Fragwürdiges Abschlussgutachten

Na ich denke auch das ich erst was in der Hand haben muss, schreibe dann die Versicherung an und teile Ihnen mit, dass mein Gutachten was anderes aussagt, setze Ihnen eine Frist von 10 Tagen und sollten sie sich nicht melden darf mein Anwalt erneut gegen sie klagen.

Erneut klagen bedeutet, das schon eine Klage gegen die Versicherung beim OLG Darmstadt liegt. ;-) Ich denke das sollte genug aufzeigen das ich mich nicht gerne verscheissern lasse...

Es gibt halt schon klare Urteile und Vorgaben wie was zu bewerten ist, gerade wenn das Gelenk steif ist durch eine unfallbedingte Humeruskopfnekrose...
 
Ha, da hast ja die gleiche Vorgeschichte wie wir :D

Sie versuchens doch immer wieder und was schlimm ist dann auch immer häufiger.
 
Ich würde es so machen, wie Du es beschreibst Glückloser und erst dann einen Anwalt hinzu ziehen, wenn Du nicht weiter kommst.
Da versäumst Du jetzt keine Fristen mehr und auch ein Widerspruch sagt nur aus, das man mit den Ausführungen nicht zufrieden ist. Die Beweislast liegt bei Dir.

LG Rajo
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Ich denke das die Versicherung nicht nochmals vor Gericht ziehen wird, ich werde das erste und Abschlussgutachten mit dem Hinweis auf identisch gleiche Gradangaben meinen Gutachten hinzufügen, und das ganze per Einschreiben hinschicken.

Das fällt sogar einem Richter auf wenn er einen Blick auf die Röntgenbilder wirft das hier was nicht stimmen kann bei identisch gleichen Zahlen!
 
Hallo Glückloser,

habe Deinen Fall nicht ganz gelesen, aber sehe schon einige Paralelen zu meinem.
Vielleich liest Du mal.

Zitat von MEGGY..;148630 [COLOR=blue:
Hier Informationen zu meinem Unfall:


Bei Glatteis ausgerutscht und auf die rechte Körperseite aufgeschlagen. Ergebnis:


Oberschenkelhalsbruch, Hüft-Tep = mediale Schenkelhalsfraktur Typ Garden IV

Oberarmkopf-Trümmerbruch = supkapitale, dislozierte Humeruskopffraktur


Im 1. Gutachten (im Auftrag der PUV) Ergebnis mehr als 75 % Invalidität. Dieses Ergebnis
war der Versicherung natürlich viel zu hoch ( das hätte als Entschädigung die 3 fache
Versicherungssumme bedeutet).

Die PUV bot in einem persönlichen Gespräch bei mir zuhause einen Vergleich an. Das
Angebot habe ich abgelehnt, es entsprach nicht annähernd dem Gutachten.

Das von mir zu einem späteren Termin verlangte Gutachten war für mich sehr schlecht
und auch fachlich (von mir recherchiert) ausgefallen. Das 2. Gutachten bestätigte nur
noch knapp unter 50 % Invalidität. Die PUV zahlte sofort aus.

Erst das 3. Gutachten zur 3-Jahresfrist (von der PUV erst nach Einschalten eines
Fach-Anwaltes in Auftrag gegeben) ergab einen Gesamt-Invaliditätsgrad von knapp
mehr als 50 %.

Jetzt erhalte ich eine monatliche Rente von der Versicherung. 36 Monatsrenten und
die Differenz zur ersten Zahlung nach dem 2. Gutachten erfolgte Ende Januar.
Der Gutachtertermin zum letzten Gutachten war Ende Dezember 2010. Also die
Abrechnung erfolgte tatsächlich sehr schnell.


Meggy
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Obiger Beitrag ist von 4.2.2011

Mein Unfall war 12/2007
 
Hallo Meggy,

ich kenne ja nur einen Teil Deiner Geschichte, wurde Dir der Verzugschaden auch ausgezahlt bzw. hast Du diesen geltend gemacht?

LG Rajp
 
Hallo Rajo,

nach dem 1. Gutachten gab es auf Anforderung 9T.Vorschuss.

Nach dem persönlichen Gespräch mit dem Schadensregulierer auf Anforderung 60 T. Vorschuss
(den Vergleich habe ich ja abgelehnt, aber am Ende musste ich erkennen, dass ich mit diesem
Angebot der PUV finanziell besser, schneller und nervenschonender gefahren wäre).

An Zinsen habe ich (auch Anwalt) nicht gedacht. Die Entschädigung war mir auch
gar nicht so wichtig, ich wollte und brauchte die monatliche Rente, weil ich seit dem
Unfall körperlich und nervlich nicht mehr beruflich tätig sein kann.
 
Hallo Meggy,

ja das klingt fast wie bei mir, nur bist Du bei weitem höher im 1 Gutachten eingestuft worden. Bei 75%, hätte ich mich nie mehr bei der Versicherung gemeldet, weil es die 2. Stufe einer Rente sein würde bei mir.

Die Entschädigung war mir auch
gar nicht so wichtig, ich wollte und brauchte die monatliche Rente, weil ich seit dem
Unfall körperlich und nervlich nicht mehr beruflich tätig sein kann.

Mir persönlich ist die Rente auch wichtig, gerade weil ich wegen dem Herz nur eine sehr geringe EU-Rente erhalte.
Die erste Auszahlung von 45 Tsd. Euro war sehr schnell über die Bühne, lag aber nach Auskunft für zwei so gewaltige Schäden viel zu weit vom Realen entfernt.

Jetzt, dreht es sich hier um 91 %, was für mich die 3 Stufe der Rente bedeuten würde und noch mal eine Nachzahlung von 200 Tsd. Euro.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Versicherung bei einer Humeruskopfnekrose mit Schultersteife auf einen Prozess ankommen lässt, wenn es schon eindeutige Urteile des BGH hierfür gibt.
Wenn ja, wird es eine teure Nummer weil noch die 5% über den Basiszinssatz auf die Nachzahlung der letzten 3 Jahre kommen.
Durch eine ehemalige Freundin, meine damalige Versicherungtusse, wird denen schon bekannt sein das ich bis zum Schluss kämpfen werde.
Habe meine Rente auch durch bekommen nach 4,5 Jahren zähem Kampf und das ganze noch Anwalt! ;-)


Für mich das ärgerliche an dem Ganzen ist, man kann diesen Gutachtern, speziell diese wo nicht mehr praktizieren (Institute) nicht wirklich das Handwerk legen.
Über die Ärztekammer ist kein rankommen weil Sie sich ja nicht an den Menschen vergehen, sondern nur eine Einschätzung geben.

Deshalb finde ich es toll, das der BGH hier Gutachten von praktizierenden Ärzten mehr gehör schenkt, als diesen (ich bin auch ein Dr.) Ärzten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Glückloser,

mal eine Bemerkung am Rande, man kann es sich kaum vorstellen was auf der anderen Seite abäuft, solange man es als Unfallopfer oder Angehöriger nicht miterlebt hat.

Da ist es egal, was man vorher gemacht hat. Ich weiß jetzt nicht mehr wer es war, dem wurde dann sogar vorgeworfen (auf Grund seines Berufes) das er von seine Kollegen sinngemäß "Gefälligkeitsgutachten" erhalte.
Das von Gesellschaften und Behörden, die abgedeckt durch ihren Machtbereich ständig an der Darstellung von Schäden drehen.

LG Rajo

Ein konkretes Beispiel bei uns, da wird aus einer Verletzung der Schulter die nachweislich vor dem Unfall völlig intakt war und operativ gesichert keine degenerativen Schäden (auf MRT Bildern ein Bruch des Schlüsselbeins zu sehen ist) hat, die Unfallfolge in einem os aromiale mit Ossifikation des Lig. coracoacromiale besteht dann eine 100% Mitwirkung einer AC-Gelenkarthrose (die überhaupt nicht vorhanden ist) gemacht und sie werden es wieder auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
 
Mosche Rajo,

nicht einmal ein Angebot wie bei Meggy ist bei euch gekommen?:confused:

Naja, bei mir war ja eigentlich das erste Gutachten Schrott, nur ist man da nach dem Unfall noch so gefälscht, dass man der Meinung ist, keiner will einem was böses bis man feststellt (in meinem Fall), der Gutachter hätte schon bei halber Unfunktionalität des Schultergelenks 2/3 Armwert ansetzen müssen.

Naja, wundert mich aber nicht wirklich, wenn ich jetzt die Rechnung mit 91 % auf mache und das mit einer 1000er Progression, ist das bei einer monatlichen Rentenzahlung, hoch gerechnet auf 40 Jahre schon eine gewaltige Summe von 740 Tsd. Euro.

Wer zahlt das schon gerne freiwillig über die vielen Jahre?


Wo ich noch nicht ganz schlau draus geworden bin, ist der zweite Wert hinter 1/? (1/3) dem Strich. Einmal steht da 10/20 oder 4/10... usw. usw. Wonach richtet sich das denn immer?
 
Hallo Glückloser,

nochmal so kurz zu meiner Frau, neben der PUV ist es auch ein Wegeunfall. Nach MdE Tabelle (sie hat neben der Schulter noch unfallbedingte HWS Einschränkung, SHT, Halbseitenstörung mit motorischer Darmfunktionsstörung) wäre das eine MdE von 80 bis 100.....
Es wurde auf MdE von unter 10 weggegutachtet, obwohl 6 Wochen vor dem Unfall sowohl ein orthopädisches als auch ein neurologisches Gutachten durch die DRV erstellt wurden, die in diesen Bereichen keine Einschränkungen fanden.

Die Einschätzung nach dem Bruch 1/? u.s.w. ist immer eine Frage wie der ärztliche Gutachter die Gesamtschädigung sieht und er es gewohnt ist, Schäden anzugeben. Dabei steht immer der Sitz der Schädigung im Mittelpunkt, nicht wo er entstanden ist (z.B. neurologische Schäden - Wurzelschädigungen ASR/PSR u.s.w. werden auf den Beinwert bezogen)
Da gibt es auch Begutachtungsleitlinien, an denen man sich entlang hangelt. Leider sind das medizinische Fachbücher.
Der Wert wird immer im Verhältnis zu der normalen Beweglichkeit gesehen. Wenn Du z.B. gesicherte Werte zu vor dem Unfall hast, dann ist das immer besser weil dann nicht die "durchschnittlichen" Bewegungsumfänge zu beachten sind, sondern die bei Dir tatsächlich vorhandenen.

Mit dem Bruchwerten (da jede Versicherung andere Gliedertaxen hat) kommt man im Prinzip auf eine einheiltiches Bewertungssystem, nach dem das dann auf den einzelnen Vertrag hochgerechnet werden kann.
Also wenn er der Meinung ist halber Armwert 5/10 oder 1/2 - wenn er der Meinung ist, das der Armwert nicht ganz so hoch ist, dann 4/10 u.s.w. So stuft man den Invaliditätsgrad ab.

LG Rajo
 
Aha, danke mal für die Erklärung was mal wieder ein Stück mehr Licht ins Dunkle bringt.
Also was Du mir jetzt erklärt hast, heißt nichts anderes als dass der Gutachter immer den Vergleich zum gesunden Gegenüber stellen muss

Das bedeutet für mich mit dem derzeitigen Gutachten, das ich als Profivolleyballer anfangen könnte... um es mal Gutachter freundlich aus zudrücken.


Was Deine Frau angeht, Ihr könnt dagegen gar nichts mehr machen und seid so über den Tisch gezogen worden?


Ich muss mich mal auf Dein Profil hocken und Deine Beiträge ansehen... ;)
 
:D Wenn das Gutachten so ausgefallen ist?
Es ist erstaunlich, was man durch Gutachten alles so über sich erfährt, nicht war?;)
Das Gutachten muss nicht immer auf den gesunden Gegeüber abstellen, sondern auf denjenigen Sachverhalt der für Deine Altersgruppe üblich ist. Wenn Du selber allerdings einen besseren Gesundheitszustand hast (auf Grund Training u.s.w.) und das nachweisen kannst, dann ist an diesem Sachverhalt zu messen.

Bsp.: einem 70 jährigen kann eine Arthrose bei einem unfallbedingten Oberschenkelhalsbruch nicht als Mitwirkung angerechnet werden (mal ganz einfach ausgedrückt), wobei es bei einem 20 jährigen schon als überwiegende Mitwirkung angerechnet werden kann, Du verstehst?

Wir hängen aktuell in 5 Gerichtsverfahren wegen der Beeinträchtigungen meiner Frau.....
Ich habe das auch ganz bewußt in gesonderten Themen gelassen, auch um Links z.B. wieder zu finden.

LG Rajo
 
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