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Gutachten zur Wirbelsäule in Verbindung mit Gutachten zur Knieverletzung oder Solo in Auftrag geben?

Helios

Mitglied
Registriert seit
23 Feb. 2019
Beiträge
56
Hallo liebes Forum,

ich habe bisher nach einem vernichtendem Gutachten seitens der PUV ein eigenes Gutachten zum rechten Bein erstellen lassen. Mit diesem bin ich zufrieden.
Jetzt möchte ich aber noch ein Gutachten zur Wirbelsäule (Beschleunigungsverletzung der HWS u.a.) erstellen lassen, um auch hier den Schaden gewertet zu bekommen. (Anpralltraum Bein mit Sturz beim Fahrradfahren während mir ein Auto die Vorfahrt genommen hatte)

Der Gutachter meinte, es wäre sinnvoll die WS-Beschwerden in Zusammenhang mit dem rechten Bein (Unterarmgehstützen u.a.) wegen der daraus resultierenden Fehlhaltung mit zu bewerten.
Meine Frage, ist es sinnvoll, jetzt noch einmal das rechte Bein mit in Verbindung der WS begutachten zu lassen, wenn ich "nur" ein Gutachten zur WS- Beschwerden brauche?

Liebe Grüße an Alle, Helios
 
Hallo,

leider verstehe ich den Zusammenhang zur PUV nicht. Wenn die Beschwerden in direktem Zusammmenhang mit dem Unfall stehen, dann sollten sie eigentlich im Gutachten zum rechten Bein bewertet werden. Wenn es unterschiedliche Unfälle sind, dann gerne auch einzeln. Auch gegenüber der PUV benötigst Du die Kausalität, also den Zusammenhang.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

ich hatte einen Unfall als Fahrradfahrerin, wo mir im Straßenverkehr die Vorfahrt genommen wurde von einem Auto. Daraus resultieren Kniebeschwerden (ich muß seitdem Unterarmgehstützen verwenden) und auch Wirbelsäulenbeschwerden.

Das Gutachten von Seiten der PUV (ich nenne es A) war vernichtend, so das ich ein Gegengutachten ( ich nenne es B) selbst in Auftrag gab. Das Gutachten umfaßte allerdings nur die Kniebeschwerden.
Jetzt möchte ich ein Gutachten in Auftrag geben, das die Invalidität der Wirbelsäule wertet und mir wurde gesagt, derjenige würde Wirbelsäule und Knie (nochmal) zusammen machen ABER der Wert für das Knie aus Gutachten B würde vielleicht niedriger ausfallen. Tue ich mir dann damit einen Gefallen? Oder ist es nicht einfacher, nur ein Gutachten für die Wirbelsäule jetzt in Auftrag zu geben?

Vielleicht ist es so verständlicher formuliert?

Grüße von Helios
 
Hallo Helios,

Meiner Meinung nach:

Dein Privatgutachter hätte in seinem Gutachten die Wirbelsäulenbeschwerden mitbewerten müssen, da es nach deinem Schreiben hier, deine Knieverletzungen unfallbedingt festgestellt hat.

Die Frage ist hier, warum hat dein Privatgutachter dies nicht mitaufgenommen?

Man kann womöglich auch zu dem Schluss kommen,
dass dein Privatgutachter die Wirbelsäulenbeschwerden
als nicht unfallbedingt gesehen hat
oder keine erkannt hat,
weil diese in seinem Privatgutachten nicht erwähnt sind, oder?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

der Gutachtenauftrag lautete nur über das rechte Bein. Das hatte ich versemmelt, weil ich dachte, das würde ausreichen und das Gericht würde dann sowieso alles prüfen und in Auftrag geben, was in der Invaliditätsbescheinigung vermerkt wurde. Das das anders ist und der Rechtsanwalt den Schaden zuerst beziffern muß, also alles an Schaden beziffern muß für eine Klage, wußte ich nicht und war da vielleicht naiv oder einfach unwissend.

Daher, jetzt ein Gutachten nur zur Wirbelsäulenbeschwerden ergänzend? Oder noch einmal alles neu? (auch eine Kostenfrage)

LG, Helios
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Helios,

meiner Meinung nach:

beauftrage deinen Privatgutachter (welcher deine Knieverletzungen als unfallbedingt festgestellt hat)
noch einmal
diesmal um deine
Wirbelsäulenbeschwerden als Unfallfolge deiner Knieverletzung zu beurteilen.

Was hälst du davon?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

habe ich schon angefragt, aber, aufgrund der Situation hat der Klinikleiter keine Zeit.
Ich muß bei jemand anderem anfragen und der Gutachter den ich gefragt habe, wäre geneigt noch einmal alles zu machen.

LG, Helios
 
Hallo,

im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird das Gericht auch ein medizinisches Gutachten anfordern.
Du schreibst nur von PUV, was ist mit der Haftpflichtversicherung Deines Unfallverursachers? Hat diese die weiteren Folgeschäden anerkannt?
Ich habe durch einen Unfall eine Knieprothese. Mußte jahrelang wegen diverser OP´s Stützen bemühen, allerdings wurden die Folgeschäden an der Wirbelsäule immer ausgeklammert, weil einfach die Frage war, ob es dauerhafte Schäden sind. Ist dies bereits geklärt?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

das Schäden an der Wirbelsäule bestehen ist per MRT eindeutig geklärt, Beschleunigungsverletzung u.a. bestand beim Unfall und jetzt muß ich mich halt darum kümmern, das ich die Kausalität darlegen kann.

Die Frage ist für mich jetzt zuerst, ob ich nur die Wirbelsäule ergänzend begutachtend in Auftrag gebe?

Grüße von Helios
 
Hallo helios,

meiner Meinung nach:

frag doch nach, wann der Klinikleiter Zeit hätte?

Alternativ:
frag den Klinkleiter, welcher Arzt in der gleichen Klinik, wo der Klinikleiter ist,
Zeit für das Privat-Gutachten hätte?

Dann kannst du den Klinikleiter bzw. einen Arzt aus der gleichen Klinik des Klinkleiters
unter der Berücksichtigung des Knie-Privatgutachtens vom Klinikleiter
nur mit der
Folgeschadens-Privat-begutachtung wegen deiner Wirbelsäulenbeschwerden
beaufragen.

Was hälst du von den Vorschlag?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

der Vorschlag ist gut, auch wenn die Klinik dermaßen überlastet ist, das das nicht demnächst realisiert werden kann. Ich wünsche mir wirklich niedrigere Fallzahlen insgesamt, dann ist alles einfacher, wie ich finde.

LG, Helios
 
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