Hallo IngLag!
Ich stehe auf besonderen Kriegsfuß mit dem Versorgungsamt, aber will dir gern Bescheid geben. So nach meinen Erfahrungen.
Einen Ausweis und Merkzeichen gibt es erst ab GdB über 50.
Die Feststellung eines GdB durch das Versorgungsamt hat keinen Einfluß auf die Feststellung der MdE durch die BG.
Bei einem GdB von 30 kann man sich durch das Arbeitsamt Schwerbehinderten gleichstellen lassen und hat wie diese Kündigungsschutz(brauchst du doch nicht). Weiter bekommst du eine Steuerbefreiung für das Finanzamt.
Beim Amt liegen Anträge, die man ausfüllen muß. Hier muß man die Behinderungen und Krankheiten die man anerkannt haben möchte aufzählen. Es müssen die bereits durch einen anderen Versorgungsträger anerkannten MdE angegeben werden. Diese werden übernommen.
Es müssen die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser angegeben werden, denn das Amt ermittelt dann von Amts wegen und läßt sich von allen Einrichtungen die Befundberichte zusenden. Eine Einwilligungserklärung ist an dem Antrag enthalten.
In meinem Falle hat das Integrationsamt bei Gleichstellung 2 x ohne Bedenken dem Kündigungsbegehren des Arbeitgebers zugestimmt. Ich wollte nicht Klagen, um die Rechtsschutzversicherung nicht unnötig zu belasten, den die Klage hat keinen Einfluß auf die Kündigung. Erst wenn man das Verfahren gewinnt,wird auch die Kündigung rechtsunwirksam. Ich habe dann jeweils gegen die Kündigung geklagt und eine Abfindung erhalten.
Im Falle meiner Frau Klage ich mit ihr seit 1996 gegen den Freistaat Sachsen jetzt als Berufungsklage. Ich berichtete bereits an anderer Stelle hierüber und vielleicht hast du es gelesen.
Ob man einen GdB von 30 oder 40 hat ist egal, deshalb sollte man nicht Klagen. Es ist dann besser, man wiederholt seinen Antrag ein halbes Jahr später. Dies hat mehr Erfolg.
Wenn man einen GdB von 50 oder 60 und Merkzeichen hat und das Amt stellt bei einer Überprüfung von Amts wegen(bei meiner Frau 2 x in Folge) nur noch 40 fest, bleibt bloß die Klage bis zum Letzten. Man hat nichts zu verlieren und wir haben gute Karten.
Ich hab mir damals, als diese Probleme mit den Amt und der BG begannen, die Sozialgesetzbücher als Taschenbücher gekauft. Es hat sich gelohnt. Es ist auch das SGB IX enthalten, welches das Schwerbehindertenrecht enthält. Im Anhang befindet sich eine Liste über die GdB für alle Krankheiten und Behinderungen, die auch anerkannt werden können.
Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F. Schiller