Glückloser
Erfahrenes Mitglied
Hallo und guten Morgen liebe Forengemeinde,
an dieser Stelle noch ein dickes Dankeschön an alle die mithelfen das solche Foren uns Geschädigten ein wenig Licht ins dunkle bringen können und ein wenig uns auch ein Ohr schenken über Probleme die uns beschäftigen.
Ich komme kurz zu meiner Vorgeschichte, damit man nicht jedes einzeln erfragen muss.
Im November 2011 erlitt ich einen häuslichen Unfall bei dem ich mir eine " Verschobene laterale Tibiakopftrümmerfraktur rechts mit Beteiligung der Eminentia intercondylaris mit einer in den medialen Tibiakopf einstrahlenden Frakturlinie" und eine "Oberarmkopftrümmerfraktur links mit Aussprengung des in sich frakturierten Tuberculum majus humeri und Fragmentdislokation" zu.
Nicht zu vergessen eine Rippenserienfraktur rechts, um die es aber hier nicht geht.
Beides wurde dann operativ mittels Platten- und Zugschraubenosteosynthese versorgt, bei der Schienbeinkopffraktur gleichzeitig eine Spongiosaplastik durchgeführt.
Das erste Gutachten durch die Unfallversicherung erfolgte dann 01/2013 bei einem sogenannten "Institut für unfallmedizinische Begutachtung" in Frankfurt durchgeführt.
Hier ergab sich ein Armwert von 1/3 Armwert (23,33%) und ein Beinwert von 2/10 (14%). Mit dem Hinweis das die prognostische Entwicklung der Arthrose bereits mitberücksichtig wurde.
Zum damaligen Zeitpunkt war dieses ok für mich mit dem Wissen das ich im Fall einer Verschlechterung eine Nachbegutachtung bei der Versicherung in Auftrag geben kann.
Ab 01/2014 merkte ich dass der Bewegungsradius in der linken Schulter immer mehr eingeschränkt wurde bis hin zu ständigen Schmerzen. Ich zog einen Arztbesuch bis 06/2014 hinaus und musste mir dann einen Termin bei meinen behandelnden Unfallchirurgen holen um hier eventuell eine für mich akzeptable Lösung zu finden.
Bei dem Besuch stellte sich an Hand von Röntgenbildern raus, dass mein Humerruskopf stark nekrotisch ist und dadurch auch die Bewegungsabläufe immer mehr ausbleiben.
Ich bekam eine Überweisung in die BGU damit sich mein behandelnder Arzt absicherte und eine zweite Meinung einholen konnte, bei der sich das ganze Ausmaß bestätigte.
Eine Materialentfernung kommt bei mir nach Abwägung der Risiken nicht in Frage und würde auch keine Verbesserung der Bewegung erzielen. An dieser Stelle muss ich noch anbringen, ich bin Herzpatient mit einer Restherzleistung von ca. 35% (Stand 2008) mit implantierten Defibrillator mit Schrittmacherfunktion.
10/2014 Abschlussbegutachtung durch die Versicherung beim gleichen "Arzt" wurde in diesem Monat durchgeführt womit ich beim Eigentlich bin warum ich mich hier angemeldet habe.
In diesem "neu" erstellten Gutachten sind identisch die gleichen Werte übernommen worden ohne Rücksicht das der Arm im Gegensatz zum ersten Gutachten in der Schultergelenkbewegung fast tot ist. Die Arm- und beinwerte sind unverändert und es wurde wieder nur eine Arthrose berücksichtig und gar nicht auf die Nekrose in irgendeiner Form eingegangen, obwohl diese sogar für Laien auf den Röntgenbildern ersichtlich ist. der Arm ist in der Bewegung ab dem Ellenbogengelenkt nur noch nutzbar und hat nur noch eine geringe Restbewegung über das Schulterblatt.
Meine Frage an die Forengemeinde, macht es hier Sinn ein Gegengutachten erstellen zu lassen oder eher weniger weil die Werte eigentlich geläufig sind.
Ich bedanke mich an dieser Stelle schon einmal für die Antworten und entschuldige mich dafür dass der Text doch ein wenig länger geworden ist.
Gruß vom Glücklosen
an dieser Stelle noch ein dickes Dankeschön an alle die mithelfen das solche Foren uns Geschädigten ein wenig Licht ins dunkle bringen können und ein wenig uns auch ein Ohr schenken über Probleme die uns beschäftigen.
Ich komme kurz zu meiner Vorgeschichte, damit man nicht jedes einzeln erfragen muss.
Im November 2011 erlitt ich einen häuslichen Unfall bei dem ich mir eine " Verschobene laterale Tibiakopftrümmerfraktur rechts mit Beteiligung der Eminentia intercondylaris mit einer in den medialen Tibiakopf einstrahlenden Frakturlinie" und eine "Oberarmkopftrümmerfraktur links mit Aussprengung des in sich frakturierten Tuberculum majus humeri und Fragmentdislokation" zu.
Nicht zu vergessen eine Rippenserienfraktur rechts, um die es aber hier nicht geht.
Beides wurde dann operativ mittels Platten- und Zugschraubenosteosynthese versorgt, bei der Schienbeinkopffraktur gleichzeitig eine Spongiosaplastik durchgeführt.
Das erste Gutachten durch die Unfallversicherung erfolgte dann 01/2013 bei einem sogenannten "Institut für unfallmedizinische Begutachtung" in Frankfurt durchgeführt.
Hier ergab sich ein Armwert von 1/3 Armwert (23,33%) und ein Beinwert von 2/10 (14%). Mit dem Hinweis das die prognostische Entwicklung der Arthrose bereits mitberücksichtig wurde.
Zum damaligen Zeitpunkt war dieses ok für mich mit dem Wissen das ich im Fall einer Verschlechterung eine Nachbegutachtung bei der Versicherung in Auftrag geben kann.
Ab 01/2014 merkte ich dass der Bewegungsradius in der linken Schulter immer mehr eingeschränkt wurde bis hin zu ständigen Schmerzen. Ich zog einen Arztbesuch bis 06/2014 hinaus und musste mir dann einen Termin bei meinen behandelnden Unfallchirurgen holen um hier eventuell eine für mich akzeptable Lösung zu finden.
Bei dem Besuch stellte sich an Hand von Röntgenbildern raus, dass mein Humerruskopf stark nekrotisch ist und dadurch auch die Bewegungsabläufe immer mehr ausbleiben.
Ich bekam eine Überweisung in die BGU damit sich mein behandelnder Arzt absicherte und eine zweite Meinung einholen konnte, bei der sich das ganze Ausmaß bestätigte.
Eine Materialentfernung kommt bei mir nach Abwägung der Risiken nicht in Frage und würde auch keine Verbesserung der Bewegung erzielen. An dieser Stelle muss ich noch anbringen, ich bin Herzpatient mit einer Restherzleistung von ca. 35% (Stand 2008) mit implantierten Defibrillator mit Schrittmacherfunktion.
10/2014 Abschlussbegutachtung durch die Versicherung beim gleichen "Arzt" wurde in diesem Monat durchgeführt womit ich beim Eigentlich bin warum ich mich hier angemeldet habe.
In diesem "neu" erstellten Gutachten sind identisch die gleichen Werte übernommen worden ohne Rücksicht das der Arm im Gegensatz zum ersten Gutachten in der Schultergelenkbewegung fast tot ist. Die Arm- und beinwerte sind unverändert und es wurde wieder nur eine Arthrose berücksichtig und gar nicht auf die Nekrose in irgendeiner Form eingegangen, obwohl diese sogar für Laien auf den Röntgenbildern ersichtlich ist. der Arm ist in der Bewegung ab dem Ellenbogengelenkt nur noch nutzbar und hat nur noch eine geringe Restbewegung über das Schulterblatt.
Meine Frage an die Forengemeinde, macht es hier Sinn ein Gegengutachten erstellen zu lassen oder eher weniger weil die Werte eigentlich geläufig sind.
Ich bedanke mich an dieser Stelle schon einmal für die Antworten und entschuldige mich dafür dass der Text doch ein wenig länger geworden ist.
Gruß vom Glücklosen