Hallo zusammen,
vor ein paar Wochen kam ein interessanter Beitrag in Plusminus zum Thema Rechtsschutzversicherungen. Er kann unter
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,q0vl9q3xguvni4wb~cm.asp
nachgelesen werden.
Als aufschlußreich empfinde ich auch eine mail von plusminus, die ich im Anschluss an die Sendung bekam:
Meines Erachtens lassen die Aussagen des GdV tief blicken. Bei dieser Einstellung, dass ein Versicherter zum Belastungsfaktor wird, sobald eine versicherte Leistung beansprucht wird, mag zwar wirtschaftlich nachvollziehbar sein, widerspricht aber dem Kerngedanken einer Versicherung. Na, kein Wunder, dass man sich mit der Regulierung von Personenschäden noch härter tut....
Gruß
Joker
vor ein paar Wochen kam ein interessanter Beitrag in Plusminus zum Thema Rechtsschutzversicherungen. Er kann unter
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,q0vl9q3xguvni4wb~cm.asp
nachgelesen werden.
Als aufschlußreich empfinde ich auch eine mail von plusminus, die ich im Anschluss an die Sendung bekam:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf unseren [plusminus-Beitrag vom 15.08.06 zum Thema Kündigung der Rechtschutzversicherung haben uns sehr viele Mails erreicht. Auf Grund der starken Reaktion unserer Zuschauer sind wir leider nicht mehr in der Lage, jeden Kontakt einzeln zu beantwortet.
Fast alle Zuschauer haben das gleiche Problem. Nach Inanspruchnahme der Versicherung erfolgt die Kündigung. Eine erneute Versicherung bei einem anderen Anbieter wird verweigert. Was kann man tun?
Wir haben uns intensiv beraten mit dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Leider sind wir zu keinem befriedigenden Ergebnis gekommen. Seitens des Verbandes beharrt man darauf, dass sich die Versicherer vorbehalten wollen, wen sie als Kunden nehmen und wen nicht. Die liebsten Kunden sind die, die über Jahre ihre Versicherung bezahlen, sie aber nie in Anspruch nehmen. Wer - verschuldet oder unverschuldet - seine Versicherung in Anspruch nehmen muss, schmälert die Gewinne der Unternehmen und ist damit ein Belastungsfaktor. Das mag, so der Gesamtverband, für den Kunden vielleicht nicht immer nachvollziehbar sein, aus Unternehmenssicht biete sich aber keine andere Lösung. In Deutschland gebe es bei Rechtsschutzversicherungen keine Kontrahierungszwang, anders als etwa bei der KFZ-Versicherung. Daher seien die Unternehmen frei in Ihrer Entscheidung. Für die Kunden mag das nicht nachvollziehbar sein, das sei aber nicht das Problem der Versicherungen.
Für uns als Redaktion, die sich auf der Seite der Verbraucher definiert, ist diese ignorante Sichtweise der Versicherungswirtschaft sehr ärgerlich. Nicht zuletzt deswegen, weil wir Ihnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, keinen vernünftig erscheinenden Rat geben können. Der Hinweis des Gesamtverbandes, man müsse eben alle Versicherungen in Deutschland abklappern, dann werde man schon einen finden, halten wir nicht für besonders originell.
Wir bedauern sehr, Ihnen keine Nachricht zu geben, die Sie als befriedigend empfinden. Auch für uns bleibt diese Situation unbefriedigend.
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Autors entfernt)
[plusminus
Hessischer Rundfunk
Meines Erachtens lassen die Aussagen des GdV tief blicken. Bei dieser Einstellung, dass ein Versicherter zum Belastungsfaktor wird, sobald eine versicherte Leistung beansprucht wird, mag zwar wirtschaftlich nachvollziehbar sein, widerspricht aber dem Kerngedanken einer Versicherung. Na, kein Wunder, dass man sich mit der Regulierung von Personenschäden noch härter tut....
Gruß
Joker
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