• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

GKV verklagt KFZ Versicherer?

Hallo :)

Neues Mitglied
Registriert seit
23 Okt. 2013
Beiträge
10
Hallo!

Ich habe eine Frage.

Es geht um einen Verkehrsunfall mit Personenschaden.

Ich habe mit meinem Auto jemanden angefahren.

Der GKV des Geschädigten verklagt jetzt mich/meine KFZ Versicherung auf Schadensersatz.

Ist das eine normale Aktion nach einem Verkehrsunfall oder wie muss ich das jetzt als Versicherungsnehmer handhaben?

Danke schon einmal für die kommenden Antworten :)
 
Hallo Hallo,

es ist ganz normal, dass sich alle an der Versicherung des Unfallverursachers schadlos halten, dass die GKV aber selbst klagt, das ist bemerkenswert. Meine will sich nur an das Urteil dran hängen, wenn ich eins erstritten hab.

Auch der Arbeitgeber der geschädigten Person, ggf. die Rentenversicherung und natürlich der Geschädigte selbst / Angehörige haben Anspruch auf Schadenersatz.

Gruß S42
 
Hallo Hallo,

es ist ganz normal, dass sich alle an der Versicherung des Unfallverursachers schadlos halten, dass die GKV aber selbst klagt, das ist bemerkenswert. Meine will sich nur an das Urteil dran hängen, wenn ich eins erstritten hab.

Auch der Arbeitgeber der geschädigten Person, ggf. die Rentenversicherung und natürlich der Geschädigte selbst / Angehörige haben Anspruch auf Schadenersatz.

Gruß S42

Naja, das überrascht mich nun auch. Es gibt einen Streitpunkt anscheinend zwischen meinen KFZ Versicherer und der GKV da der AST zu dem Zeitpunkt als ich ihn angefahren habe, stark alkoholisiert war und in der Gegend planlos herumgepilgert ist. KFZ Versicherung will nicht so viel zahlen wie die GKV das gern wollte.

Sowohl die normale GKV als auch die Pflegekasse der GKV klagt, da anscheinend nachreichende Schäden zu befürchten sind.

Meine Frage ist natürlich wieder einmal. Habe ich vor etwaigen finanziellen Einbußen als VN zu befürchten? Oder splittet das alles auf den KFZ VR ab?

Danke für die Antwort! :)
 
Hallo Hallo,

solange die Deckungssumme deiner Versicherung den Schaden abdeckt, dürfte dir nix an Kosten entstehen (außer vlt. Hochstufung im Folgejahr).

Bin aber kein Jurist, ist nur meine eigene Meinung.

Gruß S42
 
Regressanspruch

Hallo Hallo :) & S42,

ich war letztens in München und wie ich vom Flughafen mit der S-Bahn gefahren bin, saßen zufälligerweise zwei Mitarbeiter von einer GKV mit im Abteil. Mit den habe ich mich unterhalten.

Jedenfalls kamen wir auch darauf zu sprechen, dass die GKV ja eigentlich nur selten die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Regress nehmen würden, worauf hin mir der leitende Mitarbeiter sagte, dass würde so nicht stimmen.

Seine GKV würde sehr häufig die Haftpflichtversicherungen in Regress nehmen.

Zumindest gab es für mich keinen Grund an seiner Aussage zu zweifeln.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

PS: Der Beitrag der GKV richtet sich nach dem Einkommen und nicht, wie bei einer Kaskoversicherung nach der erbrachten Leistung.
 
Hallo RekoBär,

unsere Gesetzliche Krankenversicherung holt sich auch Ausgaben für die durch den Unfall entstanden Kosten zurück:)

Haben wir zufällig letzte Woche erfahren.

Genauso soll es sein, wir wollen ja nicht den Krankenversicherten zur Last fallen!

LG
Aramis
 
Hallo Zusammen,

das ganze Prozedere wird eigentlich grundsätzlich über die Teilungsabkommen geregelt.
Welche Versicherer dem beigetreten sind, weiß ich nicht aber es sollen die meisten am Markt in Deutschland sein. Die Teilungsabkommen sind meines Wissens in Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BGH zur Gefährdungshaftung zustande gekommen.

http://books.google.de/books?id=-HS...EwBA#v=onepage&q=teilungsabkommen gdv&f=false
 
Stimmt. Es ist auch in der Klage die Rede von diesem Teilungsabkommen.

Soweit ich die Abschrift verstehe, sind sie sich über den Schuldfaktor der mich als Fahrer betrifft uneinig. Also wie hoch die Schuld des AST und bei mir als VN ist. Da ich nicht für den KFZ Haftpflichtversicherer als Unfallverursacher dastehe, bzw nicht eine hohe Verschuldensquote trifft, ist die GKV des AST derweil nicht der selben Meinung. Um es auf den Punkt zu bringen, es geht um die Alkoholisierung des AST...

Wie soll ich jetzt mit dem Fall umgehen? Ich habe in den Vertrag eine Deckungssumme von 100 Mio € und pro Person 12 Mio Euro.

Der Streitwert liegt im niedrigen 5 stelligen Bereich. Da die Pflegekasse noch mit involviert ist, wird da auch für zukünftige Schäden verhandelt. Das macht mich natürlich unsicher, ob da die 12 Mio ausreichen. Bisher wurde eine mittlere 5 Stellige Summe vom KFZ Haftpflichtversicherer ausgezahlt.

Grüße und danke für die Antworten.
 
Hallo Hallo....,

alles was unter das Teilungsabkommen fällt belastet zwar den Versicherer, allerdings nicht Deine SF-Klasse. Wenn Dir eine Schuld anzulasten ist, max. 25 % und die bekommt man fast immer. Da der Gegener alkeholisiert war, wird die Versicherung wahrscheinlich sämtliche Ansprüche ablehnen wollen.
Ob das Sinn hat darfst Du mich nicht fragen, bin kein Anwalt, kenne nur einwenig die Bedingungen.

Hier geht es wahrscheinlich wirklich nur um diesen Aspekt und da mußt Du überhaupt nichts machen.
Die Klage wird grundsätzlich erstmal immer gegen den Halter bzw. Versicherungsnehmer laufen, da dieser der wirtschaftlich berechtigte an dem Vertrag ist.
Letzendlich ist es aber eine Klage gegen den Versicherer. Dürfte als Zweitbeklagter o.ä. in der Klageschrift stehen.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen Dich werden auf Grund der Umstände die Du beschrieben hast, dürften ins leere laufen. Es geht hier wahrscheinlich wirklich ausschließlich um die Zahlungsverrechnungen und da ist die Schuldfrage im Grunde völlig egal (alkeholisierte Fussgänger, da kenne ich mich allerdings nicht so wirklich aus).
 
Hallo Hallo....,

alles was unter das Teilungsabkommen fällt belastet zwar den Versicherer, allerdings nicht Deine SF-Klasse. Wenn Dir eine Schuld anzulasten ist, max. 25 % und die bekommt man fast immer. Da der Gegener alkeholisiert war, wird die Versicherung wahrscheinlich sämtliche Ansprüche ablehnen wollen.
Ob das Sinn hat darfst Du mich nicht fragen, bin kein Anwalt, kenne nur einwenig die Bedingungen.

Hier geht es wahrscheinlich wirklich nur um diesen Aspekt und da mußt Du überhaupt nichts machen.
Die Klage wird grundsätzlich erstmal immer gegen den Halter bzw. Versicherungsnehmer laufen, da dieser der wirtschaftlich berechtigte an dem Vertrag ist.
Letzendlich ist es aber eine Klage gegen den Versicherer. Dürfte als Zweitbeklagter o.ä. in der Klageschrift stehen.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen Dich werden auf Grund der Umstände die Du beschrieben hast, dürften ins leere laufen. Es geht hier wahrscheinlich wirklich ausschließlich um die Zahlungsverrechnungen und da ist die Schuldfrage im Grunde völlig egal (alkeholisierte Fussgänger, da kenne ich mich allerdings nicht so wirklich aus).

Genau, ich als erster Beklagter, mein Versicherer der 2te Beklagte....so steht es in der Klage, wie in fast jeder, die ich bislang wegen diesen Fall bekommen habe....

Naja, den Prozess AST gegen VR hatten wir schon.

Da wurde den AST aus Mitleid anscheinend eine Zahlung von der Versicherung erwirkt...
Es wurde wegen der Gefährdungshaftung meinerseits darauf entschieden.

Zivilrechtlich kann man gegen mich soweit ich weiß doch gar nichts machen, weil doch alles über den KFZ Versicherer laufen muss, oder bin ich da falsch informiert?

Grüße
 
Das dürfte so richtig sein.

Wurde denn die Zahlung die dem AST zugesprochen wurde per Vergleich, oder per Urteil zugesprochen?

Steht darin, das sämtliche Ansprüche damit abgegolten sind?
 
Das dürfte so richtig sein.

Wurde denn die Zahlung die dem AST zugesprochen wurde per Vergleich, oder per Urteil zugesprochen?

Steht darin, das sämtliche Ansprüche damit abgegolten sind?

Per Urteil wurde dem AST beim Landesgericht die Zahlung zugesprochen.

Es wurde eine Einmalzahlung an den AST geleistet, danach wars das.

Soweit ich weiß, ist das Thema GKV gegen VR dann eine andere, also ist unabhängig von der Sache AST gegen VR oder?
 
Top