Liebe Forums-Mitglieder,
meine PUV hat zur Prüfung meines Invaliditätsanspruches das Krankenhaus beauftragt, das mich operiert hat. Ist das sinnvoll?
Nachteile:
Die werden sicherlich eher positiver formulieren, um selber als gute Behandler dazustehen. Also sind die womöglich befangen und urteien nicht objektiv...
Andererseits:
Alle Ärze, bei denen ich bisher war sagen mir, dass die Beweglichkeit der betroffenen Gelenke (Ellenbogen rechts, Handgelenk rechts, Schulter links) viiiel besser ist, als man es hätte erwarten können nach der schwere der Verletzungen (div. Splitterbrüche). Insofern müsste der Gutachter (evtl = mein Operateur) auch nichts beschönigen. Außerdem will das Krankenhaus sicher, dass ich (Prtivatpatient) bei Bedarf wieder zu ihnen komme.
Was soll ich tun? Ablehnen wegen Befangenheit? Schon mal auf eigene Faust ein eigenes Gutachten woanders in Auftrag geben, um die Ergebnisse dann vergleichen zu können?
Vielen Dank und viele Grüße
Kaie
meine PUV hat zur Prüfung meines Invaliditätsanspruches das Krankenhaus beauftragt, das mich operiert hat. Ist das sinnvoll?
Nachteile:
Die werden sicherlich eher positiver formulieren, um selber als gute Behandler dazustehen. Also sind die womöglich befangen und urteien nicht objektiv...
Andererseits:
Alle Ärze, bei denen ich bisher war sagen mir, dass die Beweglichkeit der betroffenen Gelenke (Ellenbogen rechts, Handgelenk rechts, Schulter links) viiiel besser ist, als man es hätte erwarten können nach der schwere der Verletzungen (div. Splitterbrüche). Insofern müsste der Gutachter (evtl = mein Operateur) auch nichts beschönigen. Außerdem will das Krankenhaus sicher, dass ich (Prtivatpatient) bei Bedarf wieder zu ihnen komme.
Was soll ich tun? Ablehnen wegen Befangenheit? Schon mal auf eigene Faust ein eigenes Gutachten woanders in Auftrag geben, um die Ergebnisse dann vergleichen zu können?
Vielen Dank und viele Grüße
Kaie