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Ist ein Nervenärztliches Gutachten das gleiche wie ein Neurologisches und Psychiatrisches Gutachten?

beutlers

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Registriert seit
18 Juni 2017
Beiträge
520
Hallo in die Runde,

das Gericht hat ein ärztlichen Sachverständigen benannt MVZ Ambulantes Behandlungszentrum auf seinem Fachgebiet ($118 Abs. 1 SGG, §§ 404 ff ZPO). Dann heißt es: Es wird gebeten ein nervenärztliches Zusatzgutachten bei Frau Dr. Mxxxxx einzuholen.

Ist ein nervenärztliches Zusatzgutachten immer ein Neurologisches und Psychiatrisches Gutachten? oder wäre das nervenärztliche etwas anderes, hätte es als Neurologisches und Psychiatrisches Gutachten ausgewiesen sein müssen?

Wäre super, wenn Ihr mir bei der Frage helfen könntet

VG beutlers
 
Hallo Beutlers,

genau dies ist die richtige Frage!

Was genau wird im GA-Auftrag gefordert - bzw. um welche Erkrankung geht es?

Es ist absolut differenziert zu sehen - Nervenärztlich! Ja worum geht es?

Neurologisch = körperliche Nervenbahnen und Schäden?

Psycholgisch = geistig?

Neurologisch wäre z. B. Bandscheibenschäden oder Nervenabrisse an Extrimitäten. Diese haben nix damit zu tun, dass Du psychologische Tests machts! Oder ob in Deiner Familie Depressionen, Selbstmorde, etc. vorliegen!

Das eine sind die medizinischen Nervenbahnen und das andere ist der Geist - die Psyche!

"NERVENÄRZTLICHES GUTACHTEN" ist nicht differenziert nach neurolgisch oder psychologisch! Fordere umgehend die Fragestellungen zum GA an!

Differenziere dies und wehre Dich!

Worum geht es? Organisch oder psychisch?


Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo

und mein dringender Rat ist, auf jeden Fall einen Zeugen mitnehmen, dies vorher vom Gericht per Antrag genemigen lassen und dieser muss immer und überall dabei sein und sich Notizen machen.
 
Hallo Uli,

und mein dringender Rat ist, auf jeden Fall einen Zeugen mitnehmen, dies vorher vom Gericht per Antrag genemigen lassen und dieser muss immer und überall dabei sein und sich Notizen machen.

nice to have!

Aber hier geht es grundsätzlich um die Fragestellungen neurologisch oder psychologisch?

Dies sind zwei unterschiedliche Fachgebiete gemäß Erkrankung!

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo beutlers,

die frage stellte sich mir auch. im zweifel klärung beim auftraggeber einfordern, wobei es im grunde aus der fragestellung zu erkennen sein müsste, was der SV und in welcher richtung er zu begutachten hat. mehr auf anderem weg.


gruss

Sekundant
 
Hallo Zusammen

Danke @Kasandra für Deine Ausführung, leider ist mir das erst jetzt aufgefallen. Die Begutachtung war schon und jetzt sah ich, das der Richter schrieb : Es wird gebeten ein nervenärztliches Zusatzgutachten bei Frau Dr. Mxxxxx einzuholen. Die Dame hat ein neurologisches und psychiatrisches Gutachten erstellt.

Ich hatte ein Schleudertrauma, die BG versucht natürlich alles auf die Psyche abzuwälzen.

@Der Uli, daher die Frage, ob ein nervenärztliches Gutachten ein neurologisches und psychiatrisches ist.

@Sekundant die Fragestellung war, welche Unfallverletzungen mit Wahrscheinlichkeit durch das Ereignis verursacht wurden und welche Gesundheitsstörung ursächlich auf das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit nach Staffelung zurückzuführen sind.

Aber wenn ich das jetzt alles richtig verstanden haben, hätte ich gleich nachhaken müssen und klar formulieren lassen müssen. So konnte die Dame es sich aussuchen was sie macht.

Danke Euch

VG beutlers
 
Hallo, ist die Ärztin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie? In den 90-ziger Jahren wurde das Fachgebiet weiter aufgeteilt, so dass man entweder Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie sein kann.
Während der Facharztausbildung gehören zwar Hospitationen im jeweils anderen Fachgebiet dazu. Beide Fachgebiete sind sehr umfangreich geworden.
Habe mal bei einer Ärztin gearbeitet, die noch beide Fachgebiete absolviert hat, bei ihren jüngeren Kollegen war dies schon nicht mehr so.

Liebe Grüße,
KS1973
 
Hallo @KS1973,

lt DGNB leider Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie, vielen Dank trotzdem für den Hinweis.

lg beutlers
 
hallo nochmal

wenn die frage lautet

Fragestellung war, welche Unfallverletzungen mit Wahrscheinlichkeit durch das Ereignis verursacht wurden und welche Gesundheitsstörung ursächlich auf das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit nach Staffelung zurückzuführen sind

dann hat ein SV auch dabei zu bleiben, andernfalls verfehlt er den GA-auftrag.


gruss

Sekundant
 
Hallo @Sekundant,

die BG hat ja versucht es auf psychomatisch abzuwälzen. Also meine Schmerzverarbeitung wäre psychomatisch und da ja nichts gebrochen ist oder war, muss es psychomatisch sein. Ich denke ich hätte gleich einlenken müssen. So konnte die Dame sich aussuchen was Sie macht. Solange eine pauschale Aussage nervenärztlich beides möglich macht, hab ich wohl geschlafen und hätte gleich nachhaken müssen.

Oder müsste ich das so sehen, eine HWS-Distorsion hat generell nichts mit der Psyche zu tun und daher hätte bei z.b. Kribbelmissempfindungen und Finger Taubheitsgefühl grundsätzlich nur neurologisch geguckt werden dürfen. Ich habe schon 3 Stellungnahmen angefordert, hätte ich trotzdem eher drauf kommen müssen.

Danke Euch

Vg beutlers
 
da ich vor einer ähnlichen situation stehe, mal mit etwas zurückhaltung betrachtet:

die schiene ist ja hinlänglich bekannt. nur weshalb muss gleich etwas gebrochen sein (knochen?), es gibt weitere strukturen, die wesentlich empfindlicher und nachhaltiger reagieren, zumal dann auch andere beteiligungen vorliegen können. das betrifft bänder, und wie die "Kribbelmissempfindungen und Finger Taubheitsgefühl", die auf nervenschädigungen hinweisen. für anderes ist erst einmal kein grund, und ein solcher sollte dann klar definiert und auch in der fragestellung enthalten sein. im anderen fall wäre dir schon die möglichkeit genommen, auf derartige vorwürfe zu reagieren. das muss dann aber anhand des GA ausgearbeitet werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo in die Runde,

Das Kribbeln in den Händen muß kein Hinweis auf eine Nervenschädigung sein. Im Rahmen von psychischen Störungen im Bereich Depressionen, genauer gesagt im Bereich der Psychosomatischen Störungen ist bei einer schweren depressiven Episode, in der psychische Beschwerden körperlilch ausgedrückt werden, gerade das Kribbeln der Hände ein Merkmal. In so einem Falle entsteht ein sehr starker aufsteigender Druck im Brustraum wandert anfangs über die Schulter/Nacken und über ein starkes Ziehen in den Armen in die Hände, wo die Beschwerden durch Kribbeln zum Ausdruck kommen.

Dies heißt also, dass dieses Kribbeln auch auf ein depressives Krankheitsbild hinweisen kann, je nach weiteren Symptomen. Meine Neurologischen Untersuchungen ergaben keinen Befund und das Kribbeln ist und war auch mit keinem echten Taubheitsgefühl verbunden. Es ist also zu unterscheiden zwischen einem neurologischen Schaden oder einem depressives Krankheitsbild. In beiden Fällen kann das Kribbeln vorhanden sein.

Gruß Bobb
 
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