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GdB 30 %

Hallo Cateye,

ich habe auch an der rechten Hand des kleinen Fingers das Endglied in gewinkelter, das mittlere Glied in gestreckter Stellung steif. Mit diesem Finger stoße ich immer wieder an oder bleibe hängen. Ist oft sehr unangenehm! Laut Tabelle können das 10 % sein. Wird das, wenn ich das melde, evtl. dazugezählt?

Grüsse von
IngLag
 
Hallo IngLag!
Ich stehe auf besonderen Kriegsfuß mit dem Versorgungsamt, aber will dir gern Bescheid geben. So nach meinen Erfahrungen.

Einen Ausweis und Merkzeichen gibt es erst ab GdB über 50.
Die Feststellung eines GdB durch das Versorgungsamt hat keinen Einfluß auf die Feststellung der MdE durch die BG.
Bei einem GdB von 30 kann man sich durch das Arbeitsamt Schwerbehinderten gleichstellen lassen und hat wie diese Kündigungsschutz(brauchst du doch nicht). Weiter bekommst du eine Steuerbefreiung für das Finanzamt.
Beim Amt liegen Anträge, die man ausfüllen muß. Hier muß man die Behinderungen und Krankheiten die man anerkannt haben möchte aufzählen. Es müssen die bereits durch einen anderen Versorgungsträger anerkannten MdE angegeben werden. Diese werden übernommen.
Es müssen die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser angegeben werden, denn das Amt ermittelt dann von Amts wegen und läßt sich von allen Einrichtungen die Befundberichte zusenden. Eine Einwilligungserklärung ist an dem Antrag enthalten.

In meinem Falle hat das Integrationsamt bei Gleichstellung 2 x ohne Bedenken dem Kündigungsbegehren des Arbeitgebers zugestimmt. Ich wollte nicht Klagen, um die Rechtsschutzversicherung nicht unnötig zu belasten, den die Klage hat keinen Einfluß auf die Kündigung. Erst wenn man das Verfahren gewinnt,wird auch die Kündigung rechtsunwirksam. Ich habe dann jeweils gegen die Kündigung geklagt und eine Abfindung erhalten.

Im Falle meiner Frau Klage ich mit ihr seit 1996 gegen den Freistaat Sachsen jetzt als Berufungsklage. Ich berichtete bereits an anderer Stelle hierüber und vielleicht hast du es gelesen.

Ob man einen GdB von 30 oder 40 hat ist egal, deshalb sollte man nicht Klagen. Es ist dann besser, man wiederholt seinen Antrag ein halbes Jahr später. Dies hat mehr Erfolg.

Wenn man einen GdB von 50 oder 60 und Merkzeichen hat und das Amt stellt bei einer Überprüfung von Amts wegen(bei meiner Frau 2 x in Folge) nur noch 40 fest, bleibt bloß die Klage bis zum Letzten. Man hat nichts zu verlieren und wir haben gute Karten.

Ich hab mir damals, als diese Probleme mit den Amt und der BG begannen, die Sozialgesetzbücher als Taschenbücher gekauft. Es hat sich gelohnt. Es ist auch das SGB IX enthalten, welches das Schwerbehindertenrecht enthält. Im Anhang befindet sich eine Liste über die GdB für alle Krankheiten und Behinderungen, die auch anerkannt werden können.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F. Schiller
 
Hallo InLag,

ein berühmter Ablehungsgrund seitens des Versorgungsamts ist, dass sie nicht einfach die Körperstellen zusammenzählen können (also die Beschwerden im Rücken nicht mit der Hand addieren).
Das mit dem kleinen Finger klingt nach Dypytren (oder wie das Ding richtig geschrieben wird).

Ich finde es in meinem Fall ziemlich gnadenlos, denn zeitweise kann ich nicht mal mehr meinen Hintern putzen.

Bei der Gliedertaxe geht es im wesenlichen um den Verlust eines Körperteils oder den Funktionsverlust. Ich kann Dir in etwa auswendig sagen, was Dir für den kleinen Finger zusteht: 0-5% maximal.
Gruss
Cateye
 
Hallo,

ich werde mir die Unterlagen vom Versorgungsamt genau daraufhin ansehen, ob alles seine Richtigkeit hat. Die 30 % werde ich aber wohl erst mal hinnehmen müssen, denn für meine WS-Schädigungen kann ich laut Tabelle zur Zeit nicht mehr kriegen. Ansonsten muß ich mich mal genau betrachten, ob ich noch sonstige Gebrechen habe.

Grüsse von
IngLag
 
Desweiteren findest du eh in alten Forum Beiträgen, ziemlich viel Infi darüber. Aber wie auch schon genannt, meist lohnt es sich eh erst ab GDB 50.
Gruß
 
Hallo,

mittlerweile ist mir noch eingefallen, für was es auch gut ist, wenn ich vom Versorgungsamt die Unterlagen, die sie zur Feststellung meines GdB angefordert hatten, erhalte: Ich kann dann sehen, was die Ärzte die mich behandelt haben, alles an das Versorgungsamt geschrieben haben!

Grüsse von
IngLag
 
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