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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Lilie

Gibt es in deinem Arbeitsvertrag eine entsprechende spezielle Regelung? Eigentlich kann der Arbeitgeber dich nicht zum Gutachter schicken. Du bist angestellt, nicht verbeamtet. Frag mal nach der Gesetzesgrundlage, dann gibt es evtl. bereits einen Rückzieher.

Gewerkschaft, SchwB-Vertretung, Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte etc. - hole dir jede mögliche Unterstützung und lass die Angelegenheit, wenn möglich, durch die Vertretungen deiner Interessen klären.

LG
 
Hallo,

Und Frage auch mal bei der Krankenkasse nach, wie das übliche Vorgehen aussieht. Dann müsstest du zusammen mit den anderen Tipps eigentlich genug "Futter" haben.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen, Kasandra, HWS-Schaden,

danke für Eure Antworten.

@ Kasandra: Mit dem Personalrat habe ich bereits vor ein paar Tagen telefoniert. Er hat mir auch mitgeteilt, dass der Arbeitgeber mich zum GA schicken will. Er sagte, der Vorgang könne jetzt nicht mehr aufgehalten werden.

@ HWS-Schaden: An die Gewerkschaft habe ich überhaupt nicht gedacht. Danke! Da habe ich heute gleich angerufen. Bis Anfang nächster Woche will mich jemand zurückrufen, der mir Auskunft geben kann. Danach will ich auch noch mit der Schwerbehindertenvertretung in Kontakt treten. Im Arbeitsvertrag ist nichts extra vermerkt.

@ Rudinchen: Danke für Deine Hinweise. Mit der KK werde ich dann auch noch sprechen.

Heute kam die Einladung vom GA-Institut, der Termin ist in 4 Wochen. Nur der Gutachter ist Kardiologe und Internist. Mein Problem liegt aber ganz woanders. Das macht doch gar keinen Sinn, oder?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

Heute kam die Einladung vom GA-Institut, der Termin ist in 4 Wochen. Nur der Gutachter ist Kardiologe und Internist. Mein Problem liegt aber ganz woanders. Das macht doch gar keinen Sinn, oder?

Ich würde sofort Deinen Arbeitsvertrag prüfen und auch - Du bist nicht verbeamtet - dies mit Deiner KK, dem PR und dem RA von Deiner Gewerkschaft mitteilen.

Ich sehe folgende Punkte:

1. DGSVO - Datenschutzverstoß
2. Falsche Facharztgebiete
3. Du hast keine Ahnung von den Fragestellungen an den GA
4. Du willst wissen, auf welcher Basis das GA beauftragt worden ist: Sozialgesetzbuch und entsprechenden §

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Lilie

Arbeitgeber wissen zwar „AU“, aber nicht den Grund, solange man nicht freiwillig den Grund angibt. Woher sollten Arbeitgeber also wissen, welche Facharztrichtung begutachten müsste? Mein Rat: Gib dem Arbeitgeber nichts dergleichen preis, also nenne als Reaktion auf die beauftragte Gutachter-Facharztrichtung nicht deine Erkrankung. Den Arbeitgeber würde ich schriftlich nach der Rechtsgrundlage fragen. Jede Kommunikation mit der Arbeitgeberseite schriftlich führen!

Wie sieht es aus bei dir mit der Erreichbarkeit der Arbeitnehmerkammer? Dort würde ich auch Unterstützung suchen.

LG

P.S. Siehe PN
 
Hallo Lilie,

wie oft wurdest Du schon zum BEM eingeladen?

Gab es Einladungen? Hast Du abgelehnt oder angenommen?

Wie ist hier Dein Status?

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo HWS-Schaden, halle Kasandra,

@ Kasandra: mit dem BEM bin ich regelmäßig in Kontakt. Die habe ich natürlich auch informiert. Die waren zwar überrascht, fanden es aber in Ordnung.

@ HWS-Schaden: Der Personalrat weiß Bescheid über meine Unfallfolgen. Mit dem hatte ich ja telefoniert. Die Einrichtung der ARbeitnehmerkammer kannte ich bisher auch nicht. Ich warte mal die Antwort der Gewerktschaft ab, dann sehe ich vielleicht schon weiter.

Ich danke Euch für Eure hilfreichen Tipps.

Viele Grüße

Lilie13
 
Der Unfallverursacher, der von der Gegenseite als Zeuge benannt wurde, war gar nicht erschienen.
Hallo Lilie,

nur als Hinweis:
Wenn Deine Schadensersatzklage nicht nur gegen die gegnerische HPV, sondern auch gegen den Unfallverursacher gerichtet ist, dann darf er m. W. nicht als Zeuge vor Gericht aussagen!!

Ich gehe daher davon aus, dass Dein Anwalt den Unfallverursacher selbst nicht mit als Beklagten in die Klageschrift aufgenommen hat?

Gruß Bobb
 
Hallo Lilie,

ich habe noch etwas gefunden zur Frage, was ein Arbeitgeber bei Zweifel an der AU tun kann:

Die Beauftragung des Betriebsarztes mit der Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit ist jedoch kein Mittel, welches Arbeitgebern in dieser Situation zusteht. Gemäß § 3 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist es ausdrücklich nicht Aufgabe der Betriebsärzte, Krankmeldungen von Arbeitgebern zu kontrollieren. Aufgrund der freien Arztwahl können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auch nicht gezwungen werden, einen bestimmten Arzt aufzusuchen.

Dennoch sind Arbeitgeber in derartigen Fällen nicht die Hände gebunden: Arbeitgeber können nach § 275 Abs. 1a S. 3 SGB V von der Krankenkasse eines gesetzlich versicherten Angestellten die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) verlangen.

Welche Umstände Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen, regelt § 275 Abs. 1a S. 1 SGB V:​
Mehr hier: Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein? Krankmeldung.org


LG
 
Hallo Zusammen,

eine kurze Zwischenstandsmeldung: Ich habe mit einem Juristen der Gewerkschaft gesprochen, es ist wohl in Ordnung, dass mich der Arbeitgeber zum GA schickt. Mit dem Personalrat habe ich noch einmal gesprochen, und mit der Schwerbehindertenvertretung habe ich auch Kontakt aufgenommen. Es bleibt dann abzuwarten, wie das GA läuft, was darin steht und was der Arbeitgeber daraus macht.
Es geht wohl auch um die Frage, ob ich überhaupt und wann ich wieder arbeitsfähig werde.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Bobb,

ja, das stimmt, mein Anwalt hat den Unfallverursacher nicht verklagt. Die Gegenseite hatte ihn als Zeugen laden lassen.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo @Lilie13

Hat dir der gewerkschaftl. Jurist eine Rechtsgrundlage genannt?
Hast du dich auch an die Arbeitnehmerkammer gewandt und an die Krankenkasse, um die Aussage abzusichern?
Siehe Beitrag ≠285, dort verstehe ich es anders.

LG
 
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