Hallo Zusammen,
wenn ich in einem Schriftsatz (Vorbereitung für den Anwalt) Textstellen zitiere, wie mache ich das richtig?
Werden die "Fundstellen" auch als Anlage mit aufgenommen? Setzt ihr die Angaben der Fundstelle in den Schriftsatz? Oder als Sammlung an das Ende?
Beispiel:
Im Gutachten wird die Messung des Beinumfangs mit einem Muskelminus von -3 cm angegeben. Laut Gutachten fließt dies jedoch nicht in die Bewertung ein.
Laut Schiltenwolf wäre ein Einfluß auf die Bewertung gegeben.
"Schmerzen werden durch die objektiven Befunde - Muskelminus oberhalb der Messfehlerbreite von 2 cm, auffällige Minderbeschwielung - bemessen."
K. Weise, M. Schiltenwolf (Hrsg.), Grukdurs orthopädische-unfallchirurgische Begutachtung. DOI 10.1007//978-3-642-30037-0, Springer Verlag, Heidelberg 2014
Anlage: Seite 14/Schiltenwolf
Freue mich über einen regen Austausch und auch wenn das Beispiel oben umgeschrieben wird.
Viele Grüße
Helios
wenn ich in einem Schriftsatz (Vorbereitung für den Anwalt) Textstellen zitiere, wie mache ich das richtig?
Werden die "Fundstellen" auch als Anlage mit aufgenommen? Setzt ihr die Angaben der Fundstelle in den Schriftsatz? Oder als Sammlung an das Ende?
Beispiel:
Im Gutachten wird die Messung des Beinumfangs mit einem Muskelminus von -3 cm angegeben. Laut Gutachten fließt dies jedoch nicht in die Bewertung ein.
Laut Schiltenwolf wäre ein Einfluß auf die Bewertung gegeben.
"Schmerzen werden durch die objektiven Befunde - Muskelminus oberhalb der Messfehlerbreite von 2 cm, auffällige Minderbeschwielung - bemessen."
K. Weise, M. Schiltenwolf (Hrsg.), Grukdurs orthopädische-unfallchirurgische Begutachtung. DOI 10.1007//978-3-642-30037-0, Springer Verlag, Heidelberg 2014
Anlage: Seite 14/Schiltenwolf
Freue mich über einen regen Austausch und auch wenn das Beispiel oben umgeschrieben wird.
Viele Grüße
Helios