Hallo liebes Forum,
ich habe bisher nach einem vernichtendem Gutachten seitens der PUV ein eigenes Gutachten zum rechten Bein erstellen lassen. Mit diesem bin ich zufrieden.
Jetzt möchte ich aber noch ein Gutachten zur Wirbelsäule (Beschleunigungsverletzung der HWS u.a.) erstellen lassen, um auch hier den Schaden gewertet zu bekommen. (Anpralltraum Bein mit Sturz beim Fahrradfahren während mir ein Auto die Vorfahrt genommen hatte)
Der Gutachter meinte, es wäre sinnvoll die WS-Beschwerden in Zusammenhang mit dem rechten Bein (Unterarmgehstützen u.a.) wegen der daraus resultierenden Fehlhaltung mit zu bewerten.
Meine Frage, ist es sinnvoll, jetzt noch einmal das rechte Bein mit in Verbindung der WS begutachten zu lassen, wenn ich "nur" ein Gutachten zur WS- Beschwerden brauche?
Liebe Grüße an Alle, Helios
ich habe bisher nach einem vernichtendem Gutachten seitens der PUV ein eigenes Gutachten zum rechten Bein erstellen lassen. Mit diesem bin ich zufrieden.
Jetzt möchte ich aber noch ein Gutachten zur Wirbelsäule (Beschleunigungsverletzung der HWS u.a.) erstellen lassen, um auch hier den Schaden gewertet zu bekommen. (Anpralltraum Bein mit Sturz beim Fahrradfahren während mir ein Auto die Vorfahrt genommen hatte)
Der Gutachter meinte, es wäre sinnvoll die WS-Beschwerden in Zusammenhang mit dem rechten Bein (Unterarmgehstützen u.a.) wegen der daraus resultierenden Fehlhaltung mit zu bewerten.
Meine Frage, ist es sinnvoll, jetzt noch einmal das rechte Bein mit in Verbindung der WS begutachten zu lassen, wenn ich "nur" ein Gutachten zur WS- Beschwerden brauche?
Liebe Grüße an Alle, Helios