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Freie Arztwahl

Klaus-J

Mitglied
Registriert seit
4 Dez. 2014
Beiträge
27
Hallo
ich habe 02/14 ein Knie-TEP bekommen, nach der Reha und diversen Physiotherapien hatte ich starke Bewegungseinschränkungen und Schmerzen, suchte mir in Abstimmung mit der BG einen neuen Arzt, ca. 400 km von meinem Wohnort, dort wurden dann Verwachsungen und Vernarbungen entfernt. Das war 10/14, jetzt das selbe Theater wieder,starke Schmerzen bei Belastung der Knie, (mit Belastung meine ich normales Gehen) sowie Bewegungseinschränkungen beim Beugen und Strecken, nun möchte ich mich bei einem neuen Arzt vorstellen, habe die BG darüber informiert zwecks Kostenübernahme. Die schreiben mir nun zurück, das der Sachverhalt erst geprüft werden müsse. Kann ich mir meinen Arzt nicht selber aussuchen ? Zu den BG Ärzten hier habe ich kein Vertrauen, habe schon schlechte Erfahrungen machen müssen.

Gruß
Klaus-J
 
Hallo,

Die Berufsgenossenschaft hat es in langen Jahren durchgesetzt, dass Patienten nach einem Arbeitsunfall nur in die Behandlung bei Durchgangsärzten gehen dürfen. Insofern ist deine freie Arztwahl eingeschränkt. Die Konsultation eines Arztes deines Vertrauens, gerade bei Problemen in der Behandlung, sollte aber jederzeit gedeckt sein. Ich selbst habe auch eine TEP, die kurze Zeit nach Einsetzung Probleme bereitet hat. Sie musste dann ausgetauscht werden. Verwachsungen und Vernarbungen sind meist das Ergebnis von zu wenig Bewegung. Auch bei mir wurde nach dem Wechseln der TEP eine Durchbeugung unter Narkose. Dieses war zwar sehr schmerzhaft, aber es brachte den gewünschten Erfolg.

Versuche einfach einen Spezialisten in einer Uniklinik aufzusuchen. Diese haben auch die Möglichkeit der D-Arzt Behandlung und verfügen über genügend Durchsetzungsvermögen gegenüber den Berufsgenossenschaften.

Gruß von der Seenixe
 
@ Seenixe
Erstmal danke für deine Antwort, gerade eine Mobilisierung unter Narkose wollte ich mir ersparen, wer weiß was da noch so alles kaputt gehen kann, das sind für mich Methoden aus dem Mittelalter. Bei einem D-Arzt war ich schon, der wollte das selbe praktizieren, ich habe dankend abgelehnt. Eine Arthrofibrose kann man auch anders behandeln, gerade deswegen wollte ich einen neuen Arzt aufsuchen.
Noch habe ich ja keinen negativen Bescheid von der BG.

Gruß
Klaus-J
 
Hallo Klaus,

ich hatte ebenfalls sehr lange mit der Beweglichkeit meines Knies zu kämpfen.

Allerdings OHNE Knie-TEP.

In der ersten Reha wollten die mein Knie auch unter Narkose mobilisieren.
Instinktiv habe ich abgelehnt. Ich hatte das Gefühl, dann reißen die mir die verkürzten Muskeln u. Sehnen durch.

Später wurde mir auch von meinem behandelnden Unfallchirurgen auch bestätigt, dass meine Entscheidung richtig war.

Es hat noch sehr viele Monate gedauert, mit Spucke, Gelduld und viel Bewegung habe ich mein Ziel erreicht.

Ich habe den Eindruck, die Mobilisation unter Narkose ist für viele Ärzte die einfachste und effektivste Methode um schnell einen Erfolg zu bekommen.

Und ganz abgesehen davon - sie verdienen ja auch so noch ein paar Euro ;)

Gib Dir und Deinem Knie Zeit. Aber klar, gerne kontaktiere auch andere Ärzte.

Viele Grüße

Kasandra
 
freie Arztwahl bei Berufskrankheit

Hallo Klaus,

bei anerkannter Berufskrankheit hast Du freie Arztwahl.
Du brauchst nicht zum D-Arzt.

Bei Arbeite- oder Wegeunfall bist Du verpflichtet einen D- oder bis Ende 2015 H-Arzt aufzusuchen.
Nur bei Unfällen mit Augen oder Ohren kannst Du sofort zum Spezialisten gehen.

Gruß aus dem verschneiten Süden der Republik
 
@ oerni
Ja ich habe eine anerkannte BK, steht das, das ich zu keinem D-Arzt muß irgendwo geschrieben, wenn ja, hätte ich was, womit ich gegenüber der BG argumentiern könnte.
Bin mal gespannt ?

Klaus-J
 
Hallo,
entschuldigt, wenn ich mich hier mit eigener Frage zwischendrin einklinke.

@oerni
Weißt du zufällig auch, wie ich vorgehen MUSS, wenn
- erst wg Dienstunfall die Pflicht bestand, zum D-Arzt (bzw bei Beamten zum Unfallarzt) zu gehen,
- man dann wegen erklärter Nicht(mehr)zuständigket (Abschluss des Verfahrens) an die KK verwiesen wurde und
- dann wegen Stattgeben des Widerspruchs, das (Beamten-)BG-Verfahren wieder ausgenommen wurde?

Meinem Wiederspruch wurde stattgegeben. Ich erhielt lediglich die Mitteilung, dass ich entstandene Kosten einreichen könne.
Der Bescheid sagt nichts darüber aus, ob ich mich weiterbehandeln lassen darf bei den Ärzten der letzten 2 Jahre (seit Abschluss des Verfahrens).

Kennst du zB ein Urteil über so etwas?
(Ich habe gaaaanz dunkel in Erinnerung, über so einen Fall schon einmal gelesen zu haben ...)

Mir wäre wichtig, dass mich meine Ärzte der letzten 2 J weiterbehandeln dürfen.
Tw zahle ich sie (als gesetzl Vers.) selber.

Danke für Tipps und Hilfen.
liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Klaus,

es steht leider nirgends geschrieben, jedoch hat mein SB das zu mir gesagt, mir schriftlich gegeben und
ich gehe zu den Ärzten die mir Helfen können, sage dort es ist ein BG Fall, gebe das Aktenzeichen
und dann schicken sie Ihre Rechnung an die BG.
Wenn eine Abrechnungsstelle eingeschaltet ist, machen die das.

Übrigens wer PKV versichert ist, kann seine Rechnung an die PKV mit dem Aktenzeichen senden.
Die PKV holt dann das Geld von der zuständigen BG oder UV zurück.

Hallo HWS,

schreib an Deinen SB einen 3 Zeile und stell die Fragen, welche Du beantwortet haben willst.

Eventuell hilft:
http://www.iww.de/aaa/archiv/bg-abr...dere-heilbehandlung-abgerechnet-werden-f39125
http://www.steine-und-erden.net/se604/recht.htm
 
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