das suchen im Internet hat leider zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Es geht um die Bestimmung des Invaliditätsgrads außerhalb der Gliedertaxe. Einige Foren gelesen, aber nichts erhellendes gefunden.
Verletzung und operative Behandlung:
schwerer Defekt der Stirn auf ungefähr 45 qcm mit Verlust des 1 Trigeminusastes. Mit Schweklappenplastik gedeckt. Verlust der halben Augenbraue. Sichtbare Narben im Bereich der Stirn von über 15 cm Länge.
Folgeschäden des Unfalls: einschißende Kopfschmerzen, Spannungskopfschmerzen, brennen im Transplantatbereich sowie Dauerkopfschmerzen und Zucken im Op Bereich. Behandlung mit Lyrica, Carbamazepin und Finalgonsalbe.
bieherige gutachterliche Würdigungen:
GdB 50% unbegrenzt durch das VA (aufgrund der Kopfschmerzen)
PUV hat Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses besagt, dass alle meine Folgeerkrankungen auf den Unfall zurück zu führen und diese typisch für die Verletzung sind.
Aber der Gutachter schreibt auch, dass es zu einer spontanen Regenaration der Nerven innerhalb von 3 Jahren kommen kann. Bisher leider nicht. Krankschreibung von 50% bei Gewerbetreibenden.
meine Frage ist: Wie hoch ist der Invaliditätsgrad einer solchen Verletzung und wie wird Sie bestimmt? Wo kann man das nachlesen?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen
Grüßen
Verletzung und operative Behandlung:
schwerer Defekt der Stirn auf ungefähr 45 qcm mit Verlust des 1 Trigeminusastes. Mit Schweklappenplastik gedeckt. Verlust der halben Augenbraue. Sichtbare Narben im Bereich der Stirn von über 15 cm Länge.
Folgeschäden des Unfalls: einschißende Kopfschmerzen, Spannungskopfschmerzen, brennen im Transplantatbereich sowie Dauerkopfschmerzen und Zucken im Op Bereich. Behandlung mit Lyrica, Carbamazepin und Finalgonsalbe.
bieherige gutachterliche Würdigungen:
GdB 50% unbegrenzt durch das VA (aufgrund der Kopfschmerzen)
PUV hat Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses besagt, dass alle meine Folgeerkrankungen auf den Unfall zurück zu führen und diese typisch für die Verletzung sind.
Aber der Gutachter schreibt auch, dass es zu einer spontanen Regenaration der Nerven innerhalb von 3 Jahren kommen kann. Bisher leider nicht. Krankschreibung von 50% bei Gewerbetreibenden.
meine Frage ist: Wie hoch ist der Invaliditätsgrad einer solchen Verletzung und wie wird Sie bestimmt? Wo kann man das nachlesen?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen
Grüßen