Hallo,
ja gut, in der Gefährdungsbeurteilung steht ja nun nichts relevantes drin, was mir helfen könnte. Da sind keine Werte angegeben usw. Da wurde ja nur die Gefährdung für meinen ehem. Arbeitsplatz erstellt und was gemacht werden muss etc. Das hilft mir indem Fall erstmal nicht weiter.
Eher würden mich jetzt andere Dinge mehr interessieren, was für Messwerte dort an meinem Arbeitsplatz gemessen wurde, wie Lärmmessungen oder die MAK-Werte(Schweißrauche etc.). Dazu gibt es ja Messprotokolle, die in der Firma hinterlegt sind. Da bekomme ich ja auch keinen Zugriff oder Einsicht. Hatte denen das geschrieben, das ich nach Art. 15 Abs. 1 u. 3 DSGVO dazu berechtigt bin bzw. die mir dort Einsicht oder eine Kopie geben müssten.
Es kam nur diese Antwort: Zitat: " ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm seine Personalakte oder andere Unterlagen ausgehändigt wird."
Seitdem ist in dieser Hinsicht totale Funkstille.
Gruß Karl