden in Ihrerneuen beruflichen Tätigkeit die geforderten Vorraussetzungen erfüllt und wir machen von der bedingungsgemäßen Möglichekit Gebrauch,Sie auf die derzeit ausgeübte Tätigkeit im Bereich Marketing konkret zu verweisen. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Schreiben vom bla bla bal
Damit eine Verweisung auf die konkret ausgeübte Tätigkeit durchgeführt werden kann, sind gemäß Rechtsprechnung folgende prägende Merkmale zu beachten:
Erforderliche Vorbildung:
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit waren Sie im 2.Ausbildungsjahr.Eine abgeschlossene Berufsdausbildung hatten Sie damals nicht. Sieabsolvierten jetzt eine Ausbildung zum bürokaufmann.Die jetzigeTätigkeit kann somit aufgrund der nun ab geschlossenen Ausbildung ausgeübt werden.
Übliche Arbeitsbedingungen:
Wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden ist zwar geringer als bei Ihrer früheren Tätigkeit, jedoch ergibt sich daraus keine mindestens 50% Berufsunfähigkeit.
Übliche Entlohnung:
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit haben Sie damals als Azubi490 DM verdient. Für Ihre jetzige Tätigkeit erhalten Sie ein Gehaltin höhe von 975 € es ergeben sich keine Gehaltseinbußen und die bisherige Lebensstellungist gewahrt.Das soziale Ansehen Ihrer Tätigkeit entspciht ebenfalss dem des bisherigen Berufes.
Erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte:
An die jetzt ausgeübte Tätigkeit werden keine besonderen Anforderungen gestellt,die spezielle Fähigkeiten oder einen körperlichen Einsatz erfordern, wodruch eine mindestens 50%ige Berufsunfähikeit resultieren würde.
In Ihrer frühreren Tätigkeit als KFZ-Mechaniker-Azubi halten wir nach wie vor eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit für gegeben. Wir verkennen nicht,dass acuh bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Bürokaufmann Funktionseinschränkungen bestehen,jedoch leigen diese nicht über der Anspruchschwelle von 50 %.
Wir halten daher die Voraussetzung für eine konkrete Verweisung auf die Tätigkeit als Bürkaufmann für erfüllt.
Bitte haben sie Verständnis,dass wir Ihnen daher keine weiteren Leistungen aus der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung zur Verfügung stellen können.
Mit eine Rente wäre ich ja finanziel schon Glücklich
und soziale Gesichtspunkte darunter verstehe ich: ich kann nicht mehr Fußbalspielen/Fahrradfahren usw.....
Also 150.000 da träume mal weiter. Was ich so gefunden habe ist noch nicht mal die hälfte deiner Forderung.
Grüße
drischi1981
ja aber das ist doch lachhaft das die mich mit 70000€ abspeisen wollen oder? In Amerika hätte ich Millionen bekommen und das wars aber hier in D muss man sich mit peanuts rum ärgern für ein Bein was weg ist plus Folgeschäden plus das Alltagsleben soll sich so ein Richter mal anschauen oder selber mal so einen Unfall haben dann sieht es anderst aus.!
@drischi ja es war: Osteomyelitis weil ich Depp den Knochen noch angefasst habe am Unfalltag und es nicht glauben konnte hatte keine Schmerzen und als ich das Bein nach links bewegte blieb es liegen aber der Knochen ging nach links war schon krass...Ansonsten bin ich Psyschich fit.
Mein Wunsch ist 15000 bekommen wir aber nie wollen so um 90000 Streiten..
Ich war nicht Schuld am Unfall die Schuldfrage ist zu 100%geklärt.
Ich glaube die Überschrift müsste mal geändert werden und in einen anderen Forenbereich verschieben aber wie geht das kann nur der Admin oder?
Hallo Adler,
Das mit der PUV verstehe ich nicht, setzt Dich doch mal hin und lese die ganzen Versicherungsbedingungen durch, oder gebe sie Deinem RA.
Das was Du schilderst trifft für eine BUZ (Berufsunfähigkeitsversicherung) zu.
Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
ja ich meine die BUZ
die Unfallversicherung bezahlt ja kein Rente nur den grad des Verlustes haben sie mir bezahlt zumindest hätte mir das schon mein Debeka Mann (ein Freund) schon gesagt wenn es da ne Rente geben sollte.
http://www.autobild.de/artikel/der-neue-schmerzensgeld-katalog_34908.htmlhttp://www.fr-online.de/in_und_ausl...rechung-Schmerzensgeld-macht-nicht-reich.html