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Gutachten liegt vor

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Louise
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Louise

Erfahrenes Mitglied
Hallo Ihr Lieben !

nunmehr liegt mir das Neue EMR Gutachten vor, welches natürlich:confused:
die Ablehnung der Weitergewährung zur Folge hatte.

Mein Anwalt und ich überlegen jetzt die Argumentation für den Widerspruch.

Nun stellt sich mir die Frage, gehe ich gedanklich auf die

-medizinische Seite und/oder
-Arbeitsmarktrente



Sachverhalt GA:

-Erwerbsvermögen nicht vollständig aufgehoben.
- entsprechend mentaler und körperlicher Fähigkeiten vollschichtig tätig sein
- Arbeiten die überwiegende Kommunikation und kognitive Fähigkeiten erfordern und nur
- gelegentliche Schreibtätigkeiten

Nicht zu vergessen : Das ganze hat an einem "warmen" Arbeitsort
statt zu finden :D

Nun habe ich im Forum bezüglich der Arbeitsmarktrente (außergewöhnliche mehrere aufeinander treffende Fakten) schon einiges gelesen, habe irgendwie den Eindruck es trifft nicht auf mich zu in diesem Fall oder aber Ihr Betroffenen schildert, das diese Argumentation die Gerichte nicht sehr beeindruckt.

Die AA hat schon gesagt, wo soll denn so ein Arbeitsplatz hergezaubert werden ?

Medizinisch ist das GA soweit richtig dargestellt , aber interpretiert wie die DRV es haben möchte ...

Mein Beruf ist im kaufmännischen Bereich angesiedelt, betroffen sind meine beiden Hände, Schultern und LWS

Was meint ihr aus Eurer Erfahrung heraus, welche Argumentationsschiene ist die Sinnvollere ?

Anmerken möchte ich noch, dass das ursprüngliche GA durch die DRV, welches zur Verrentung geführt hat, die Berentung befürwortet hat, weil eine weitere Erwerbstätigkeit Langzeitschäden hervorrufen würde.

Kann man das/ Sollte man das GA auch noch einmal des Feld führen ?

Vielen Dank für Eure Mühe !
Louise
 
Hallo Louise,

es scheint in Vorbereitung der Veränderung der Rentenvers. wohl im Moment so fast alles abgelehnt zu werden, was geht.

Ich würde auf beide Aspekte eingehen, sowohl auf die medizinische Seite als auch auf die Arbeitsmarktsituation.
Vielleicht wäre ein Ansatzpunkt darum zu bitten, wo es einen Arbeitsplatz gibt bei dem man nicht auf die Hände angewiesen ist (selbst in Telefonzentralen muss man viel am PC schreiben und auch die Tätigkeiten eines "Pförtners" - wenn der überhaupt noch vorhanden sein sollte - muss handschriftlich ein Ein- und Ausfahrtsbuch u.s.w. geführt werden).

Summierung ungewöhnlicher Beeinträchtigungen nennt sich das glaube ich.

Bei meiner Frau zweimal EM-Rente abgelehnt - Klage läuft.

-Beeinträchtigungen beider Hände (14 und 11 kp druckraft).
-Chronische Nackensteife und steife Rückemuskulatur mit Muskelschwäche bei distal betonter Polyneuropathie mit Raynauld und Restless legs
-Chronische Immunschwäche mit chronischer Sinusitis und chronischesm Erschöpfungssyndrom
-rechtes Schultergelenk zu 50 % Bewegungseinschränkung
-30 % Wirbelsäulenverkrümmung ab mittleren BWS Bereich abwärts mit einseitiger Beinlängendifferenz um ca. 1,6 cm
-initiale Coxarthrose
-SHT mit Hirnleistungsschwäche, Halbseitenstörung und Darmlähmung
-Tachykardie mit Blutdruckschwankungen
-Kniebelastungsreduzierung nach floriden Infekt (akuter Arthritis) mit beginnender Arthrose

Vollschichtig bei leichten Arbeiten einsetzbar!
Da fragt man sich echt, mit welchem Klammerbeutel die sich morgens pudern.

LG Rajo
 
Danke Rajo1967 !

Ohne Worte, was Deine Frau betrifft bezüglich der Ablehnung:eek:

Bei mir hat beim ersten Mal ja auch die Klage nur geholfen, trotz des eindeutigen Gutachtens. Mein Anwalt meinte damals schon, die haben keine Chance bei so einem (eigenen bestellten GA) und so war es. Es war aber günstiger die Klage laufen zu lassen und dann einen Vergleich zu schließen für die DRV, denn so hatten sie ja wieder Zeit (und trotzdem Geld) gespart, weil späterer Anfang der Rente ...

Viel Erfolg bei Eurer Klage ! Und berichte bitte weiter.
Louise
 
Hallo Ihr Lieben,

Nachdem ich meinem Mann (anerkannter GA eines anderen Fachbereiches) das GA gezeigt habe, hat er es ohne zu lesen, vorweg gesagt:

Prüfe es auf Kausalität !

Er sagte, : "wenn ich eines gelernt habe bei meiner Ausbildung bzw. Zertifizierung, dann immer die Kausalität prüfen, damit das GA nicht angreifbar wird."

Das habe ich nun auch gemacht und siehe da...

Die Einschränkungen sind genannt und gipfeln in der Aussage, dass
diese und jene zusätzliche Erkrankungen stattfinden können/werden, aufgrund der gestellten Diagnosen des GA.

Man lässt mich also vollschichtig arbeitsfähig sein (mit Einschränkungen ) und geht das Risiko ein, das die Beschwerden zu erheblichen weiteren Gesundheitsbeschwerden führen, die dann aus medizinischer Sicht nur noch mit einer OP eine Linderung herbeiführen, aber keine Heilung .:confused:

Lustig, wenn man das in dem Zusammenhang überhaupt sagen kann, finde ich auch die Aussage, es sind KEINE Heilbehandlungen mehr nötig, weil die Krankheiten chronisch sind und keine Besserungen dadurch erzielt werden können.

Gleichzeitig bedeuten die vom GA vergebenen Diagnoseschlüssel auf dem Formblatt laut Bremer Tabelle:

Heilbehandlung durch REHA !:rolleyes:

Alle meinen behandelnden Ärzte wurden nicht befragt, musste ich gestern feststellen....

Und zu Guter Letzt gipfelte es in der Aussage, es handelt sich wie erwähnt um ein DRV GA ! , dass es unwahrscheinlich bis gar nicht wahrscheinlich ist, dass die Erkrankungen vom Unfall herrühren.

Schon interessant..

Einen schönen und hoffentlich schmerzfreien Tag, für alle die heute ihren Prozesstermin haben: VIEL Glück !

Louise
 
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