Hallo,
einer Idee von Fliedertiger folgend, möchte ich alle zur Mitarbeit aufrufen.
Gesucht werden die Praxen, die nicht barrierefrei gestaltet oder zu erreichen sind.
Nun fragt sich sicher jeder, was ist damit gemeint, hier einige Hinweise, die sich teilweise mit minimalem Aufwand umsetzen lassen:
Bitte beteiligt euch.
Nachtrag
Hallo,
wer Probleme hat, weil vielleicht seine BG dadurch seinen Namen hier entdecken könnte oder er sonstige Nachteile befürchtet, der kann auch jederzeit per PN die Praxis mitteilen und die Moderatoren werden diese dann sicher eintragen.
Wir können damit vielleicht einiges an Verbesserung für Betroffene erreichen.
Gruß von der Seenixe
einer Idee von Fliedertiger folgend, möchte ich alle zur Mitarbeit aufrufen.
Gesucht werden die Praxen, die nicht barrierefrei gestaltet oder zu erreichen sind.
Nun fragt sich sicher jeder, was ist damit gemeint, hier einige Hinweise, die sich teilweise mit minimalem Aufwand umsetzen lassen:
Barrierefrei in die Praxis
Wie kann man einem Menschen mit Behinderung den Weg in die Arztpraxis erleichtern?
Schilder sind in Augenhöhe anzubringen und kontrastreich sowie in gut lesbarer Schriftgröße zu gestalten. Dies gilt auch für Klingeln oder Gegensprechanlagen. Glastüren, auch innerhalb der Praxis, sollten mit einer kontrastreichen Markierung versehen werden.
Ein Bodenleitsystem, das mit einem Langstock oder über die Schuhsohlen ertastet werden kann, erleichtert blinden Menschen die Orientierung in einem großen Gebäude. Wichtig ist eine gute, blendfreie Beleuchtung von Treppenhäusern und Fluren. Die erste und letzte Treppenstufe sollte deutlich markiert sein.
Handläufe sind auf beiden Seiten der Treppe erforderlich. Für Rollstuhlfahrer ist ein schwellen- und stufenloser Zugang zur Arztpraxis erforderlich. Wenn der Einbau iner Rampe oder eines Aufzuges nicht möglich ist, kann z. B. ein Treppenplattformlift, eine Rollstuhlhebebühne oder eine mobile Rampe den Zugang zur Praxis ermöglichen.
Rampen dürfen allerdings nicht mehr als sechs Prozent Steigung aufweisen. Aufzüge sind bequem, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Aber nicht jeder Aufzug ist wirklich barrierefrei. Aufzüge sollten mit ausreichend breiten automatischen Schiebetüren ausgestattet sein. Und natürlich muss auch der Fahrkorb groß genug für Elektrorollstühle sein.
Die Bedienungstasten vor und im Aufzug müssen vom Rollstuhl aus erreichbar sein. Für Sehbehinderte sollten die Tasten mit großen tastbaren Symbolen oder Zahlen für die Stockwerke versehen sein. Außerdem ist eine Stockwerksansage wichtig.
Auf Augenhöhe kommunizieren
Auch für die Praxisräume gilt: Vieles lässt sich ohne große Mühe oder Kosten behindertengerechter gestalten. Das betrifft die Kommunikation mit den Patienten ebenso wie ihre Behandlung. Eine gute, blendfreie Beleuchtung erleichtert gehörlosen Menschen das Ablesen von den Lippen bzw. das Erkennen der Gebärdensprache. Und auch Sehbehinderte profitieren davon. Die Kommunikation zwischen einem Rollstuhlfahrer und der Person am Empfang wird einfacher, wenn der Anmeldetresen zumindest an einer Stelle abgesenkt ist. Für hörbehinderte Menschen ist es hilfreich, wenn sie z.B. Termine auch über SMS, Fax oder E-Mail vereinbaren können. Eine mobile Induktionsschleife erleichtert am Anmeldetresen und im Behandlungszimmer die Verständigung mit Schwerhörigen. Das Gerät überträgt Stimmen direkt auf das Hörgerät des Patienten und filtert Störgeräusche heraus.
Behandlung ohne Hindernisse
Die Ausstattung der Praxis sollte auf mobilitätsbehinderte Menschen ausgerichtet sein. Das kommt auch Patienten zugute, die zum Beispiel durch einen Unfall vorübergehend in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Türen müssen für Elektrorollstühle breit genug sein (mind. 80 cm).Wichtig zum Öffnen und Schließen der Tür sind ausreichend große Manövrierflächen vor und hinter der Tür. Auch Toilettenräume und Umkleidekabinen dürfen nicht zu klein sein. Erforderlich sind Halte- und Stützgriffe zum Umsetzen. In Umkleidekabinen sollten Sitzgelegenheiten vorhanden sein.
Technische Hilfen erleichtern das Umsetzen vom Rollstuhl auf den Behandlungsstuhl oder die Untersuchungsliege. Behandlungsstühle und Untersuchungsliegen sollten auf die übliche Sitzhöhe herunterfahrbar sein. Wegklappbare Fußstützen und abnehmbare Armlehnen dienen der Barrierefreiheit ebenso wie absenk- und schwenkbare Röntgenapparate.
Bitte beteiligt euch.
Nachtrag
Hallo,
wer Probleme hat, weil vielleicht seine BG dadurch seinen Namen hier entdecken könnte oder er sonstige Nachteile befürchtet, der kann auch jederzeit per PN die Praxis mitteilen und die Moderatoren werden diese dann sicher eintragen.
Wir können damit vielleicht einiges an Verbesserung für Betroffene erreichen.
Gruß von der Seenixe
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