Grüß Dich, Quila,
Für das Thema "Schwindel" habe ich noch wichtiges.
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Ob man Schwindel als Unfallfolge anerkannt bekommt, richtet sich danach Feldmann, "Das Gutachten des HNO-Arztes" danach:
(a) Ist in der Nähe des Ohres eine Verletzung dokumentiert? Das ist bei Dir wahrscheinlich der Fall in Form der Prellmarke am Kopf. "Wahrscheinlich" ist das Thema. Ob das allein reicht, ist ein wenig wackelig. Da sollten wir nachlegen:
(b) Ansonsten muss man nachsehen, ob in den Dokumentationen der erstem 48 Stunden zu finden ist, dass Du über Schwindel geklagt hast. Das ist auch gut, wenn Du die Verletzung am Ohr nachweisen kannst. Es ist nicht gesagt, dass das in den Unterlagen steht, auch wenn Du über Schwindel geklagt hast, weil sich viele denken: "Das legt sich von selbst, was soll ich da die vielen Buchstaben hinmalen...." ("Denn Schreiben ist ja so gefährlich, höchst mühsam und zugleich beschwerlich!").
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Das bedeutet, dass sich Unsicherheiten ergeben können. Jetzt, in der Frühphase, kann man sie manchmal beheben, also mach jetzt, hinterher ist es zu spät:
Teile den Ärzten/Krankenhäusern, bei denen Du ganz am Anfang gewesen bist mit, dass Du die Krankenakte ansehen musst. Mach das. Lass Dir in den Aufzeichnungen Zeigen, wo die Prellmarke und der Schwindel dokumentiert ist. Fehlt was, frag nach, welcher Arzt Dich genau wann untersucht hat und wann er zu sprechen ist. Lass Dich nicht abwimmeln mit "Wir können die Unterschrift nicht lesen", das muss rausgebracht werden, sonst sind die Aufzeichnungen mangelhaft geführt, da machen wir Ärger. Rück dann bei ihm an und ersuche ihn, die Akte zu berichtigen. Das darf ein Arzt, SOFERN er sich noch an den Vorgang erinnert und sagen kann: "Stimmt....Schwindel! Den hab ich vergessen!"
Dann wird er aber wenig Lust haben: "Das ist therapeutisch doch unerheblich". Argumentiere so: Das kann sein. Aber juristisch ist es wichtig. Ich würde ihm dann sagen:
Er soll ja nichts hinschreiben, was nicht stimmt oder an was er sich nicht erinnert. Das verlange auch nicht! Wir wollen keine Zeugnisse ins Blaue hinein! Aber: Weil das darüber entscheidet, ob dann "Schwindel" anerkannt wird oder nicht, ist das juristisch wichtig. Falls (!) er sich also heute erinnert, dann soll er es auch bestätigen. Er wird doch wohl hoffentlich nicht wollen, dass er seine Patienten zu heilen sich bemüht, und juristisch fallen sie mit seinen Aufzeichnungen auf die Schnauze, weil eine medizinisch unwichtige, aber juristisch wichtige Wahrheit nicht aufgezeichnet wurde
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Was tun, wenn er sich nicht erinnert? Nun: Dann vielleicht die Pflegekraft! Und wenn die nicht? Dann klappere jetzt (!), wo die Erinnerung frisch ist, alle Zeugen Deiner Umgebung ab, die Dich gleich nach dem Unfall erlebt haben: Bist Du gegen Türstöcke gelaufen, getaumelt, was hast Du dazu gesagt? Wann war das, am ersten oder am zweiten Tag? Hast Du vielleicht gesagt, Dir sei schlecht? Erbrechen? Wie oft, wann? Bitte alles möglichst genau aufzeichnen und vom Zeugen unterschreiben lassen!
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Es gibt kaum etwas am Menschen, was sich so genau messen lässt wie die Qualität und die Menge des Schwindels.
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Noch was zu den psychischen Folgen des Unfalles:
Du musst immer etwas darauf achten: Wie beweise ich das? Nun hat eine erfolgreiche Therapie die Eigenschaft, dass das Problem wieder besser wird: Dann auch nicht mehr so ohne Weiteres vorführen lässt. Wie beweist man in einem Jahr, dass Du heute Alpträume vom Unfall hast, aber dann nicht mehr, weil der Therapeut erfolgreich war?
Antwort: Im Schlaflabor! Da wird dann gefilmt, wie Du unruhig im Schaf geworden bist, dann schreiend aufgewacht bist, schweißüberströmt: Das ist dann mal ein tüchtiger Beweis. Das musst Du aber jetzt machen, wo's noch da ist!
Mit diesem Schachzug habe ich schon paarmal gearbeitet. Er ist sehr ungewöhnlich. Aber was soll denn das für ein Einwand sein, "ungewöhnlich"? Heutzutage! Wo es jeden Tag etwas Neues gibt! Die Bescheinigung des Therapeuten (ohne Schlaflabor) als Alternative ist nämlich von wackeligem Beweiswert: Schließlich hat er die Nacht nicht neben Dir verbracht.
Und wer zahlt das? Nun: Man legt erst die Bescheinigung des Therapeuten mit den Alpträumen der Versicherung vor und verlangt, dass sie das als verbindlich anerkennt, andernfalls man ins Schlaflabor zu Beweiszwecken geht. Kommt die Bescheinigung nicht, zögere nicht: Die ganzen Kosten, die Du hast, um Deinen Schaden zu beweisen, sind Teil des Schadens und damit zu erstatten.
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Denk immer dran: Du musst nicht nur die Wahrheit sagen, sondern davon auch den Richter überzeugen, falls es soweit kommt. Also sieht immer zu, dass Du Deine Beweis hast. Denn Du hast die Beweislast.
Die Beweislast ist etwas, was ganz oft unterschätzt wird. Ein Beispiel zeigt, wie wichtig sie ist:
Wurde im Mittelalter eine Frau entsprechend angeklagt, musste die Frau beweisen, dass sie doch keine Hexe ist! Na bravo, gratuliere, ganz toll: Das mach mal! Das wird böse enden....hätte die Inquisition beweisen müssen: "Die hat gehext!", wahrlich! Das hätte viel Feuerholz gespart!
Also: Sei schlau und hüte Deine Beweise....
ISLÄNDER