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Gericht: A-Z: Wie zitiert man richtig im Schriftsatz?

Helios

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,

wenn ich in einem Schriftsatz (Vorbereitung für den Anwalt) Textstellen zitiere, wie mache ich das richtig?

Werden die "Fundstellen" auch als Anlage mit aufgenommen? Setzt ihr die Angaben der Fundstelle in den Schriftsatz? Oder als Sammlung an das Ende?

Beispiel:

Im Gutachten wird die Messung des Beinumfangs mit einem Muskelminus von -3 cm angegeben. Laut Gutachten fließt dies jedoch nicht in die Bewertung ein.
Laut Schiltenwolf wäre ein Einfluß auf die Bewertung gegeben.
"Schmerzen werden durch die objektiven Befunde - Muskelminus oberhalb der Messfehlerbreite von 2 cm, auffällige Minderbeschwielung - bemessen."
K. Weise, M. Schiltenwolf (Hrsg.), Grukdurs orthopädische-unfallchirurgische Begutachtung. DOI 10.1007//978-3-642-30037-0, Springer Verlag, Heidelberg 2014

Anlage: Seite 14/Schiltenwolf


Freue mich über einen regen Austausch und auch wenn das Beispiel oben umgeschrieben wird.

Viele Grüße
Helios
 
Hallo @Helios


Hier 3 Handreichungen mit Beispielen.
Bedenke, dass du keine wissenschaftl. Arbeit ablieferst und dass dein RA auch noch korrigieren kann. Es ist also nicht tragisch, wenn du die Kriterien für wissenschaftl. Arbeiten nicht ganz einhältst.
Es wäre ganz gut, wenn du bei mehreren Zitaten und Quellenangaben die Zitierweise gleich handhabst.

Wesentlich ist v.a., dass das Zitat selber keine Fehler enthält und die Quelle eindeutig und korrekt angegeben ist, sodass sich die Aussage des Zitats ohne größere Schwierigkeiten nachprüfen lässt. Das ist das Wichtigste.

Ich würde auch darauf achten, Tippfehler (z.B. Grukdurs statt Grundkurs) zu vermeiden.

VG
 
@Knochenbruchpilot, das übernehme ich gerne, danke.

@ HWS Schaden, super, danke, dann ist das zitieren im juristischen Kontext genauso wie in wissenschaftlichen Arbeiten.

Nehme ich die Seite aus der ich zitiere mit als Anlage in den Schriftsatz auf?
 
Hallo Helios

Ich bin nicht sicher, ob ich deine letzte Frage richtig verstehe.
Meinst du, ob du die Buchseite / Zeitschriftenseite, aus der du eine Textstelle zitiert hast, in Kopie beilegen solltest?
-> wenn das gemeint war: mach das doch einfach.

VG
 
@Helios ,

es reicht, wenn Du die Literaturangabe hinter Deinem Zitat erwähnst.

Wenn Du aus einem Gutachten zitierst, dann ebenfalls das Gutachten und den Verfasser benennen und die Seite, auf dem der zitierte Text im Gutachten zu finden ist.

Wenn ich ein Gegengutachten bzw. eine Gutachterliche Stellungnahme zu einem bestimmten Gutachten erstelle, dann füge ich nach Angabe der Seitenzahl einen Screenshot von der zitierten Stelle ein. Das erspart einem das ewige Abschreiben und man vermeidet damit Wiedergabefehler.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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