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In ALG1 Krankgeschrieben

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas johnny
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

johnny

Erfahrenes Mitglied
Hallo liebe Gemeinde
Kann mir mal jemand sagen wie sich das verhält,wenn man in der Arbeitslosigkeit krankgeschrieben wird für wenigstens 2 Monate.Wird einem diese Zeit hinten drangehängt oder wie ist das?Verletztengeld gibt es nicht mehr hab mehr als 78 Wochen bekommen.Meine Frage deshalb war gestern zum GA.Mußt mich im Januar einer großen Bauch OP unterziehen.Mit anschließender langer Heilungsdauer.Danke im Voraus.
LG Johnny
 
Hallo Johnny,

die ersten 6 Wochen werden nicht drangehängt, weil da noch ALGI weitergezahlt wird und erst ab dann beginnt die Kg Zahlung. Die Zeit ab der 7. Woche wird drangehängt.

Im Übrigen erwirbst du während des Bezuges von KG erneute ALGI Ansprüche.

Das Ganze ist bei Wikipedia unter "Krankengeld" nachvollziehbarer aufgeführt als im SGB.
 
Hallo Kenzo,
vielen Dank für deine Antwort.Also ist es ratsam sich so lang wie möglich krankschreiben zu lassen?
LG Johnny
 
Hallo,

aber ich glaube das geht so nur ,wenn es nicht die selbe Krankheit ist wofür du Vg bekommen hast und ausgesteuert bist.

gruß
Teufelchen
 
@ all,

Zeiten der Verletztengeldzahlung, auch wegen derselben Krankheit, werden bei den Zeiten für Krankengeldzahlung nicht angerechnet:)

Wenn Johnny jetzt 72 Wochen KG bezieht, dann wir er genauso behandelt wie jemand der 72 Wochen gearbeitet hat:D

Beim Verletztengeld gibt es im Gegensatz zum Krankengeld keine gesetzliche Höchstbezugsdauer. Auch das ist in Wiki unter Verletztengeld besser erklärt als im SGB.
 
Hallo Johnny!

Da es sich um Unfalllfolgen handelt und Du schreibst, nicht ausgesteuert worden zu sein ..., zahlt das Arbeitsamt erst einmal 6 Wochen weiter.
Danach müßtest Du wieder an die zuständige BG verwiesen werden, mit einem Neuanspruch auf Verletztengeld. - Wiedererkrankung.

Dieses hat dann aber die Höhe Deiner ALG I - Bezüge.

Sollte sich die BG weigern, wieder Verletztengeld zu zahlen, so bekommst Du Krankengeld der KK ebenfalls in der Höhe von ALG I.

Von elemantarer Wichtigkeit ist aber auch die Tatsache unter welchem § Du z.Z. beim Arbeitsamt geführt wirst. Bis Du arbeitslos §125 Nahtlosigkeitsregelung oder unter §117 - "normaler" Arbeitsloser ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen und Einschränkunken in der Verfügbarkeit.

Solltest Du bereits unter § 125 geführt werden, so gibt es keinen Rückverweis mehr ins Kranken- bzw. Verletztengeld. Du bleibst dann, trotz erneuter AU weiterhin beim Arbeitsamt und beziehst weiter ALG I, bis die DRV eventuell über Deinen Rentenantrag entschieden hat.

Alles Gute und erholsame Weihnachtstage.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gummibär
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Das hilft mir weiter.
Dir und deiner Familie ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.
LG Johnny
 
Hallo,

Gummibär schrieb:

"Solltest Du bereits unter § 125 geführt werden, so gibt es keinen Rückverweis mehr ins Kranken- bzw. Verletztengeld. Du bleibst dann, trotz erneuter AU weiterhin beim Arbeitsamt und beziehst weiter ALG I, bis die DRV eventuell über Deinen Rentenantrag entschieden hat."

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es bei mir nach ALGI auch noch zu ALGII geführt hat. Weil das Feststellungsverfahren so lange angedauert hat und immer noch andauert.

 
Hallo,
du hast doch geschrieben das du über 78 VG bekommen hast,hast du danach wieder angefangen zu arbeiten und danach ALG 1 bekommen oder bist vom Vg ins ALG 1 gegangen.

Gruß Elke
 
Hallo Johnny,

Schau in deinen ALGI Bescheid(ob § 117 oder §125) und dann schau dir Post #7 an. Dann müßte es klick bei dir machen und du erkennst den Sinn der Frage von teufelchen1962.
 
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