Ja, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Durch das Teilungsabkommen hat halt die GKV das Recht bestimmte Beträge einzufordern. Welchen Teil davon Deine Versicherung als gerechtfertigt sieht und welche abgelehnt werden, wirst Du nur heraus bekommen, wenn Du an einer eventuellen Verhandlung teilnimmst, bzw das Urteil bekommst.
Allerdings wird Dein Vertrag mit der Zahlung eines zivilrechtlichen Schmerzensgeldes auch mit einer Hochstufung bestraft.
Wie das in die Zukunft sein mag, das kann ich ohne Wissen der gesamten Fakten auch nicht sagen. Da kannst Du aber auch bei Deiner Versicherung einfach mal nachfragen, meist erhält man dazu ganz vernünftige Aussagen.
Vielleicht kann Auxilliator noch was dazu schreiben..... er kennt sich dazu sehr viel besser aus.
Allerdings wird Dein Vertrag mit der Zahlung eines zivilrechtlichen Schmerzensgeldes auch mit einer Hochstufung bestraft.
Wie das in die Zukunft sein mag, das kann ich ohne Wissen der gesamten Fakten auch nicht sagen. Da kannst Du aber auch bei Deiner Versicherung einfach mal nachfragen, meist erhält man dazu ganz vernünftige Aussagen.
Vielleicht kann Auxilliator noch was dazu schreiben..... er kennt sich dazu sehr viel besser aus.