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Gerichtsort

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas igel
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

igel

Nutzer
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
23
Hallo,

welcher Gerichtsort ist zuständig, wenn ich gegen die axa (Sitz der Gesellschaft ist Köln) ein selbständiges Beweisverfahren oder eine Klage einreichen möchte?
Kann ich evtl. meinen Wohnort als Gerichtsort wählen ?

(ich fürchte mich vor Köln - ehrlich)

Gruß
igel
 
Hallo Igel,

ich habe Deinen Artikel in den richtigen Bereich geschoben.
Der Gerichtsort ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
Da steht der Gerichtsort für Streitigkeiten drin. Wenn Du die Versicherung über einen Versicherungsagenten bezogen hast kommt sogar dessen Sitz in Frage. Einfach mal nachschauen. ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Sorry, klinke mich mal unbekannterweise hier ein.

Gerichtsstandvereinbarungen sind insofern nur interessant wenn es sich bei beiden Parteien um Kaufleute handelt.

Ist eine der Parteien jedoch Verbraucher sind Gerichtsstandvereinbarungen insoweit unzulässig sofern sich der Aufenthaltsort des Verbrauchers im Inland befindet und bekannt ist.

Wenn letzteres zutrifft, ist der Gerichtsstand an dem für deinen Kreis zuständigen Amtsgericht.
 
Hallo igel,

bei der Beantwortung der Frage ist allerdings wichtig zu wissen, ob du ein Vertragsverhältnis mit der Axa hast oder die Axa z.B. gegnerische KFZ-Haftpflicht bei von dir unverschuldetem Unfall ist (du bist also nicht Versicherungsnehmer, sondern Geschädigter).

Sollte letzteres der Fall sein besteht ggf. die Möglichkeit am Unfallort oder deinem Wohnort zu klagen.

Gruß
Joker
 
korrekt, die axa ist die gegnerische Haftpflichtversicherung, ich bin die Geschädigte.
und wie jetzt?

Gruß
igel
 
Hallo igel,

du kannst jetzt wählen, ob die Klage
a) an deinem Wohnort oder
b) am Unfallort oder
c) am Sitz des Versicherers
eingereicht wird.

Evtl. gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, die ich aber nicht kenne. Da kann dir wahrscheinlich ein Anwalt helfen.

Gruß
Joker
 
Danke an Euch,

ein angestellter Jurist der axa nannte mir als Gerichtsort Köln - unumstößlich !

igel
 
Hallo Igel
Seit wann bestimmt eine gegmerische Haftpflicht den Ort der Gerichtsverhandlung?
Willst Du die Klage einreichen oder die gegnerische Haftpflicht
Auf dieses Spiel hätte ich mich nicht eingelassen.
Die Versicherungsvertreter sind dort mit den Richtern einfach zu gut bekannt (Golf, Tennis).
Wenn Du die Klage einreichen willst, kannst Du das auch bei dem für Dich zuständigen Gericht machen.
Gruß Gisela
 
Hallo Gisela,

vielen Dank für Deine Antwort.
gilt das auch für ein selbständiges Beweisverfahren
da wäre ich ja sehr erleichtert.

noch ist nichts entschieden, nichts angebrannt. Aber von dem Juristen der axa kam die Begründung nach meiner Anfrage:
"das entspricht unseren deutschen Gesetzen, das müsse in jedem Fall Köln sein."
Mir war klar, welches Pflaster in Köln liegt.

Gruß
igel
 
Hallo Igel
Die Klage kann... dort eingereicht werden, wo der Hauptsitz der Versicherung ist, muss aber nicht.
Die gegnerische Haftpflicht kann doch noch nicht bestimmen, wo Du die Klage einreichst ob bei Deinem zuständigen Gericht oder nicht.
An Deiner Stelle würde ich die Klage an Deinem Wohnort einreichen.
Sollte sich das Gericht dort nicht zuständig fühlen, werden sie Dir das schon schreiben.

gruß Gisela
 
Hallo Igel,

Besteht denn nicht die Möglichkeit selber einen Anwalt einzuschalten?

Denn, zu versuchen etwas selber mit der Versicherung zu Regeln ist im Allgemeinen immer etwas "suboptimal" :)

Wie mein Vorredner schon sagte hast Du hier die Möglichkeit den Gerichtsstand zu bestimmen (Unfallort, Wohnort, Sitz der Versicherung)

Sitz der Versicherung ist immer dann ganz interessant wenn es um Schadenersatzforderungen/Schmerzensgeld geht und die Versicherung einen Sitz in Amerika hat:D
 
Hallo Ihr Lieben,

o.k. also mein Wohnort, aber bitte auch für das eigenständige Beweisverfahren ?

Mit Rechtsanwalt zusammen arbeiten - natürlich, wäre echt schön. Nur nach meinem RA-wechsel erlebe ich wieder, daß der RA zu wenig unternimmt, ist teilweise überhaupt nicht erreichbar für mich, weder telefonisch noch per Email. Persönlich dorthin kann ich wegen der Entfernung nicht so auf Verdacht.
Ich will jetzt eigentlich einen weiteren RA-Wechsel vornehmen. Aber dafür schaue ich, welches Gericht für mich zuständig wäre, um dann auch einen dort zugelassenen RA zu suchen. Sehe ich das falsch?

Es ist alles ziemlich schwierig zu entscheiden.

Gruß
igel
 
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