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Gefährdungsbeurteilung, wie kommt man da ran und kann Einsicht nehmen?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Karl54
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
ie Lasten zu erheben ist Aufgabe des Tab. Diese Angaben sind entsch
Die Lasten zu erheben ist Aufgabe des Tab. Diese Angaben sind entscheidend und um diese Angaben solltest du dich kümmern.
Ok. Aber wo bekomme ich die her, sprich die Angaben.
vergiss die Gefährdungsbeurteilung. Ob eine da war oder nicht ist nicht wichtig.
Ich denke, die ist auch mit entscheiden, so habe ich das hier interpretiert.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
die Werte des Tad stehen in den Akten. Also Akteneinsicht.
Gefährdungsbeurteilung: Meiner Meinung unwichtig für eine Berufskrankheit.
Gruß
 
Hallo @Karl54,

geh mal auf die Seite der DGUV und schau Dir Prävention an. Grundsätzlich darf Arbeit nicht krank machen. Hierzu gibt es gesetzliche Vorgaben oder eben Vorschriften. Die DGUV steht hier in der Pflicht, einer Ihre Aufgaben ist Prävention. SGB 7 §1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/

Dann gehst mal auf die Seite DGUV und guckst hier unter Vorschriften und Regelwerk https://www.dguv.de/de/praevention/index.jsp evtl hat hier der Arbeitgeber und auch die DGUV Ihre gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten. Weil es zum Beispiel gar keine Prävention betrieben hat????

evtl nützt es Dir, das von GANZ vorne zu betrachten ;-)

vg beutlers
 
die Werte des Tad stehen in den Akten. Also Akteneinsicht.
Jo, das habe ich schon getan. Hier wurden drei Berechnungen des TAD durchgeführt. Eine im Jahr 2020 wo die Ermittlerin des TAD alle von mir angegebenen Werte berechnet hat. Dann kam eine neue Berechnung im Jahr 2021, weil man angeblich die Zeiten nicht richtig erfasst hat und das die Erstbehandlung der bandscheibenbedingte Erkrankung vordatiert hat, seitens der BG. Hier wurde dann eine Neuberechnung vorgenommen und ich wurde seitens des TAD 15 Jahre schon vorher aus dem Beruf genommen. Weil man einen " Hexenschuss " als bandscheibenbedingte Erkrankung, seitens der BG, eingestuft hat und somit die Erstbehandlung von 12/2000 deklariert hat. Also hat der TAD, von der Lehre 1982 - 12/2000 nur seine Berechnung durchgeführt. Ich war aber noch bis 11/2015 im selben Beruf tätig, mit den selben Belastungen. Somit hat die BG/TAD mich seit 12/2000 nicht mehr in die Berechnung eingerechnet. Die Erstbehandlung erfolgte für bandscheibenbelastende Erkrankungen erst 05/2019 durch bildgebende Diagnostik. Aber die BG rechnete schon den " Hexenschuss " als Erstbehandlung für bandscheibenbelastende Erkrankung.
daraufhin bin ich in Widerspruch gegangen und die TAD hat nochmals gerechnet und hat dann Katasterwerte eingesetzt, um die Belastung noch mehr zu drücken.

Also ist die Gefährdungsbeurteilung nur wichtig, für die arbeitsmedizinische Vorsorge, ob die das eingehalten haben, sprich Firma.
Das ist ja nun bei mir nicht der Fall, weil ich ja eine schriftl. Bestätigung der BÄ habe, das ich nie bei ihr war. Also hat die Firma schon gegen den Arbeitsschutz verstoßen und die BG auch. Letztere hat dann ihre Kontrollpflicht nicht eingehalten.

Gruß Karl
 
vtl hat hier der Arbeitgeber und auch die DGUV Ihre gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten. Weil es zum Beispiel gar keine Prävention betrieben hat????
soweit ich das hier gesehen habe, hat der Arbeitgeber und die DGUV/BG ihre gesetzliche Pflicht nicht eingehalten, indem mich der AG nicht zur arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung geschickt hat. Und die DGUV/BG hat das nicht kontrolliert und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Also sind beide Gremien schuldig. So würde ich das jetzt sehen.

Nun jetzt sind alle Berufskrankheiten vor dem SG, im Klageverfahren. Nun muss ich mit meiner RA sehen, das ich das Beweisen kann, das der AG und die DGUV/BG gegen ihre Pflichten verstoßen haben.
Dazu könnte die ärztliche Bescheinigung der ehem. Ärztin ein Trumpf sein.

Gruß Karl
 
Nochmals eine Frage, die ich noch nicht so herausgefunden habe.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung bestand in einer Personalakte, oder ist es jedem AG überlassen, ob diese dort hineingehört?

Wenn das so ist, dann wäre es gut für mich, da diese nicht in meiner Personalakte drin ist, die ich hier zu Hause habe.

Gruß Karl
 
Hallo,

ja gut, in der Gefährdungsbeurteilung steht ja nun nichts relevantes drin, was mir helfen könnte. Da sind keine Werte angegeben usw. Da wurde ja nur die Gefährdung für meinen ehem. Arbeitsplatz erstellt und was gemacht werden muss etc. Das hilft mir indem Fall erstmal nicht weiter.
Eher würden mich jetzt andere Dinge mehr interessieren, was für Messwerte dort an meinem Arbeitsplatz gemessen wurde, wie Lärmmessungen oder die MAK-Werte(Schweißrauche etc.). Dazu gibt es ja Messprotokolle, die in der Firma hinterlegt sind. Da bekomme ich ja auch keinen Zugriff oder Einsicht. Hatte denen das geschrieben, das ich nach Art. 15 Abs. 1 u. 3 DSGVO dazu berechtigt bin bzw. die mir dort Einsicht oder eine Kopie geben müssten.
Es kam nur diese Antwort: Zitat: " ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm seine Personalakte oder andere Unterlagen ausgehändigt wird."
Seitdem ist in dieser Hinsicht totale Funkstille.

Gruß Karl
 
ez

die Gefährdungsbebeurteilung bezieht sich auf einzelne Arbeitsaufträge / Arbeitsschitte.

Diese wir Dir zur "Belehrung" auf korrektes Arbeiten mit Gegenunterschrift zur Kenntnisnahme und Belehrung vorgelelegt und vom AG archiviert.

Was ich aber aus Deinen Beiträgen lese, dies hat nie stattgefunden und auch "ganz wichtig" - keine Gesundheitsfürsorge - Arbeitsmedizinische Fürsorge - also, übergib dies sofort an einen RA!
Denn, so wie es sich für mich heraus liest, hat Dein AG gegen div. Vorschriften verstoßen -> in erster Linie, der arbeitsmedizinischen Vorsorge, zu welcher Du nie ein/ geladen wurdest!

Im Gegenzug - hier ist dein AG verschuldet - auch im Umkehrschluss ist das beauftrage Unternehmen mit Gesundheitsschutz strafbar, weil sie wissentlich nicht alle "G" Untersuchungen für dich durchgesucht und gemeldet haben!

Viele Grüße

Kasandra
 
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