Grüß Dich, Kuhmö!
01
Der Gütetermin ist nach der Prozessordnung Pflicht. Er kann 1 minute dauern - oder 1 Stunde, je nach Richter. KOmmt es nicht zu einer Einigung, geht es mit der "normalen" Verhandlung weiter.
02
In Sachen wie Deiner ist absehbar, was passiert:
Der Versicherer macht entweder kein Angebot oder eines, das folgende Eigenschaften hat.:
(a)
Du sollst Verdienstentgang bekommen. Asl Abfindung, vielleicht sogar einige 100.000,00 Euro. Aber mit 3,0 - 4,5 % Abzinsung. Was heißt das-?
Abzinsung berücksichtigt, dass Du das Geld ja erst im Lauf von vielen Jahren allmählich verbrauchst. Was Du heute nicht brauchst, kannst Du anlegen, da gibt's Zinsen dafür. Damit Du nicht zuviel bekommst, bekommst Du weniger Kapital, gerade so viel, dass es zusammen mit den Zinserträgen gerade ausreicht. Das nennt man "Abzinsung". Im Prinzip ist das gar nciht so dumm. Aber:
Das ist regelmäßig ein WItz, weil man zuverlässige 3,5 % Zinsen nirgends bekommt:, schon allein deswegen: Wenn Du im Ergebnis 3,5 % Zins haben willst: Denn von den Zinsen, die man Dir in der Bank nennt, geht sofort die Zinsabschlagsteuer (= 25 % des Zinsertrages) weg. Um 3,5 % zu bekommen, brauchst Du deshalb 4,67 %. Sowas gibt's. Willst Du auf die Sicherheit griechischer oder cypriotischer Staatsanleihen setzen? Odere Aktien der Deutschen Bank kaufen (derzeit günstig zu haben für so 15,00 Euro, die waren mal erinnerlich auf 100 Euro).
(b)
Lohnentwicklung - die wird in solchen, m.E. ziemlich betrügerischen Angeboten"weggelassen". Nun: mancher denkt: Die paar Prozent. Aber das stimmt nicht. Schon in wenigen Jahren ist die 10-%-Grenze überschritten. Das bedeutet, dass Du nie, nie, nie eine Lohnerhöhung bekommst. Ein Studienrat verdiente vor 30 Jahren die Hälfte dessen, was er heute hat. Wenn Du arm werden willst: So macht man das!
(c)
Das Risiko der Geldanlage hast dann Du, nicht der Versicherer. Wer Risiken übernimmt, bekommt dafür Prämie, das sollte eigentlich einem Versicherer einleuchten. Wetten, dass es ihm bei den Gesprächen nicht einleuchtet? Was ist denn, wenn Du vor 12 Jahren "Deutsche-Bank-Aktien" gekauft hast? Die kosteten damals so um die 70 Euro, heute kosten sie 12 Euro, und seit 3 Jahren macht die Deutsche Bank "Miese".
Läßt Du Dich abfinden: Dein Problem.
(d)
Ich habe schon x-mal Vorschläge von Versicherungen gesehen, die wollten den Netto-Verdienstentgang kapitalisieren und dann abzinsen, und das war's.
(da)
In einem Vorschlag für einen jungen Studenten, der (Unfall weggedacht) wohl Verwaltungsrat geworden wäre: also Jurist im höheren Dienst. 450.000,00 Euro wurden ihm angeboten zur Abfindung des Verdeinstentganges. Plötzlich und mitten währen der Verhandlung im Landgericht:
Damit man nicht nachdenken kann, fürchte ich.
Das Landgericht dazu, geradezu erferut: "Oh, das ist doch ganz ansehnlich, das sollten Sie sich aber gut überlegen!".
Reaktion: "Sind neuerdings die Finanzämter abgeschafft? Wenn das bezahlt wird, muss es versteuert werden: Da sind dann weit über 100.000 Euro weg, und zwar allein wegend er EInkommensteuer! Wo sind die?"
Also: Angebot abgelehnt.
Wie seriös das Angebot war, sah man kurz danach. Der Versicherer erhöhte es wenige Tage danach um knapp 300.000 Euro auf 750.000,00 Euro. Daran sieht man, was das erste Angebot taugte.
(db)
Aber auch das reichte nicht aus. Der Versicherer wollte den Verdienstentgang bis zum 67. Lebensjahr zahlen und sagte: "Ab da ist der Geschädigte in Rente. Die Ansprüche auf Erstattung entgangener Rentenversicherungsbeiträge sind schon am Unfalltag auf den Rentenversicherer übergegangen, das geht Sie nichts an (§ 116 SGB X)".
Nun, das stimmt oft, aber nicht immer! Der Verunglückte war im Augenblick des Unfalles gar nicht Arbeitnehmer, sondern Student. Da gilt der § 116 SGB X nicht. Folge? Mit dem "guten" Angebot, hätte der Mann jetzt keine Altersvorsorge.
(dc)
Das ist lange her. Inzwischen ist der Student so an die 50 Jahre alt: Aber bis jetzt schon hat der Vericherer so um 1 Mio Euro von der Verischerung kassiert. Mit 450.000 wollten sie ihn loswerden...
(dd)
Ich sags ja: Die Abfindungen führen leider sehr oft dazu, dass sich die Geschädigten oft erst so richtig ins Unglück bringen. Vor ein paar Jahen habe ich im Forum geschrieben: "Abfindung - Gefährlich wie die Klapperschlange!" - das ganze Forum lachte schallend. Aber: Ich bekam eine Reihe von Privatnachrichten: "Ich bin in die Falle reingetappt. Isländer, wie komme ich das daraus?" Das war schlimm, denn: In der Regel nicht. Nur muss man dann oft den RA haftbar machen, wegen Aufklärungsfehlers. Da der BGH da ziemlich hohe Anforderungen an die Anwälte stellt, funktioniert das gar nicht mal so selten, aber damit schweife ich ab:
Das Beste: Erst gar nicht in die Falle gehen. Bedenkzeit ausbedingen. Zweiten Rat einholen.
ISLÄNDER
01
Der Gütetermin ist nach der Prozessordnung Pflicht. Er kann 1 minute dauern - oder 1 Stunde, je nach Richter. KOmmt es nicht zu einer Einigung, geht es mit der "normalen" Verhandlung weiter.
02
In Sachen wie Deiner ist absehbar, was passiert:
Der Versicherer macht entweder kein Angebot oder eines, das folgende Eigenschaften hat.:
(a)
Du sollst Verdienstentgang bekommen. Asl Abfindung, vielleicht sogar einige 100.000,00 Euro. Aber mit 3,0 - 4,5 % Abzinsung. Was heißt das-?
Abzinsung berücksichtigt, dass Du das Geld ja erst im Lauf von vielen Jahren allmählich verbrauchst. Was Du heute nicht brauchst, kannst Du anlegen, da gibt's Zinsen dafür. Damit Du nicht zuviel bekommst, bekommst Du weniger Kapital, gerade so viel, dass es zusammen mit den Zinserträgen gerade ausreicht. Das nennt man "Abzinsung". Im Prinzip ist das gar nciht so dumm. Aber:
Das ist regelmäßig ein WItz, weil man zuverlässige 3,5 % Zinsen nirgends bekommt:, schon allein deswegen: Wenn Du im Ergebnis 3,5 % Zins haben willst: Denn von den Zinsen, die man Dir in der Bank nennt, geht sofort die Zinsabschlagsteuer (= 25 % des Zinsertrages) weg. Um 3,5 % zu bekommen, brauchst Du deshalb 4,67 %. Sowas gibt's. Willst Du auf die Sicherheit griechischer oder cypriotischer Staatsanleihen setzen? Odere Aktien der Deutschen Bank kaufen (derzeit günstig zu haben für so 15,00 Euro, die waren mal erinnerlich auf 100 Euro).
(b)
Lohnentwicklung - die wird in solchen, m.E. ziemlich betrügerischen Angeboten"weggelassen". Nun: mancher denkt: Die paar Prozent. Aber das stimmt nicht. Schon in wenigen Jahren ist die 10-%-Grenze überschritten. Das bedeutet, dass Du nie, nie, nie eine Lohnerhöhung bekommst. Ein Studienrat verdiente vor 30 Jahren die Hälfte dessen, was er heute hat. Wenn Du arm werden willst: So macht man das!
(c)
Das Risiko der Geldanlage hast dann Du, nicht der Versicherer. Wer Risiken übernimmt, bekommt dafür Prämie, das sollte eigentlich einem Versicherer einleuchten. Wetten, dass es ihm bei den Gesprächen nicht einleuchtet? Was ist denn, wenn Du vor 12 Jahren "Deutsche-Bank-Aktien" gekauft hast? Die kosteten damals so um die 70 Euro, heute kosten sie 12 Euro, und seit 3 Jahren macht die Deutsche Bank "Miese".
Läßt Du Dich abfinden: Dein Problem.
(d)
Ich habe schon x-mal Vorschläge von Versicherungen gesehen, die wollten den Netto-Verdienstentgang kapitalisieren und dann abzinsen, und das war's.
(da)
In einem Vorschlag für einen jungen Studenten, der (Unfall weggedacht) wohl Verwaltungsrat geworden wäre: also Jurist im höheren Dienst. 450.000,00 Euro wurden ihm angeboten zur Abfindung des Verdeinstentganges. Plötzlich und mitten währen der Verhandlung im Landgericht:
Damit man nicht nachdenken kann, fürchte ich.
Das Landgericht dazu, geradezu erferut: "Oh, das ist doch ganz ansehnlich, das sollten Sie sich aber gut überlegen!".
Reaktion: "Sind neuerdings die Finanzämter abgeschafft? Wenn das bezahlt wird, muss es versteuert werden: Da sind dann weit über 100.000 Euro weg, und zwar allein wegend er EInkommensteuer! Wo sind die?"
Also: Angebot abgelehnt.
Wie seriös das Angebot war, sah man kurz danach. Der Versicherer erhöhte es wenige Tage danach um knapp 300.000 Euro auf 750.000,00 Euro. Daran sieht man, was das erste Angebot taugte.
(db)
Aber auch das reichte nicht aus. Der Versicherer wollte den Verdienstentgang bis zum 67. Lebensjahr zahlen und sagte: "Ab da ist der Geschädigte in Rente. Die Ansprüche auf Erstattung entgangener Rentenversicherungsbeiträge sind schon am Unfalltag auf den Rentenversicherer übergegangen, das geht Sie nichts an (§ 116 SGB X)".
Nun, das stimmt oft, aber nicht immer! Der Verunglückte war im Augenblick des Unfalles gar nicht Arbeitnehmer, sondern Student. Da gilt der § 116 SGB X nicht. Folge? Mit dem "guten" Angebot, hätte der Mann jetzt keine Altersvorsorge.
(dc)
Das ist lange her. Inzwischen ist der Student so an die 50 Jahre alt: Aber bis jetzt schon hat der Vericherer so um 1 Mio Euro von der Verischerung kassiert. Mit 450.000 wollten sie ihn loswerden...
(dd)
Ich sags ja: Die Abfindungen führen leider sehr oft dazu, dass sich die Geschädigten oft erst so richtig ins Unglück bringen. Vor ein paar Jahen habe ich im Forum geschrieben: "Abfindung - Gefährlich wie die Klapperschlange!" - das ganze Forum lachte schallend. Aber: Ich bekam eine Reihe von Privatnachrichten: "Ich bin in die Falle reingetappt. Isländer, wie komme ich das daraus?" Das war schlimm, denn: In der Regel nicht. Nur muss man dann oft den RA haftbar machen, wegen Aufklärungsfehlers. Da der BGH da ziemlich hohe Anforderungen an die Anwälte stellt, funktioniert das gar nicht mal so selten, aber damit schweife ich ab:
Das Beste: Erst gar nicht in die Falle gehen. Bedenkzeit ausbedingen. Zweiten Rat einholen.
ISLÄNDER