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Hat jemand von euch zu einem Beschluss gemäß §110 a SGG Beschwerde eingelegt und musste danach Stellungnahme abgeben?

Hallo Zusammen,
kann sich einer von euch noch an die Fillbinger Affäre aus 1978 erinnern? Ich kann das sehr gut. Da hat der damalige Ministerpräsident von Baden Württemberg bestritten sich als Richter im 3. Reich noch an die Anzahl seiner beantragten und gefällten Todesurteile von 43 bis 45 erinnern zu können. Das hat ihm damals kein Mensch geglaubt und ich auch nicht. Der Ministerpräsident ist dann auch zurückgetreten. Dies war doch alles noch viel länger her. Hättet ihr dem Richter das geglaubt?

LG Eckerin
 
Hallo Eckerin

Was soll der Themenwechsel und was helfen dir die Antworten der User oder anderer Menschen auf deine Frage in Beitrag ≠61? Willst du den Vergleich oder diese Frage auch dem Gericht vorlegen? Davon rate ich unbedingt ab. Selbst wenn der Richter dich nicht vergessen haben sollte, wirst du ihm das nicht nachweisen können - oder wie denkst du dir das nachweisen zu können? - und die Diskussion wird nichts daran ändern, dass ein persönliches Erscheinen gefordert ist.

Verzettel dich nicht.

LG
 
Liebe @Eckerin,
wir alle hier können nachvollziehen, dass Du Angst vor der Verhandlung hast.

Es ist auch eine Chance, wenn der Richter Dich persönlich sieht.

So wie Du schreibst, hat sich Deine gesundheitliche Situation verschlechtert. Wie will man das mit einer Videoschaltung feststellen? Zwischen dem Termin im Jahr 2016 und jetzt liegen 8 Jahre.
Ich drücke Dir ganz toll die Daumen, dass das Urteil zu Deinen Gunsten ausfällt und dann auch rechtskräftig wird.

LG KS1973
 
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