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In ALG1 Krankgeschrieben

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas johnny
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
@ Johnny


Ruhig bleiben, wir kriegen das schon noch geklärt.

Mit welcher Begründung wurden die V-geldzahlungen eingestellt?

Wird die Bauch-OP im Zusammenhang mit dem Unfall erforderlich?
 
Hallo,

ich meine es so:

Wenn du VG über 78 Wochen erhalten hast und dann ins ALG 1 gehst und bist weiter AU.

Hat die BG es sicher auch begründet,das eine Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann und eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen ist.

Somit bist du doch auch ausgesteuert?

Und wenn du AU bist und ALG 1 bekommst, wird der MDK noch prüfen ob du es nach § 117 oder § 125 bekommst.

Wenn du mit der selben Krankheit leider Au bist als 78 ist es egal was du bekommen hast. VG oder KK

78 VG und KK 72 Wochen das geht nicht.

Aber wenn du noch dem OP wieder voll Arbeitsfähig werden kann, müstest du bis dahin VG bekommen.
Ich will nicht sagen das ,das was ich schreibe 100% richtig ist.
Aber so habe ich das hier verstanden.


Aber du weis selbst am Besten was in deinem Aufhebungsbescheid steht.
Nach den Aufhebung würde auch die Feststellung der Mde durch die BG erfolgen, wegen der Rente.
Gruß Teufelchen
 
Moin
so nun mal zur verständigung.Bezog bis 15.5.2010VG da mein AG keine stelle mehr für mich hat wo er mich mit meinen körperlichen Beschwerden beschäftigen kann mußte er mich kündigen.Teilhabe am arbeitsleben wurde erbracht.Die BG und mein AG haben wirklich ernsthaft probiert versucht in meinem alten Betrieb was zu finden.Also blieb nur die kündigung.Bin seit 1.7.2010 AL(ALG1)Bewilligt bis 29.6.2011.
Nun bin ich seit 4.12 krankgeschrieben(Unfallfolgen)
Am 19.1.2011 insKH und am 22.1.2011 O.P.
Lange Heilungsdauer weil der Bauch rechts vernetzt wird zusätlich wird ein Rezidiv rausgeschnitten,und ein Netz in den linken unterbauch und linke Flanke eingesetzt wird.Ich kenn das ja alles es dauert sehr lange bis das alles wieder geheilt ist.Darum meine Frage an euch.
Gestern erhilt ich aber merkwürdiger Weise vom AA ein Aufhebungsbescheid zum 19.12.2010.:confused::confused::confused:
UNd damit sie alles an die KK weitergeleitet haben,
 
Etwas verwirrend oder läuft hier einiges schief.
Wieso hat man Dich gekündigt, wenn Deine Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, da Dir ja eine Op noch bevorsteht. Ist kein besseres Ergebnis nach der OP zu erwarten um den Arbeitsplatz zu halten.
Bist Du nicht gleichgestellt oder Schwerbehindert um einen Kündigungsschutz zu erhalten. Oder bist mtn. Wegen eines weiteren Unfalls krankgeschrieben?
Wie lautet die Begründung des Aufhebungsbescheides? Das AA erbringt nur Leistungen wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Andernfalls muss so wie bereits beschrieben eine sog. nahtlosigkeitsprüfung stattfinden. Siehe auch teufelchen1962......
 
Hallo
Wurde am 15.5.2010 gesundgeschrieben nahm dann meine überstunden weg und zum 1.7.2010 Arbeitslos.Nun wurde seitens der BG ein zusatz GA angefordert Orthopädisch sind 50% Neurologisch 20% jetzt kam das viszeralchirurgische mit kontrastmittel CT.Wo sich rausstellt das eine OP dringend erforderlich ist.Krankgeschrieben bin ich seit dem 4.12.2010
Den Antrag auf Nahtlosigkeit muß ich den stellen?Bin total verwirrt
LG Johny
 
Hallo,
ich schon wieder. Grins.

Aber dann müsstest du doch wieder noch 6 Wochen von der BG Verletztengeld bekommen, deshalb sicher die Aufhebung vom AA

Hast du dich bei der BG gemeldet wegen Wiedererkrankung, damit sie auch die ganzen Kosten übernehmen.

Eigentlich hättest du nicht gekündigt werde sollen.

Der op geht dann auch zu Lasten der BG und du brauchst als BG_Patient auch die 10 € Tagessatz nicht zahlen.

Denke auch an die Erstattung von Fahrgeld und Medikamentenkosten.

Gruß Teufelchen
 
Hallo
Die BG hab ich informiert damit ich wieder OP hab,sie sagte mir aber ich habe mein VG voll ausgeschöpft:confused:Also muß ich jetz einen Antrag auf wieder erkrankung bei der BG stellen? Hab ich das richtig verstanden?
LG Johnny
 
Hallo,
bei mir war es so.
Mein Unfall war vor 11 Jahren und als ich vor zwei Jahre auf Grund des Unfalles krank geschrieben wurde.

Habe ich das der BG gemeldet ,die hat die Krankschreibung als Unfallfolge anerkannt und ich habe dann 78 Wochen VG bekommen.

Das ist dann eingestellt worden ,weil die Wiederherstellung der Arbeitskraft nicht erfolg und Teilhabe nicht bewirkt. Bin jetzt im Rentenverfahren und warten auf den Termin des Gutachters.

Aber ,wenn eine Wiederherstelung der Arbeitsfähigkeit in Aussicht ist hat das VG auch keine zeitliche Begrenzung.

Zu diesem Thema ist hier schon einiges geschrieben worden.

Gruß Teufelchen
P.S VR bekommst du nach Feststellung ab den ersten Tag deine Gesundschreibung.

Aber warum bist du gesund geschrieben worden ,wenn du deinen Job nicht machen kannst?

Ich glaube bei dir ist doch auch etwas falsch gelaufen und du hast auf das was BG und AG gesagt haben.
Hast du einen Antrag beim Versorungsamt gestellt?
 
Hallo Teufelchen
Ich habe im Juni antrag auf EMR und den Antrag beim Versorgungsamt gestellt,EMR Rente wurde abgelehnt KLageverfahren läuft,Mit dem VA hab ich Telefoniert die Papiere sind vom Arzt zurück ,anfang des Jahres bekomme ich dann bescheid.Aber was mach ich jetzt bekomme ja noch keine Kohle von der VR weil dieses zusatz GA noch gefehlt hat.Wo bekomme ich jetzt geld her?Hast du einen Plan ?an wen muß ich mich wenden?Also erstmal Antrag auf Wiedererkrankung bei BG.Übernimmt die KK denn nicht?
Ich bin total aus:eek::eek::eek:
LG Johnny
 
Hallo Johnny,

das weiß ich nicht genau ob die KK das über nimmt.

Wenn die KK es über nimmt und hinterher die BG wird das verrechnet und was du zu wenig bekommen hast bekommst du nach.

Wenn garnichts mehr geht wäre nur noch H4 ,aber irgend etas gibt es da noch wegen der EMR ,wenn man da im Widerspruch bzw. im Klageverfahen ist.Habe ich hier auch mal gelesen.

gruß Teufelchen
 
Teufelchen
Ich danke Dir für eine Zeit.
Ich wünsche Dir und deine Familie ein Frohes und Besinnliches Weihnachtsfest.
LG Johnny
 
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