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Kündigungen durch Rechtsschutzversicherungen

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
Hallo zusammen,

vor ein paar Wochen kam ein interessanter Beitrag in Plusminus zum Thema Rechtsschutzversicherungen. Er kann unter
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,q0vl9q3xguvni4wb~cm.asp
nachgelesen werden.

Als aufschlußreich empfinde ich auch eine mail von plusminus, die ich im Anschluss an die Sendung bekam:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unseren [plusminus-Beitrag vom 15.08.06 zum Thema Kündigung der Rechtschutzversicherung haben uns sehr viele Mails erreicht. Auf Grund der starken Reaktion unserer Zuschauer sind wir leider nicht mehr in der Lage, jeden Kontakt einzeln zu beantwortet.

Fast alle Zuschauer haben das gleiche Problem. Nach Inanspruchnahme der Versicherung erfolgt die Kündigung. Eine erneute Versicherung bei einem anderen Anbieter wird verweigert. Was kann man tun?

Wir haben uns intensiv beraten mit dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Leider sind wir zu keinem befriedigenden Ergebnis gekommen. Seitens des Verbandes beharrt man darauf, dass sich die Versicherer vorbehalten wollen, wen sie als Kunden nehmen und wen nicht. Die liebsten Kunden sind die, die über Jahre ihre Versicherung bezahlen, sie aber nie in Anspruch nehmen. Wer - verschuldet oder unverschuldet - seine Versicherung in Anspruch nehmen muss, schmälert die Gewinne der Unternehmen und ist damit ein Belastungsfaktor. Das mag, so der Gesamtverband, für den Kunden vielleicht nicht immer nachvollziehbar sein, aus Unternehmenssicht biete sich aber keine andere Lösung. In Deutschland gebe es bei Rechtsschutzversicherungen keine Kontrahierungszwang, anders als etwa bei der KFZ-Versicherung. Daher seien die Unternehmen frei in Ihrer Entscheidung. Für die Kunden mag das nicht nachvollziehbar sein, das sei aber nicht das Problem der Versicherungen.

Für uns als Redaktion, die sich auf der Seite der Verbraucher definiert, ist diese ignorante Sichtweise der Versicherungswirtschaft sehr ärgerlich. Nicht zuletzt deswegen, weil wir Ihnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, keinen vernünftig erscheinenden Rat geben können. Der Hinweis des Gesamtverbandes, man müsse eben alle Versicherungen in Deutschland abklappern, dann werde man schon einen finden, halten wir nicht für besonders originell.

Wir bedauern sehr, Ihnen keine Nachricht zu geben, die Sie als befriedigend empfinden. Auch für uns bleibt diese Situation unbefriedigend.

Mit freundlichen Grüßen



(Name des Autors entfernt)
[plusminus
Hessischer Rundfunk

Meines Erachtens lassen die Aussagen des GdV tief blicken. Bei dieser Einstellung, dass ein Versicherter zum Belastungsfaktor wird, sobald eine versicherte Leistung beansprucht wird, mag zwar wirtschaftlich nachvollziehbar sein, widerspricht aber dem Kerngedanken einer Versicherung. Na, kein Wunder, dass man sich mit der Regulierung von Personenschäden noch härter tut....

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joker,

auch ich wurde nach Inanspruchnahme meiner Rechtschutzversicherung nach meinem Unfall in diesem Jahr gekündigt. Jeder Prozeß der geführt wurde ist bisher gewonnen worden. Durch meinen Versicherungsvertreter, mit dem ich sehr gut kann, wurde ich aufgefordert schnellstmöglich selbst zu kündigen um nicht auf die "Schwarze Liste" der Versicherer zu kommen. Meine alte Rechtschutzversicherung hat die Kündigung akzeptiert und ich konnte nahtlos in eine andere Rechtsschutzversicherung wechseln.

Dies soll nicht das Fehlverhalten der Versicherung entschuldigen, sondern einen Weg aufzeigen damit umzugehen.

Gruß von der Seenixe
 
So, nun ist es amtlich:
Der GDV hat für seine Datenschnüffelei und anscheinend datenschutzrechtlich nicht runde "Schwarze Liste" namens UNIWAGNIS den Big Brother Award 2006 erhalten.

In der c´t heisst es dazu:
"In der Kategorie Verbraucher und Verbraucherschutz darf sich die gesamte deutsche Versicherungswirtschaft über den Erhalt des Big Brother Awards freuen. Die Uniwagnis-Datei, die mit "phonetischer Verschlüsselung" so arbeitet, dass bis jetzt 10 Millionen angebliche Versicherungsbetrüger gespeichert sind, ist eine Datei, in der man nach Recherchen der Jury schnell landen kann. Es reiche aus, wenn man als Zeuge bei einem Unfall ausgesagt hat, der später von einer Versicherung als betrug klassifiziert wird. Noch "besser" ergehe es Inhabern von Rechtsschutzversicherungen: Wer drei Mal nachfragt, ob er in einem bestimmten Fall Rechtsschutz bekommt, wandere in die Uniwagnis-Datei, selbst wenn er den Rechtsschutz nicht beantragt hat."

Gruß
Joker
 
Hallo an alle,
bisher habe ich bei Inanspruchnahme meiner Versicherung (jetzt 3.Mal gegen BG) noch nichts gehört. Sollte ich ein solches Problem bekommen danke ich euch für eure Info und werde selbstverständlich, dann auch hier noch einen Nachtrag schreiben.
Gruß Erna
 
Rechtsschutzversicherung: welche nimmt auf?

Hallo, Ihr Gutesten,

1. Welche R-Versicherungen nehmen denn Versicherte auf, die schon einmal wg. Inanspruchnahme gekündigt wurden? Hat jemand einen Tip? Sie sollte natürlich auch gut leisten?

2. Wenn der Arbeitsunfall schon länger zurück liegt, muß dann die neue Rechtsschutzversicherung im Streitfall, z.B. mit der BG (hatte bisher noch keinen Ärger diesbezüglich) eintreten?

Danke für Hinweise

Laverda
 
Rechtsschutzversicherung

Hallo,

wenn Du von einem anderen Versicherer rausgeschmissen wurdest, tun sich die meisten anderen schwer, wieder einen neuen Vertrag mit Dir abzuschliessen. Falls die Kündigung noch nicht lange zurück liegt und in die Zukunft reicht, kannst du deinerseits selber eine Kündigung aussprechen. Du kannst dann auf die Frage, "wer hat den Vorvertrag gekündigt?" mit "VN" antworten, was ja auch den Tatsachen entspäche.

In der Rechstsschutzverisicherung gilt die "Ereignistheorie", d.h. das Ereignis, welches den Streit auslöste, muss in die Versicherungszeit fallen. Wenn also der Unfall schon länger zurück liegt und ursächlich für den Streit mit der BG ist, wird der neue Versicherer nicht leistungspflichtig sein, da das den Streit auslösende Ereignis zu dem Zeitpunkt nicht versichert war.
Falls Du allerdings zu dem Zeitpunkt bei dem alten Versicherer versichert warst (der gekündigt hat), wäre zu prüfen, ob dieser eintreten muss. Bin mir aber nicht sicher, ob das tatsächlich funktioniert.

Trotzdem viel Glück
 
Hallo,

hatte ja oben schon was geschrieben. Nun bin ich schon ein halbes Jahr bei einem neuen Versicherer und eine Klage nach der andern muß die alte Rechtschutz bezahlen, da der Unfall in 2003 war, als ich bei der alten Versicherung einen Vertrag hatte. Dieses wird sich auch noch eine Weile hinziehen, da die BG und die PUV noch einiges von mir zu erwarten haben. Klares Ja: Die Rechtschutz die beim Eintritt des Ereignisses bestand muß leisten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

auch mir wurde gekündigt hatte noch eine Police von Jahre 1980 und im Jahre 1990 hatte ich zugestimmt eine Prämie Erhöhung von wegen das die Gericht kosten ständig teure wurden was auch nicht zu abstreiten ist deswegen hatte ich die Erhöhung zugestimmt, und sonst alle die Jahre nicht sooft ins Anspruch genommen bis meine leiden ausbrach, dann Plötzlich brauchte ich Anwalt bezüglich meine Arbeitgeberkündigung trotz 50% Behinderung wurde ich auf der Strasse gesetzt, gut kann nachhinein irgendwo verstehen über zwei Jahre Krank geschrieben, hier wurde außergerichtlich Einigung zugestimmt, so das Anwalt jeder selbst tragen musste im dem fall meine Versicherung, kurz danach nächste streit mit LVA-Versicherung trotz zuspruch gunste meines Rechtsanspruch, Sozialgericht entschied auch hier trägt jeder seine kosten, und am Ende nächste streit mit BG was auch wieder begleit kosten für jedem Extra, also wieder meine Versicherung musste zucken mir die kosten, im Jahre 2006.02 wurde mir eine Kündigung ausgesprochen vom Seite Rechtsschutz-Versicherung mit ein Vorschlag ich könnte die Versicherung behalten zu anderen Tarifen die mir sehr Hoch kamen, und hier hat mir die Versicherung noch zusätzlich gewährt selbst zu Kündigen, um zu verhindern das ich auf der Schwarze liste gelistet werde was ich auch ins Anspruch genommen habe, also ich muss schon sagen ganz schön Raffiniert was die Versicherungen da betreiben, aber anders rum verzeichnet die Versicherung super gewinne bezüglich Börse und ich hatte immer gedacht das Versicherung ist eine Gemeinschaft, sie war auch immer in Ordnung und Geld war genügen vorhanden bis die Manager wurden gewechselt ende 90ziger Jahre glaube ich, mit Börse Notierung und dann zählte man nur noch gewinne, den davon steht Ihnen (Manager) Gehälter im Verbund der Gewinne!
Das man so etwas Gesetzlich auch noch gewährt danken wir unser Politik, den die besteht aus Lobbylisten, mit ein Jura titel Dr. Habgier auf kosten dem Otto normal verbrauche der vom allem im größten teil Ahnungslos ist, im Bezug Deutsche Finanzwesen ungerechte Verteilung, von unten nach oben! :(
 
So ein Tag so wunderschön

Mensch,

wenn Ihr wüßtet, wie mir diese Antworten das Wochenende versüßen werden.

Tja, da kann die garstige Rausschmeißer-HUK sich ja vielleicht auf was gefaßt machen, wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte, was ich nicht hoffe.

Thanks for support

Laverda
 
Frage zur RS

Hallo Ihr alle,

dazu habe ich eine Frage: Ich hatte meinen Unfall am 06.10.2003. Meine RS war damals beid er Hamburg-Mannheimer. Mit dieser RS streite ich gegen die Hamburg-Mannheimer Unfallversicherung. Die zahlten bisher alles. Wir sind dann von der HM RS gekündigt worden und haben glücklicherweise einen Vertrag bei der Concordia bekommen mit 50% Risikozuschlag. Wir haben es angenommen. Jetzt mußte ich gegen mein Autohaus klagen, weil die die unterzeichneten Verträge nicht einhalten wollen. Die RS lief da schon 2 Jahre. Kurz anchdem ich Deckungszusage der Concordia hatte kam das Kündigungschreiben der Versicherung per 01.12.2007. Nun muß ich gegen meine BU klagen. Ursächlich für die BU ist der Unfall aus 2003. Ihr seid nun der Meinung, daß meine damalige Versicherung, die Hmaburg-Mannheimer dies tragen muß, weil der ursächliche Unfall in 2003 während der Laufzeit der RS bei der HM eingetreten ist?

Das wäre ja ultra-geil. Wo kann man soetwas bestätigt bekommen?

Andree
 
Hallo Andree,

genau aus diesem Grund gibt es die Allgemeinen Bedingungen.
Wann ist ein Rechtsfall gedeckt?
Ein Rechtsfall ist gedeckt, wenn er während der Vertragsdauer
eintritt, nämlich
12.1 für die Geltendmachung von Schadenersatz- und Versicherungsansprüchen;
a bei Personenschäden: wenn die leistungsbegründende
Tatsache (Unfall, Krankheit) nach Abschluss des Versicherungsvertrages
eintritt;
b bei Sach- und Vermögensschäden: wenn die Schadenursache
nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintritt;
12.2 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Straf- oder
Verwaltungsverfahren: wenn die tatsächliche oder angebliche
Widerhandlung nach Abschluss des Versicherungsvertrages
eingetreten ist;
12.3 in allen übrigen Fällen: wenn die Ursache des Rechtsstreites
während der Laufzeit des Vertrages gesetzt wurde (vorbehalten
bleibt die Wartefrist gemäss Ziff. 6 und 9e AB).

schau mal in Deine Versicherungsbedingungen, da steht dies garantiert auch, vielleicht auch in ein paar anderen Worten.

Gruß von der Seenixe
 
Ausschluß aus Rechtsschutzversicherung

Hallo Seenixe und Alle

Guten Morgenersteinmal!

Bin wegen einer anderen gewonnenen Sache von meiner Rechtsschutzversicherung damals in 2006 gekündigt worden

Der Überfall im Dienst ereignete sich nach der Kündigung, die aber erst nach dem Unfallereignis rechtswirksam wurde.

Bis jetzt hatte ich ja noch keinen Grund Anwälte zu bemühen aber habe mich erkundigt:

Eine Anwältin meinet, jede Rechtssache in dieser Angelegenheit müsse die Versicherung noch übernehmen, da das Unfallereignis noch in der versicherten Zeit lag, egal wann es evtl. zu einem Rechtsstreit kommt.

Der andere Anwalt meinte, wenn ein Rechtsstreit z.B. erst im Herbst 2008 losgeht, das Unfallereignis aber im August 2006 lag, dann müßte die versicherung das nicht mehr tragen, obwohl damals noch Deckung bestand, weil maßgeblich der Zeitpunkt des Eintritts in einen Rechtsstreit sei.

Was sagt Ihr dazu, werd aus dem Text oben nicht ganz schlau.

Einen sonnigen Tag mit wenig Unwohlsein wünscht Euch

Laverda
 
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