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Invaliditätsgrad außerhalb der Gliedertaxe

sam31

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Mai 2017
Beiträge
7
das suchen im Internet hat leider zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Es geht um die Bestimmung des Invaliditätsgrads außerhalb der Gliedertaxe. Einige Foren gelesen, aber nichts erhellendes gefunden.

Verletzung und operative Behandlung:
schwerer Defekt der Stirn auf ungefähr 45 qcm mit Verlust des 1 Trigeminusastes. Mit Schweklappenplastik gedeckt. Verlust der halben Augenbraue. Sichtbare Narben im Bereich der Stirn von über 15 cm Länge.

Folgeschäden des Unfalls: einschißende Kopfschmerzen, Spannungskopfschmerzen, brennen im Transplantatbereich sowie Dauerkopfschmerzen und Zucken im Op Bereich. Behandlung mit Lyrica, Carbamazepin und Finalgonsalbe.

bieherige gutachterliche Würdigungen:
GdB 50% unbegrenzt durch das VA (aufgrund der Kopfschmerzen)
PUV hat Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses besagt, dass alle meine Folgeerkrankungen auf den Unfall zurück zu führen und diese typisch für die Verletzung sind.
Aber der Gutachter schreibt auch, dass es zu einer spontanen Regenaration der Nerven innerhalb von 3 Jahren kommen kann. Bisher leider nicht. Krankschreibung von 50% bei Gewerbetreibenden.

meine Frage ist: Wie hoch ist der Invaliditätsgrad einer solchen Verletzung und wie wird Sie bestimmt? Wo kann man das nachlesen?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen

Grüßen
 
hallo sam,

ich nehme jetzt nicht jede schädigung einzeln, aber soweit sie in der beurteilung nicht in der gliedertaxe oder den anhaltspunkten enthalten sind, ist die beurteilung nach vergleichswerten ähnlicher schäden und in analogie zu emitteln.

was du also in der art nicht genau findest, suche und vergleiche ähnlich zutreffende beurteilungen zu schädigungen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekudant,

leider habe ich Deinen Beitrag nicht richtig verstanden. Deinen Ansatz, meine Schädigungen mit in der Gliedertaxe genannten zu vergleichen, habe ich versucht. Bin aber leider gescheitert.

Habe auch einen RA eingeschaltet. Leider keine befriedigende Antwort erhalten.

Es müsste eigentlich ein Regelwerk geben, denn so eine Verletzung ist nicht häufig (gut), aber doch leider vorhanden. Da kann doch nicht einfach pie mal Daumen entschieden werden.

Bin auf Hinweise Literatur sehr dankbar.

mfg

sam
 
Hallo Sam ,

willkommen im Forum ... liest sich ja nicht so Toll.

Hast Du genauere Diagnosen oder wie ist es zu so einem Unfall mit solchen Schäden gekommen ?

Nerven/Nervenbahnen, wurde mir von verschiedenen Stellen schon bestätigt/gesagt regenerieren sich innerhalb von 2 Jahren, darüberhinaus ist es wohl wahrscheinlicher den "Weihnachtsmann" zu begegnen. Ich habe Nervenschäden am Bein und da wurde mir schon nach 1,5jahren gesagt viel wird sich da nicht mehr tun.

Ferner mein ich gelesen zu haben das bei Schäden außerhalb der Gliedertaxe der GdB mit zu rate zu ziehen ist als Anhaltspunt. Habe den Passus in meinen Gutachterbuch nicht auf die schnelle Gefunden, kann aber wenn die Tage wenn noch mal genauer nachlesen.

Steht in deinen Bescheid genauer worauf das Versorgungsamt die 50% gegeben hat ?
Genau nun zu finden was wie im Einzelnen deine Probleme innerhalb der PUV zu bemessen sind, wird für den Laien denke ich sehr schwierig.

LG
Biggimaus
 
Hallo biggimaus,

im Gutachten der PUV steht:
Schwerer Weichteildefekt durch Biss im Bereich der Stirn mit Verlust des ersten Trigeminusastes.

Regeneration der abhanden gekommenen Nerven innerhalb der ersten drei Jahre möglich. Leider bis heute nicht passiert.

Zu den vorhanden optischen Problemen (hier vor allem: überall Kontrollen und anstarren) sind die Kopfschmerzen das größere Übel, weil schlecht in den Griff zu kriegen. Medikamente schlagen teilweise an, aber nur bei den leichten Attacken, dafür existieren aber unangenehme Nebenwirkungen.

In der Bewertung der Verletzungen zum Behindertenausweis gibt keine einzelne Auflistung der einzelnen Punkte. Soweit ich in Erfahrung gebracht habe, wird im Sozialversicherungsrecht nur die schwerste Verletzung berücksichtigt. Die anderen Verletzungen fallen aus der Bewertung. Bei der PUV sollte diese Bewertung anders sein. Das Versorgungsamt hat nach der Verordnung die Kopfschmerzen mit 50% angesetzt. Persönlich wäre der Wert höher, aber man schont seine Kräfte.

Hoffentlich konnte ich Dir mit diesen Angaben helfen, damit Du mich ein wenig weiter bringst. Danke.

sam31
 
Hallo sam31,

vom Versorgungsamt kann man das ärztliche Gutachten anfordern (gegen Vorabüberweisung, die Kosten nennen sie dir) oder direkt dort abholen (gegen Kopierkosten).

Darin siehst du, welche Funktionsstörungen mit welchem GdB bewertet wurden, also siehst mehr als auf dem Bescheid und deinem Ausweis selber.

Ich habe das GA (sowie alle dem Bescheid zugrunde liegenden Befunde / Berichte) angefordert, das war aufschlussreich und hilfreich.
Bei mir ist allerdings keine private Versicherung mit im "Spiel".

LG
 
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