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Gutachter wurde vom Gericht benannt

Hallo Claudia,

wie lange habt ihr den geklagt? Ich gebe erst auf, wenn man man bei hier den Hirntod feststellt.
 
Hallo Kämpferherz,

das ist eine klare Ansage. Hut ab. Das du nach über 5 Jahren immer noch so einen Elan hast.
 
Elan nach 5 Jahren

Was willst du machen? Aufgeben und den Schw..... das Geld in den Rachen werfen? Nein, die haben mich ausgebildet und ich bin nun nicht eingebildet sondern gebildet in Versicherungsscheiß. Wenn ich überlge, was die alles so erzählt haben, wie es abläuft kann ich heute nur noch lachen oder heulen? Ich weiss auch nicht. Jedenfalls weiss ich, dass ich recht habe. Das Recht bekommen klappt zwar noch nicht so richtig. Aber ich denke, wenn ich weiter so hart daran arbeite, wird das auch noch klappen. Die meisten geben leider Gottes zu schnell auf und dann meist aus finanziellen Gründen. Da müßte mal ein Fond gegründet werden. Naj, nur so ein Gedanke, denn: Die Gedanken sind ja frei....................
 
Hallo Kämpferherz,

In der ZPO ( Zivilproßessordnung) steht geschrieben:
"Das selbständige Beweisverfahren ist grundsätzlich durch die Zustellung des abschließenden Gutachtens beendet. Ein Antrag auf FRISTVERLÄNGERUNG zur Stellungnahme zu diesem Gutachten ist glaubhaft zu machen. Eine Arbeitsüberlastung des bearbeitenden Anwaltes rechtfertigt die Fristverlängerung nicht." (§ 224 ZPO)

Das steht nicht, wie du behauptest, in der ZPO ! Allenfalls zitierst du aus einem Urteil.

In § 224 ZPO steht
(2) Auf Antrag können ...... Fristen ...... verlängert werden, wenn erhebliche Gründe glaubhaft gemacht sind, .....​

Die von dir zitierte Urteilsbegründung besagt, dass eine Arbeitsüberlastung des bearbeitenden Anwaltes kein erheblicher Grund für eine Fristverlängerung ist.

Weiter steht in § 224 ZPO:
(3) Im Falle der Verlängerung wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet, wenn nicht im einzelnen Fall ein anderes bestimmt ist.​

An keiner Stelle in § 224 ZPO ist festgelegt, dass eine Fristverlängerung nur einmal möglich ist. Mehrfache Fristverlängerungen sind möglich.


Die Gegenseite sagte, Hilfe brauchen noch mehr Zeit, ist viel zu kompliziert!

Kann sein!

Obwohl der Rechtstreit schon knapp zwei Jahre (!) geht.

Na und ? Sechs Jahre im ersten Rechtszug sind nach Meinung oberster Gerichte nicht zu beanstanden.

Na ja, die bekamen weitere zwei Wochen vom Richter ( die beiden mögen sich, äh die anderen und Richter). Nun wieder Fristverlängerung, obwohl nicht mal beantragt. Keiner weis wer die Fristverlängerung für weitere 5 (!) Wochen gegeben hat, noch wer diese Verlängerung beantragt hat.

Woher weißt du das ?

Fakt ist nur, weitere 5 Wochen warten auf Stellungnahme der Gegenseite.

Gutes Zeichen, der Gegenseite fallen keine Gründe ein. Ich mußte ein Jahr warten, hatte eine nicht zu entkräftende Begründung.




Da kam raus, das ist ein grober Verfahrensfehler, denn nach § 273 ZPO müssen wir vorher angehört werden, ob wir einer weiteren Fristverlängerung überhaupt zustimmen. natürlich hätten wir dies nicht.

Steht auch nicht in der ZPO.

Na ja, jedenfalls werden wir jetzt mal mit der Faust aufs Wespennest hauen, mal sehen was passiert und wer rauskommt. was dazugelernt? Immer schön Brust raus und sich nicht unter seinen Scheffel stellen, ......

Nur keine Aufregung, alles im grünen Bereich .....

.... denn eines habe ich gelernt: Versicherungen sind im Versicherungsfall dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen.

Was ist das für ein Unsinn ?
Von wem werden Versicherungen im Versicherungsfall dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen ?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

ich weiß nicht bei welcher Versicherung oder BG du arbeitest. Aber deine Äußerung

"Was ist das für ein Unsinn ?
Von wem werden Versicherungen im Versicherungsfall dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen?"


deutet daraufhin, dass so einem Verein angehörst. Wenn du jetzt weiter ließt, wird deine Äußerung von selbst beantwortet.

Schau mal hier (nur ein Bruchteil von dem was alles veröffentlicht wurde)

Quelle:
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2005/02/27/gesundheits__skandal/gesundheits__skandal.html
Gesundheits-Skandal
Keine Entschädigung
für vergiftete Arbeiter

Von RENA BEEG


Vorsicht, giftig! Für Viele Alltag am Arbeitsplatz.



Hamburg – Sie leiden an Nervenschäden, Magenbluten, Lähmungen und Kopfschmerz. Kfz-Mechaniker, Maler, Metallverarbeiter – Menschen, die durch giftige Dämpfe an ihrem Arbeitsplatz schwerkrank geworden sind. Laut Expertenmeinung sind Tausende dieser Arbeiter betroffen – doch nur ein Dutzend bekam bisher eine finanzielle Entschädigung von den Berufsgenossenschaften.

Der Rest hangelte sich von einer Krankschreibung zur nächsten oder mußte seine Arbeit ganz aufgeben. Die Folge: viel menschliches Leid und Kosten für die
Solidarkassen in Millionenhöhe.


Doch nun können Chemiekranke mit einer Wiedergutmachung rechnen. Ein Schreiner aus Franken, der durch giftige Holzschutzmittel erkrankt ist, deckte einen unglaublichen Skandal auf: Ein wichtiges Merkblatt, mit dem begutachtende Ärzte und auch Sozialgerichte die Symptome einer Berufskrankheit durch Lösungsmittel erkennen sollten, entsprach nicht der Originalvorlage des Ärztlichen Sachverständigenbeirats des Bundesgesundheitsministeriums:

„Mit dem falschen Merkblatt konnten die Hausärzte und Gutachter die Berufserkrankung nicht richtig diagnostizieren“, sagt Schreiner Peter Röder.


Seine Ermittlungen hatten jetzt endlich Folgen: Das umstrittene Merkblatt mußte umgeschrieben werden, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte. Die wichtigste Änderung: Auch wenn Betroffene den giftigen Lösungsmitteln nicht mehr ausgesetzt sind, kann sich das Krankheitsbild verschlechtern.


Konkret geht es um das „Merkblatt für die Berufskrankheit 1317“ („Polyneuropathie oder Enzephalopathie – das sind Nerven- oder Gehirnschädigungen – durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische“).

Unter Experten gilt die BK 1317 schon lange als eine der häufigsten Berufserkrankungen. Neurologe Peter Binz aus Trier: „Wir haben Tausende von Betroffenen mit Nervenschäden durch Lösungsmittel.“ Für sie alle wurde nach jahrelangen Debatten 1997 die Berufskrankheit 1317 eingeführt, um die Geschädigten im Notfall durch eine Rente abzusichern. Schon damals hieß es in der dazugehörigen Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt explizit: Eine Verschlechterung des Krankheitsbildes ist auch nach Beendigung des Kontaktes zu Lösungsmitteln möglich.


Merkwürdig: Die erwartete Masse an Berufserkrankten blieb aus – von 1997 bis 2002 wurden nur vier Prozent der Verdachtsfälle von der Berufsgenossenschaft anerkannt.

Auch Schreiner Peter Röder fiel durch den Rost, obwohl ihm die Ärzte schwere Nervenschäden in Folge einer Lösungsmittelvergiftung bescheinigten. Zunächst ein Schock, doch dann machte sich Röder (bekommt heute Hartz IV) an die Recherche, gründete die Initiative Kritischer Umweltgeschädigter (www.bk1317.de). Er wälzte Fachliteratur, verbrachte Stunden in Bibliotheken – und entdeckte etwas Unfaßbares: Im Merkblatt 1317, mit dem die Hausärzte und Gutachter der Berufsgenossenschaften arbeiten, wird behauptet, daß sich die Krankheitssymptome der BK 1317 verbessern oder sogar ganz ausheilen können, sobald der Kontakt zu organischen Lösungsmitteln beendet ist.

Das bedeutet: Wer keine Dämpfe mehr einatmet, aber dennoch krank ist, kann keinesfalls Lösungsmittelgeschädigter sein.


Eine Aussage, die völlig im Gegensatz zu den Original-Empfehlungen zur Einführung der Berufskrankheit 1317 steht. Was steckt dahinter? „Das ärztliche Merkblatt ist eindeutig zum Vorteil der Berufsgenossenschaften formuliert worden und nicht für die Patienten“, so Umwelt- und Arbeitsmediziner Professor Rainer Frentzel-Beyme aus Bremen.

„Dadurch sparen die Berufsgenossenschaften eine Menge Kosten, die wir alle über unsere Arbeitslosen- und Krankenkassenbeiträge übernehmen müssen. Und lange Zeit hat ja auch niemand diesen Fehler bemerkt.“



Beide Fassungen zur BK 1317, sowohl die Originalausführungen im Bundesarbeitsblatt als auch die Empfehlungen im ärztlichen Merkblatt, stammen vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat des Gesundheitsministeriums. Wie konnte es dazu kommen?

Der Vorsitzende, Professor Hans-Joachim Woitowitz, bedauert: „Stimmt, da ist ein unverzeihliches Versehen passiert, dessen Hintergründe noch nicht voll und ganz geklärt sind. Wir freuen uns, daß das Merkblatt jetzt geändert wurde.“
 
Hallo miteinander....
Ihr redet aneinander vorbei.
Luise spricht von einer Privaten Versicherung und Du von BG´en. Da gilt unter anderem auch unterschiedliches Recht. Bei einer Privaten Versicherung gilt die ZPO und bei den BG´en das Sozialgerichtsgesetz. bei dem einen gilt das Vertragsrecht und bei der anderen das Sozialgesetzbuch (hauptsächlich SGB VII). Da ist euer Gespräch als wenn einer von Äpfeln und der andere von Pflaumen spricht. Beides Kernobst, aber grundverschieden.

Und Luise arbeitet nicht bei einer Versicherung, aber er ist unser Bester wenn es um private Versicherungen geht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

ich sehe das nicht als "aneinandervorbeisprechen"!

Zitat von Yannik:
.... denn eines habe ich gelernt: Versicherungen sind im Versicherungsfall dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen. "

Yannik hat es im Raum als Behauptung stehen lassen, dennoch ist es nicht miss zu verstehen.

Wenn man sich mit Versicherungstechnik befasst, in der es auch um Politik und Problemlösestrategien geht, dann ist dieser Schluss richtig.
(AI 874)
www.ivk.uni-koeln.de/bibliothek/download/neuzug01_wirt.pdf

Ebenso, wenn man sich die Publikationen der einschlägigen Versicherungmediziner kennt, dann ist dieser Schluss auch richtig.
Schröter, Castro, Ludolph, Foerster, Stevens, Weise, Kügelgen, Hierholzer, Hülse, u.v.a. ...
Wenn man die Rolle der Rückversicherer und die Universitätsinstitute der Versicherungsmedizin von innen kennt, dann ist der Schluss auch richtig.

Die Versicherungswirtschaft (Rückversicherer) hat eine übergreifende Vernetzung aufgebaut zur Schadensentsorgung, und immer, wenn eine Sache zu groß wird, dann verselbständigt sich die Instruierung. Es gibt dann kaum die Kontrolle darüber, ob sich nicht Fehler einschleichen, die dem ganzen das Aus gebietet, weil sie sich gegenseitig auffressen.
An dem Gutachter Stevens kann man erkennen, der mit seinem persönlichen Ehrgeiz, als bester Schadensentsorger zu gelten, dass dieser krankhafte Ehrgeiz nicht mehr der übergeordneten Sache dient, sondern nur noch dem persönlichen Nutzen.
So sind mächtige Weltreiche untergegangen und so wird auch die Macht der Versicherungen an Wurmfraß einbrechen.

Den Rückversicherern sind alle anderen Formen von Versicherungen verpflichtet, denn alle müssen sich in der Schadensbewältigung rückversichern. Die Anordnung, Schaden zu reduzieren, ist nun, wie oben erklärt, zur aggressiven Schadensentsorgung gekommen, ohne Besinnung auf richtig oder falsch.
Aus dem Versuch, den Versicherungsbetrug einzudämmen, ist ein selbständiges Instrument geworden, alle Schadensanspruchssteller a priori als Versicherungsbetrüger einzustufen. Dies gilt ganz besonders für diejenigen, die sich anfänglich nicht gleich mit einer Taschengeldabfindung für ihre Verletzung/Schaden einverstanden erklären.!

Aus diesem Grund ist es egal, ob es um ZPO oder SG oder VG oder BG geht, es ist immer das selbe Schadens-Entsorgungsprogramm, das die Begutachtung (und folglich die subjektive Rechtssprechung) beherrscht.

Wenn ein Forumsmitglied nicht sofort versteht, was mit einer Aussage gemeint war, dann kann man auch nachfragen/rückfragen, aber nicht gleich beschimpfen mit: "Was ist das für ein Unsinn!"
Das ist nicht nur beleidigend, sondern bringt immer diesen aggressiven Ton hier ins Forum.
Im Vergleich zu anderen Foren, wo es üblich ist, mit überheblichem Ton Forumsbesucher zu vertreiben, herrschte hier in den letzten Monaten ein relativ gutes Umgangsklima.

Gruß Ariel
PS: @ Yannik, könntest du den Artikel aus deinem Beitrag oben in das Thema: Berufskrankheiten eingeben? Danke.
 
Hallo Ariel,

das war kein Zitat von Yannick, wie du mal wieder in deiner Oberflächlichkeit behauptest.

Kämpferherz teilte uns mit:

„.... denn eines habe ich gelernt: Versicherungen sind im Versicherungsfall dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen. "​

Dies habe ich als Unsinn bezeichnet und Kämpferherz gefragt:

"Von wem werden Versicherungen im Versicherungsfall dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen?"​

Weder Du, noch Kämpferherz, noch Yannick geben eine Antwort!

Mir ist nur das „Gesetz über den Versicherungsvertrag“ , auch als Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bezeichnet, von 1908 bekannt, wonach

In der Schadensversicherung der Versicherer verpflichtet ist, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsnehmer den dadurch verursachten Vermögensschaden nach Maßgabe des Vertrags zu ersetzen. Bei der Lebensversicherung und der Unfallversicherung sowie bei anderen Arten der Personenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls den vereinbarten Betrag an Kapital oder Rente zu zahlen oder die sonst vereinbarte Leistung zu bewirken.
VVG § 1 (1)​

Nochmals: Von wem werden Versicherer ...... dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen?

Gruß
Luise
 
Hallo Yannick,

ich kann dem von dir angegebenen Link nichts zum Thema entnehmen. Auf einer Satireseite wird die Meinung eines mir unbekannter Wilhelm Entenmann zum allgemeinen Werteverfall wiedergegeben.

Nichts finde ich zu meiner Frage:

Von wem werden Versicherungen im Versicherungsfall dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen?​

Um es zu verdeutlichen:

Versicherer lehnen Forderungen ab ! OK, könnte ja jeder kommen.

Erste Erfordernis für die Bedienung einer Forderung: Es muss ein Versicherungsfall, der Eintritt eines versicherten Schadensereignisses, vorliegen.

Zweite Erfordernis: Die Forderung muss vom Versicherer oder einem Gericht als berechtigt anerkannt sein.

Wer nun, bitte schön, hält den Versicherer dazu an, eine von ihm oder einem Gericht als berechtigt anerkannte Forderung abzulehnen ?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

in erster Linie ein Großteil der Sacharbeiter, die sich irgendwie profilieren wollen oder eine Art Jagdfieber entwickeln und alle über einen Kamm ziehen. Ich vermute mal, dass es sich um Weisungen von oben handelt. Ich hatte 2-mal den Fall. Erst als mein Anwalt die Damen und Herren in das verlängerte Rückrad getreten hat, kam es endlich zu der Regulierung und zu einer Entschuldigung.

"Der Sachbearbeiter hätte wohl etwas falsch reagiert"

Die Entschuldigung kam aber nur, weil die Herrschaften keine Argumente mehr hatten und ich (zum Glück) einen Anwalt.
 
Hallo Luise,

da hast du aber mal richtig Glück für deine Befriedigungssuche gehabt, bei mir eine scheinbare Zitierverwechslung zu entdecken.
Ich habe in meinen Beitrag das Zitat, das von Yannik an Dich gerichtet, das Yannik von Kämpferherz wiederholt hat, wiederholt.
Ob es ursprünglich von Yannik oder Kämpferherz stammt, ist total unerheblich und hat rein garnichts mit Oberflächlichkeit zu tun.
Aber für deine Art der Bedürfnisbefriedigung reicht es, zum wiederholten male, aktive Forumsmitglieder, auf deine spezielle Art, anzugreifen.

das war kein Zitat von Yannick, wie du mal wieder in deiner Oberflächlichkeit behauptest.


Nochmals: Von wem werden Versicherer ...... dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen.

Ich bin nicht zuständig dafür, dir Texte noch verständlich aufzubereiten und noch detaillierter zu erklären, als ich es bereits mehrfach hier getan habe.
Du erhebst dich kritisierend über die Beiträge anderer hinweg, so ist es dir doch sicher auch möglich, selbst zu recherchieren, auch mal abseits der §en.
Allein Paragraphen aufzuzählen und wortwörtlich wiederzugeben, das ist für jeden möglich, der das googlen beherrscht.

Wenn du Texte nicht verstehst, sondern nur § raussuchen und wiedergeben kannst, dann halte ich es nicht für angebracht, hier sich erniedrigend bewertend über andere Beitragsschreiber und deren Beitragswert auszulassen.

Texte zu interpretieren und zu verstehen, das ist eine Sache, es bedarf der persönlichen Erfahrung.
Texte im persönlichen Stil zu verfassen, als nur Geschriebenes zu wiederholen, das ist eine andere Sache.
Texte nicht zu verstehen, das ist eine besondere Gabe. Man könnte das ausgleichen mit Übung.

Trotzdem ein Tip: Ich habe noch niemals erlebt, auch nicht bei bei zahlreicher Lektüre in 'transparancy international', dass sich eine einzige Firma oder Wirtschaftsmacht ihre Bereicherungs-strategien öffentlich, für jederman zugänglich, zur Schau stellt. Aber vielleicht tun sie es ausnahmsweise für Dich ! ?

Schäuble würde sicher sehr blamiert da stehen, wenn jeder Gauner seine kriminellen Vorhaben und Strategien in der Zeitung oder Internet vorher veröffentlicht.:p
Um Antworten auf bestimmte Fragen zu finden, da muss man schon das Köpfchen eines Sherlock Holmes haben.:D

(Diese letzten zwei/drei Sätze sind nur für diejenigen Leser, die nicht verstehen können, warum ich nicht und ich hoffe auch andere nicht, die permanente Fragestellung von Luise beantwortet. Soweit sollten wir uns nun doch nicht provozieren lassen.)

Gruß Ariel
 
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