Hallo in die Runde,
das Gericht hat ein ärztlichen Sachverständigen benannt MVZ Ambulantes Behandlungszentrum auf seinem Fachgebiet ($118 Abs. 1 SGG, §§ 404 ff ZPO). Dann heißt es: Es wird gebeten ein nervenärztliches Zusatzgutachten bei Frau Dr. Mxxxxx einzuholen.
Ist ein nervenärztliches Zusatzgutachten immer ein Neurologisches und Psychiatrisches Gutachten? oder wäre das nervenärztliche etwas anderes, hätte es als Neurologisches und Psychiatrisches Gutachten ausgewiesen sein müssen?
Wäre super, wenn Ihr mir bei der Frage helfen könntet
VG beutlers
das Gericht hat ein ärztlichen Sachverständigen benannt MVZ Ambulantes Behandlungszentrum auf seinem Fachgebiet ($118 Abs. 1 SGG, §§ 404 ff ZPO). Dann heißt es: Es wird gebeten ein nervenärztliches Zusatzgutachten bei Frau Dr. Mxxxxx einzuholen.
Ist ein nervenärztliches Zusatzgutachten immer ein Neurologisches und Psychiatrisches Gutachten? oder wäre das nervenärztliche etwas anderes, hätte es als Neurologisches und Psychiatrisches Gutachten ausgewiesen sein müssen?
Wäre super, wenn Ihr mir bei der Frage helfen könntet
VG beutlers