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Fragwürdiges Abschlussgutachten

Glückloser

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
17 Okt. 2014
Beiträge
277
Ort
Hessen
Hallo und guten Morgen liebe Forengemeinde,

an dieser Stelle noch ein dickes Dankeschön an alle die mithelfen das solche Foren uns Geschädigten ein wenig Licht ins dunkle bringen können und ein wenig uns auch ein Ohr schenken über Probleme die uns beschäftigen.

Ich komme kurz zu meiner Vorgeschichte, damit man nicht jedes einzeln erfragen muss.
Im November 2011 erlitt ich einen häuslichen Unfall bei dem ich mir eine " Verschobene laterale Tibiakopftrümmerfraktur rechts mit Beteiligung der Eminentia intercondylaris mit einer in den medialen Tibiakopf einstrahlenden Frakturlinie" und eine "Oberarmkopftrümmerfraktur links mit Aussprengung des in sich frakturierten Tuberculum majus humeri und Fragmentdislokation" zu.
Nicht zu vergessen eine Rippenserienfraktur rechts, um die es aber hier nicht geht.
Beides wurde dann operativ mittels Platten- und Zugschraubenosteosynthese versorgt, bei der Schienbeinkopffraktur gleichzeitig eine Spongiosaplastik durchgeführt.

Das erste Gutachten durch die Unfallversicherung erfolgte dann 01/2013 bei einem sogenannten "Institut für unfallmedizinische Begutachtung" in Frankfurt durchgeführt.
Hier ergab sich ein Armwert von 1/3 Armwert (23,33%) und ein Beinwert von 2/10 (14%). Mit dem Hinweis das die prognostische Entwicklung der Arthrose bereits mitberücksichtig wurde.
Zum damaligen Zeitpunkt war dieses ok für mich mit dem Wissen das ich im Fall einer Verschlechterung eine Nachbegutachtung bei der Versicherung in Auftrag geben kann.

Ab 01/2014 merkte ich dass der Bewegungsradius in der linken Schulter immer mehr eingeschränkt wurde bis hin zu ständigen Schmerzen. Ich zog einen Arztbesuch bis 06/2014 hinaus und musste mir dann einen Termin bei meinen behandelnden Unfallchirurgen holen um hier eventuell eine für mich akzeptable Lösung zu finden.
Bei dem Besuch stellte sich an Hand von Röntgenbildern raus, dass mein Humerruskopf stark nekrotisch ist und dadurch auch die Bewegungsabläufe immer mehr ausbleiben.
Ich bekam eine Überweisung in die BGU damit sich mein behandelnder Arzt absicherte und eine zweite Meinung einholen konnte, bei der sich das ganze Ausmaß bestätigte.

Eine Materialentfernung kommt bei mir nach Abwägung der Risiken nicht in Frage und würde auch keine Verbesserung der Bewegung erzielen. An dieser Stelle muss ich noch anbringen, ich bin Herzpatient mit einer Restherzleistung von ca. 35% (Stand 2008) mit implantierten Defibrillator mit Schrittmacherfunktion.

10/2014 Abschlussbegutachtung durch die Versicherung beim gleichen "Arzt" wurde in diesem Monat durchgeführt womit ich beim Eigentlich bin warum ich mich hier angemeldet habe.
In diesem "neu" erstellten Gutachten sind identisch die gleichen Werte übernommen worden ohne Rücksicht das der Arm im Gegensatz zum ersten Gutachten in der Schultergelenkbewegung fast tot ist. Die Arm- und beinwerte sind unverändert und es wurde wieder nur eine Arthrose berücksichtig und gar nicht auf die Nekrose in irgendeiner Form eingegangen, obwohl diese sogar für Laien auf den Röntgenbildern ersichtlich ist. der Arm ist in der Bewegung ab dem Ellenbogengelenkt nur noch nutzbar und hat nur noch eine geringe Restbewegung über das Schulterblatt.

Meine Frage an die Forengemeinde, macht es hier Sinn ein Gegengutachten erstellen zu lassen oder eher weniger weil die Werte eigentlich geläufig sind.

Ich bedanke mich an dieser Stelle schon einmal für die Antworten und entschuldige mich dafür dass der Text doch ein wenig länger geworden ist.

Gruß vom Glücklosen



 
Hallo Glückloser,

herzlich willkommen hier bei uns im Forum. Vielleicht hättest du schon einmal früher auf die Suche gehen sollen. Dein Fehler war es, den ich selbst einen Arzt zu suchen, der die Abschlussbegutachtung durchführt. Ein Fehler den viele Unfallopfer machen. Nach den Versicherungsbedingungen darf meist die Unfallversicherung das erste Gutachten in Auftrag geben bei der Auswahl des zweiten Gutachters bist du frei und kannst einen Gutachter deiner Wahl bestimmen.
Wie kannst du jetzt weiter vorgehen?
Ja es macht Sinn, für die Auseinandersetzung mit der Unfallversicherung bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein neutrales Gutachten (also Zeitnah zum Begutachtungsende) erstellen zu lassen. Super wäre es, wenn dies noch im Dreijahreszeitraum nach Unfall erfolgen würde. Dieses verbessert deine Situation gegenüber der Unfallversicherung wenn sich Diskrepanzen zwischen beiden Gutachten ergeben ansonsten wirst du wohl einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, der dann (hoffentlich mit Rechtsschutzversicherung) deiner Unfallversicherung verklagen muss. Natürlich wird er sie erst auffordern auf Grundlage des veränderten Gutachtens zu reagieren, aber meist gehen die Versicherungen darauf nicht ein.

Gruß von der Seenixe
 
Herzlich Willkommen Glückloser,

mit dem Institut für Versicherungsmedizin, Frankfurt, haben schon viele Mitglieder dieses Forums Bekanntschaft gemacht.

http://www.ivm-med.de/impressum.php

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=24185$page=4

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=30567

Auch ich kann Dir nur empfehlen, Dich von einem neutralen Gutachter untersuchen zu lassen und von ihm ein Gutachten über Deinen Gesundheitszustand erstellen zu lassen. Hoffentlich hast Du eine Rechtschutzversicherung und einen guten Rechtsanwalt, der Deine Interessen unterstützt.

Aus meiner Erfahrung kann ich Dir einen guten Arzt empfehlen.
Anfrage unter:
paris.cortez@yahoo.de

Alles Gute und viel Glück wünscht Dir
Eva
 
Hallo Seenixe,

dankeschön für Deine Antwort.

Meine 3 Jahresfrist ist im November abgelaufen und es handelt sich hier um das Abschlussgutachten der PUV.

Was den Gutachter angeht, so wurde mir bei beiden Gutachten dieser eine Arzt von seitens der Versicherung vorgeschrieben. Ich hatte keine Auswahl an verschiedenen Ärzten zu keinem Zeitpunkt.

Die angegebenen messwerte stimmen null, es sind die Messwerte aus dem ersten Gutachten.

Gruß Glückloser
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Charisma,

nein es handelt sich bei mir um das Braun-Hellwig-Institut, worüber man null im Internet und speziell über diesen Dr. Braun-Hellwig findet.

Soweit ich jetzt lesen konnte, wird eigentlich von diesen Instituten für eine Begutachtung abgeraten und mehr auf praktizierende und im operativen Dienst befindlichen Ärzte hingewiesen.

Aus dem Grund will ich erst einmal das Gegengutachten von dem behandelnden Chirurgen machen lassen um hier auf die falsch gemachten Messungen hinweisen zu können.

Und Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine, aber es gibt ja noch Beratungsscheine bei Gericht und im Fall eines Rechtsstreites die PKH.


LG GL
 
Hallo Glückloser,

das mit dem Gegengutachten vor allem mit den Bewegungsumfängen ist die beste Idee und damit hast Du auch gleich was handfestes.

Soche "Begutachtungsärzte" werden nicht ohne Hintergrund von den Versicherungen ausgesucht.
Bei meiner Frau als Beispiel war dann eine operativ gesicherte Schulterverletzung (Ossifikation am vorderen Band mit Schädigung des Acromions und sichtbarer Bruch des Schlüsselbeins) ohne degenerative veränderungen dann eine 100 % Mitwirkung einer AC-Gelenkarthrose! So dreist waren noch nicht mal die BG Ärzte!

LG und Du machst das richtig, Rajo
 
Hallo Rajo,

wobei ich sagen muss das die in der BGU speziell Prof. Hoffmann da die gleiche Diagnose erstellt hatten wie mein behandelnter Arzt.
Alleine aus dem Grund bin ich ja stutzig geworden und mit dem Hinweis hier aus dem Forum zur Neutral-Null-Methode ist mir erst einmal klar geworden das hier was nicht stimmen kann.
Der gute Arzt hat nicht nur einfach die Messwerte aus dem Erstgutachten so stehen gelassen, er hat auch die Messungen komplett falsch angesetzt.
So hat er bei der Winkelmessung für den Oberarm/Schulter, den Winkelmesser am Unterarm unterhalb des Ellenbogen angesetzt.
Das somit völlig andere Werte raus kommen ist dann ja auch nachvollziehbar.
Achso und auch das er mir beim Socken anziehen geholfen hatte, wurde einfach nicht erwähnt......
"Patient bekleidet-und entkleidet sich problemlos vollständig alleine".

Bei mir geht da mal um richtig viel Kohle und eine monatliche Rente die erst bei 50% greift. Ich glaube in dem Fall wünscht sich jede Versicherung das sie keine 1000er Progresion in die Verträge eingebaut hat. ;-)

LG
 
Ich lese immer, nicht alleine zur Begutachtung gehen, immer einen stummen Zeug mitnehmen.

Besteht denn hier eine rechtliche Grundlage das die Versicherung hierrauf hinweisen muss das die Möglichkeit besteht jemanden hinzu zu ziehen?

LG GL
 
Hallo Glückloser,

der Blödsinn mit Patient entkleidet sich..... und solche Floskeln haben bei der Begutachtung private Unfall überhaupt nichts zu suchen.

..... und wenn Du Dir die Socken noch bei beidseitiger Armamputation mit den den Zähnen anziehen kannst, sind das trotzdem 100% :eek:
(Du verstehst die Ironie...)

Es ist doch immer wieder das gleiche Spiel. Bei uns werden jetzt schon Invaliditätsbescheinigungen abgelehnt mit irren Begründungen.

LG Rajo
 
Hallo Gückloser,

ich habe in der Hinsicht, nicht soviel Ahnung, aber wenn ich mich recht erinnere, kannst du jederzeit gegen das Gutachten von der Versicherung widersprechen.

Weil, wie manche hier es schon erwähnt hatten, die Versicherung, immer nur die Gutachter aussuchen, die auch zu ihren Gunsten Urteilen (Parteiische Gutachten), das heißt, die meisten Urteilen ehe zu Gunsten der Versicherung.

In meinem Fall war es dass gleiche, habe einen Anwalt (immer Ratsam), aufjedenfall, sollte auch in meinem Fall ein Gutachten erstellt werden (nichts medizinisches), mein Anwalt, hatte den Gutachter den die Versicherung genannt hatte abgelehnt, weil der Gutachter dafür bekannt ist, zu Gunsten der Versicherung zu Urteilen.

Deswegen, nimm dir lieber, wenn du noch keinen hast, einen Anwalt, aber auf ein Gegengutachten, hast du immer Recht, soviel ich weiß.

Wie gesagt, kenne mich in der hinsicht nicht so gut aus, ich persönlich musste einen Gutachter, aus dreien aussuchen (laut Gericht, mit Anwalt), weil ich wie gesagt, den Gutachter der von der Versicherung genannt wurde, abgelehnt habe.

Wie gesagt, nimm dir am besten einen guten Anwalt, weil sonst kommst du gegen eine Versicherung nicht an, die haben genug macht (Lobbyarbeit).
 
Es ist doch immer wieder das gleiche Spiel. Bei uns werden jetzt schon Invaliditätsbescheinigungen abgelehnt mit irren Begründungen.

Oha das ist natürlich mehr als frech und da muss ich echt sagen da habe ich mit meinem Arzt einen echt guten Griff gemacht.
Er hatte mir Anfangs mal gesagt, er zieht den Hut vor mir mit der Vorgeschichte und dem Schaden nach so einen Unfall noch so eine lebensfreude zu habe und das auch so zu vermitteln.
Naja immerhin bekomme ich jetzt meine N3 Voltaren ohne Probleme wenn meine leer sind.

Alleine aus dem Grund und meiner früheren Arbeit in einem anderem Forum vor meinem Unfall, weiß ich, wie wichtig diese Foren und Ihre Pflege für Hilfesuchende sind und das sowas natürlich auch mit einem imensen Zeitaufwand verbunden ist.
Gerade wenn man in einem Loch festhängt, sind diese Foren wichtig.
 
Wie gesagt, kenne mich in der hinsicht nicht so gut aus, ich persönlich musste einen Gutachter, aus dreien aussuchen (laut Gericht, mit Anwalt), weil ich wie gesagt, den Gutachter der von der Versicherung genannt wurde, abgelehnt habe.

Das muss die private Unfall nicht. ZPO gilt hier und wenn Du das Gegenteil beweisen willst, dann kann man das mit einem eigenen Gutachten tun oder man zieht gleich vor Gericht und dann bestimmt das Gericht einen.

Beide Gutachten werden im Zivilprozess als Parteigutachten gewertet und überprüft und der Richter entscheidet, was zu machen ist.

Ich würde es so machen, wie Du es beschreibst Glückloser und erst dann einen Anwalt hinzu ziehen, wenn Du nicht weiter kommst.
Da versäumst Du jetzt keine Fristen mehr und auch ein Widerspruch sagt nur aus, das man mit den Ausführungen nicht zufrieden ist. Die Beweislast liegt bei Dir.

LG Rajo
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