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Hauptgutachter stellt Nebengutachten unter Frage

Hallo,

ich denke, da wird Grundsätzliches verwechselt.

Der Arztbericht als Urkunde hat doch nicht den Zweck der Festschreibung einer Meinung, Feststellung oder Tatsache - ob falsch oder richtig - sondern dass etwas zu einem bestimmten Feststellungszeitpunkt als gegeben angesehen wurde und dieses in dem Schriftstück ausgedrückt wurde. Damit ist ja nicht beurkundet, dass diese Feststellung auch zutrifft oder sich nicht ändert, sondern lediglich, dass sie stattfand.

Der Inhalt ist lediglich der zum Zeitpunkt der Erstellung herrschende Gedankengang (der sich hier aus der Untersuchung, der Diagnose und der Feststellung des Krankheitswertes ergibt) und dessen schriftliches Festhalten zu irgendwelchen Zwecken (hier der Unterrichtung zB der Versicherung, kann aber auch ggü. dem Patienten sein).

Es geht bei der Urkunde nicht um den Inhalt der Feststellung, sondern um die Tatsache der schriftlichen Äusserung seiner Feststellung.

Auch die Tatsache, dass der Arzt im Laufe einer Behandlung zu unterschiedlichen Bewertungen kommt oder andere/erweiterte Diagnosen erstellt, ändert daran nichts. Sie werden im Gegenteil wiederum durch deren Aufzeichnung schliesslich erst beurkundet.

Ich denke, ich weiss, welches Urteil Du meinst. Das hat aber einen anderen Hintergrund, der die Feststellungen eines Arztes als solche nur als seine Meinung gelten lassen will. Dennoch: ist diese wiederum festgeschrieben, stellt sie eine Urkunde darüber dar, zu welchem Schluss er durch seine vorausgehende (gedankliche) Bewertung gekommen ist. Das heisst jedoch nicht, dass das Ergebnis falsch oder richtig sein muss - nur, dass das Ergebnis vom Urheber schriftlich festgehalten ist.


Gruss

Sekundant
 
Zitat : grzesios

Ich wurde von HNO untersucht, wurde mir gesagt daß es nach Tabellen 30% Invaliditätsgrad gibt, und daß es NIE besser wird, weil das Organ einfach abgestorben ist.

Jetzt bekam ich ein Schreiben von PUV, wo es mir mitgeteilt wurde, dass der Hauptgutachter (Chirurge) meint, dass es besser wird, und er hat eine neue Untersuchung in 2 Jahren angeordnet. Außerdem, IG lässt sich (seiner Meinung nach) nicht feststellen.

PUV wollte mir das Gutachten nicht zeigen,

Jetzt kommt meine Frage - kann sich überhaupt ein Chirurge im HNO Gebiet aüßern? Darf er ein Nebengutachten unter Frage stellen? Was kann ich tun, wenn mir PUV das Gutachten nicht zeigen will, meint aber was völlig anders als mir der HNO Gutachter sagt


Hallo grzesios,

die PUV zahlt nur für die

...........auf Dauer verbleibenden Schäden und Beeinträchtigungen..........

Wenn der Gutachter (Hauptgutachter, Chirurg) den Auftrag von der PUV
erhalten hat sollte er sicherlich Deinen gesamten körperlichen Zustand
beurteilen. Sicherlich hat der Unfall auch noch andere Verletzungen verursacht.

Die Aussage des HNO-Arztes, dass es "nach Tabellen 30 % Invaliditätsgrad gibt"
ist nicht richtig. In der Gliedertaxe (die meinte er sicher) seht, dass es bei

..........Verlust des Gehörs auf einem Ohr 30 % Invalidität sind................

Das Gleichgewichtsorgan ist in der Gliedertaxe nicht aufgelistet.

Der "Hauptgutachter" geht davon aus, dass bis zum Ende des 3. Unfalljahres
eine Besserung eintritt und will aus diesem Grund jetzt noch keinen Invaliditätsgrad
nennen.

Innerhalb dieser 3 Jahre hast Du (jedoch auch die Versicherung) das Recht auf eine
neue Begutachtung.

Die beiden Gutachten würde ich an Deiner Stelle nochmals freundlich anfordern.

Ebenfalls würde ich einen angemessenen Vorschuss auf die Invaliditätsentschädigung
anfordern.

Die Reaktion der PUV auf das Schreiben würde ich mal vor einem nächsten Schritt noch abwarten.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo nochmals

drei Tage nach meinem fax an PUV habe ich die beiden Gutachten per Post bekommen.


Technisch gesehen hat der Hauptgutachter das Nebengutachten beinähe komplett ignoriert:

Zitat:

" Im HNO Gutachten wird eine Minderung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) auf HNO Gebiet mit 20% eingeschätzt. Anmerkung des (Haupt)Gutachters:
Zur Bewertung der Schwindelbeschwerden wurden die MdE Richtsätze für vestibuläre Störungen nach Stoll herangezogen. Diese finden nur in der gesetzlichen Unfallversicherung Anwendung. Auch die GdB Richtsätze sind in der PUV für die Bewertung nicht vorgesehen"


An diesen Stellen, an der er das Gutachten nicht ignoriert hat, hat er es so umformuliert, dass es jetzt als Verbesserung betrachtet kann, beispielsweise:

HNO Gutachter schreibt "die Attacken treten mehrmals täglich auf", der Hauptgutachter umformuliert in: "gelegentliche attackenartige Anfälle"


was kann ich jetzt tun?
 
Hallo gresios,



habe unten Link zur MdE-Tabelle eingefügt. Lese
mal genau nach was auf Deine Beschwerden zutrifft.

An deiner Stelle würde ich der PUV mitteilen, dass
Deine Beschwerden von dem HNO-Gutachter richtig
eingeschätzt wurden. Die Gutachten weichen in der
Einschätzung voneinander ab.

Begründe mit der Häufigkeit, die der Hauptgutachter
nicht richtig dem HNO-Gutachten entnommen hat.


Viele Grüße

Meggy

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ (26.5 Hör- und Gleichgewichtsorgan (Teil 2) Gleichgewichtsstörungen
 
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