Glückloser
Erfahrenes Mitglied
Na ich denke auch das ich erst was in der Hand haben muss, schreibe dann die Versicherung an und teile Ihnen mit, dass mein Gutachten was anderes aussagt, setze Ihnen eine Frist von 10 Tagen und sollten sie sich nicht melden darf mein Anwalt erneut gegen sie klagen.
Erneut klagen bedeutet, das schon eine Klage gegen die Versicherung beim OLG Darmstadt liegt. ;-) Ich denke das sollte genug aufzeigen das ich mich nicht gerne verscheissern lasse...
Es gibt halt schon klare Urteile und Vorgaben wie was zu bewerten ist, gerade wenn das Gelenk steif ist durch eine unfallbedingte Humeruskopfnekrose...
Erneut klagen bedeutet, das schon eine Klage gegen die Versicherung beim OLG Darmstadt liegt. ;-) Ich denke das sollte genug aufzeigen das ich mich nicht gerne verscheissern lasse...
Es gibt halt schon klare Urteile und Vorgaben wie was zu bewerten ist, gerade wenn das Gelenk steif ist durch eine unfallbedingte Humeruskopfnekrose...
