Grüß Dich, Quila,
jetzt kommt ein überraschendes Problem auf Dich zu, das zwar ziemlich ernst ist, aber Dir keine Angst macht, weil wir wissen, wie wir es sauber lösen. Aber pass auf, das ist recht wichtig.
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Willst Du Schadensersatz für die Folgen einer "posttraumatische Belastungsstörung"(PTBS), so musst Du beweisen, dass Du eine PTBS hast. Du erinnerst Dich doch an meinen Beitrag über die Beweislast für Dich
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Wird Die PTBS erfolgreich behandelt, wird's schwer mit dem Beweisen.
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Und das Attest des Psychologen? Da höre ich schon jetzt den Versicherer: "Für die Diagnose benutzte der Psychologe nur das, was die Patientin gesagt hat. Erzählen kann das jeder, der im Internet nachschauen kann. Wir bestreiten, dass Quila wirklich Alpträume hatte; sollte das jetzt der (Ehe-)-Partner bestätigen, nun, was erwartet man schon von einem Ehepartner? Dass er zu seiner Frau hält. Das überzeugt keinen. Hier fehlt der objektive Beweis".
So oder so ähnlich wird es dastehen.
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Das kann man aushebeln, wenn man rechtzeitig vorbaut. "Rechtzeitig" ist bei Dir: Jetzt!
Was also tut jetzt die gewitzte Quila--?
(a)
Du teilst dem Versicherer mit (sinngemäß, durch Deinen RA):
"Entweder erkennen Sie verbindlich die PTBS an. Schriftlich. Verbindlich. Vorbehaltlos. Das tun Sie bitte bis 15.08.2013 hier eingehend. Wenn Sie es nicht tun, gehe ich ins Schlaflabor. Dort kann man nämlich Alpträume nachweisen. Kostet natürlich Geld, das müssen Sie dann zahlen als Schadensermittlungskosten".
Und das mit dem Schlaflabor, das machst Du dann aber auch! Denn: Wenn Du geheilt wirst, ist die Krankheit weg und damit der Nachweis, dass sie da war, ziemlich mistig.
(b)
Mit dem Ergebnis aus dem Schlaflabor unterm Arm beginnst Du das "gerichtliche selbständige Beweisverfahren", ohne vorher allzu lange mit der Versicherung rumzutun. Insbesondere: Keinesfalls darf der Versicherer das Recht eingeräumt werden, Dich durch den Versicherungsgutachter selbst zu untersuchen, mit eigenen Gutachtern, das machen wir nicht. Sowas ist gefährlich. Schau nur mal im Forum das Stichwort "Prof. Dr. Stevens" nach, dann weißt Du das. Das ist wichtig, dass Du darauf nicht reinfällst.
(c)
In einem "selbständigen Beweisverfahren" wird (ohne, dass es einen "richtigen" Prozess gibt), vom Gericht (und damit nachweisbar neutral!) ein Sachverständiger beauftragt, das mal zu begutachten.
Tipp 1: Diese Kosten für die GERICHTLICHE Begutachtung sind über die Rechtsschutzversicherung oder über Prozesskostenhilfe zu finanzieren!
Tipp 2: Teile schon im Antrag mit, dass Prof. Dr. Stevens, würde er ausgewählt, sofort wegen Befangenheit aufgrund extremer Außenseiteransichten als befangen abgelehnt werden müsste.
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Mit dem gerichtlichen Gutachten hast Du dann Deinen Beweis. Und weil's vom gerichtlich bestellten Gutachter kommt, akzeptieren die Gerichte im Fall des Falles das gerne. Da stehst Du gut da!
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Dein Anwalt wird sich wundern. Was....selbständige Beweisverfahren in medizinischen Sachen? Oh doch. Das geht. Habe ich schon oft gemacht. Drucke ihm also diesen Beitrag aus halte ihn ihm hin. Heutzutage gibt's jeden Tag was Neues!
Wenn er sich nach wie vor wundert: Da lachen wir nur ganz entspannt! Das macht rein gar nichts! Sich zu wundern ist gesund und frischt Herz und Hirn auf! Hält fit und jung! Aber er soll mal hart an dieses Thema hindenken. Gute Erfahrungen (sowohl mit dem Denken, als auch mit diesem Schachzug!) zeigen: Das schon ein guter Weg, Probleme zu meistern.
ISLÄNDER