• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Gerichtsort

Ähm zugelassen wird man als Anwalt in der Regel an einem Amstgericht wo man auch praktiziert. Wenn man die Zulassung hat ist man dann vertretungsberechtigt an allen deutschen Amtsgerichten!

Genauso funktioniert es mit dem Landesgericht und dem Oberlandesgericht. Oberlandesgericht setzt jedoch 5 Jahre Anwaltstätigkeit voraus.

Das Anwälte oftmals schlecht oder nicht erreichbar sind, ist normal. Da Sie ja mehrere Mandanten haben und für diese Gerichtstermine wahrnehmen müssen, Schriftverkehr, Besprechungen etc.

Sollte aber im Normalfall kein Hinderungsgrund darstellen nicht zurückzurufen zu können oder auf e-mails zu antworten.

Ein Rechtsanwalt unternimmt in der Regel nur das was er aufgetragen bekommt. Auch eine Kanzlei bzw. ein Rechtsanwalt denkt wirtschaftlich!

Wenn du das Gefühl hat dein Rechtsanwalt unternimmt zu wenig, dann sprich Ihn darauf an, er wird schliesslich von Dir bzw. wegen Dir bezahlt.

Einen guten Rechtsanwalt zu finden ist nicht ganz einfach, aber ein paar Grundlegende Dinge sollten hilfreich sein.

1.) Man suche sich mehrere Kanzleien, bzw. Rechtsanwälte die auf das von Dir gewünschte Gebiet spezialisiert sind. (Wenn Du Probleme Mit den Ohren hast, gehst Du ja auch nicht zum Urologen. Obwohl beides Mediziner sind:))
Kann man auch ruhig telefonisch erfragen: Gibt es bei Ihnen in der Kanzlei jemanden der auf ....... spezialisert ist/Sind Sie auch auf ....... spezialisiert.

2.) Sprich mit der Person vorab telefonisch die Dich evtl. später vertreten soll. Trage dein Anliegen vor und frage ob Interesse besteht den Fall zu übernehmen. Macht Sie oder Er einen kompetenten Eindruck? Klingt Sie oder Er sympathisch? Nimmt Sie oder Er sich Zeit für Dich?


Tja und alles andere ist dann Bauchsache. Zumindest bei mir. Ich entscheide mich nach Sympathie.

Was bringt mir der kompetenteste Anwalt wenn ich nicht verstehe was er mir sagen will oder er sich max. 5 min. für mich Zeit nimmt.

Ich muss mit dem Menschen reden können!

Wenn Du allerdings nicht nur subjektiv das Gefühl hast das dein Anwalt schlecht arbeitet dann schiess in ab. Ohne Kompromisse!

Einfach ein Briefchen schreiben: Sehr geehrte/r Herr Frau Rechtsanwalt, Hiermit kündige ich Ihnen das von mir übertragene Mandat. Ich bitte um Zusendung sämtlicher Unterlagen, sowie der Schlussrechnung. Punkt aus

So geschehen bei uns. Erster Anwalt kam überhaupt nicht in die Puschen. Nach mehrmaligem massiven Drängen kam dann so langsam was in die Gänge.

Als ich jedoch den Schriftverkehr sah, dachte ich das gibts doch nicht. Dreizeiler mit Rechtschreibfehlern und falschem Inhalt. Da hab ich schnell die Notbremse gezogen und das Mandat gekündigt. Was dann kam hat mich noch mehr überrascht.

1.) fehlerhafte überhöhte Rechnung seinerseits.
2.) erst jetzt erfuhr ich das bereits Geld von der Versicherung geflossen war. Wofür? noch unklar.

Naja und noch ein paar andere Sachen.

Ein schlechter Anwalt kann wesentlich mehr kaputtmachen als die evtl. anfallenden Kosten durch einen Anwaltswechsel.

BTW. Für das selbständige Beweisverfahren ist auch das Gericht zuständig das in der Hauptsache für Dich zuständig ist. Ergo das an deinem Wohnort.

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/selbst-beweisverf.htm

Aber hierzu solltest Du wirklich deinen Anwalt konsultieren
 
Hallo Igel,
die Klage wird beim zuständigen AG oder LG des Geschädigten eingereicht. Dieses entscheidet dann über die Zuständigkeit. Im allgemeinen fühlen sich/ sind die für den Wohnort des Klägers/Geschädigten zuständigen AGs oder LGs auch sachlich zuständig. Muß nicht der Hauptwohnsitz sein. Da ich mehrere Nebenwohnsitze habe, such ich mir gerade ein versicherungsfeindliches Gericht...

Ausnahme: Bei Klagen gegen Privatpersonen ist das Wohnort AG/LG des BEKLAGTEN zuständig. D. h. der Kläger muß ggf. anreisen.

Gruß

CHEVY
 
Hallo zusammen,

ich hab's noch nicht ganz verstanden ;)
Mir war das ganz neu, was ich hier bzgl. Gerichtsstand gelesen habe.

Wenn ich z.B. auf Schadensersatz nach einem Unfall klage, dann klage ich doch zunächst gegen eine Privatperson, die den Unfall verschuldet hat und dadurch automatisch gegen die Vers., die für den Schaden aufkommen 'sollte'. Somit kann ich mir den Gerichtsstand nicht aussuchen - oder ?

In meinem Schmerzensgeldprozeß und auch dem jetzigen (wegen mat. Schaden) heisst es immer XYich gegen xyUnfallverursacher - also Gerichtsstand in der Nähe des Beklagten (weit weg). Natürlich besteht in den Verhandlungen und dem Schriftverkehr nun nur noch Kontakt zur Haftpflichtvers. vertreten durch deren RA.

Wenn ich nun erneut Schaden geltend machen möchte (aufgrund Feststellungsurteil), klage ich dann wieder gegen den Verursacher oder wende ich mich mit der Klage direkt an die gegenerische Haftpflichtvers.?
Also xyich gegen xyversicherung? Geht das überhaupt?

Vielen Dank im Voraus, falls mir das noch jemand beantworten kann.

Gruß
Cindy
 
So wie mir das von meinem RA erklärt wurde gehen deine Ansprüche gegen den Schadensverursacher aufgrund des Versicherungsvertrages auf den Schadensversicherer über. Die Klage ist also gegen den Schadensversicherer einzureichen. D. h. je nach Höhe des Schadens beim AG oder LG des Geschädigten.

Gruß

CHEVY
 
Danke Chevy,

das werde ich mir merken.

Schönes WE!
Cindy
 
Hallo CHEVY,

du schreibst, die Klage sei gegen den Schadensversicherer einzureichen.

Mein RA hatte meine Forderungen gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgerichtlich geltend gemacht. Nachdem der Haftpflichtversicherer die Schuld seines Versicherungsnehmers nur zu einem Teil anerkannt hatte, hatte ich den Unfallgegner verklagt – mit Erfolgt vor LG und OLG. Beide Urteile erfolgtem im Rechtsstreit Luise ./. Person XY, nicht Luise ./. Versicherung von XY

Ich kenne mich mit den juristischen Feinheiten nicht aus. Aber Ansprüche habe ich doch gegen den Unfallverursacher und nicht gegen seinen eventuell vorhandenen Haftpflichtversicherer. Ob der Unfallverursacher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und er sich die an mich zu leistenden Entschädigungen bei seinem Versicherer zurückholt, ist mir doch egal.

Gruß
Luise
 
Hi,
nach unserem Unfall klagen wir in Kürze gegen die Versicherung, nicht gegen die Verursacherin. Sollte sich vor Gericht herausstellen, das die Verursacherin grob fahrlässig gehandelt hat (Straßenkarte studieren während der Fahrt) müßten wir gegen die Verursacherin klagen. Dann können wir nur noch hoffen, daß das Gericht die Versicherung zur Zahlung verpflichtet, da bei der Göre nix zu holen is. Die Vers. könnte die Göre dann in Regress nehmen.

Gruß

ULI
 
Top