Hallo HWS Schaden
Erstmal danke das du versuchst zu helfen.
Beide Versicherungen sind identisch was die Gliedertaxe betrifft.
Es steht nur Arm! Also nicht Arm im Schultergelenk. Ja ich hatte ein Gutachter termin und habe fast zeitgleich Benachrichtigung bekommen für einen Gutachter termin.
Es ist kompliziert das BGH Urteil sagt ganz klar Schulter wird außerhalb der Gliedertaxe bemessen. Aber ich habe keine Schulterverletzung. Ich wollte fragen ob mir einer sagen kann ob ich richtig liege mit meiner These liege.Ich denke das ich eine Arm Verletzung habe.
Verletzung : Pectoralis Major Abriss am Oberarm
Was gehört zum Arm oder Oberarm oder der restliche Arm kann mir da einer helfen? Es ist wirklich kompliziert!
Der Gutachter der bezieht sich auf eine Fachzeitschrift von medach.
Aber da steht genau das hier.:
Ludoph sagt ganz klar: " Ärztliche Sachverständige sind gut beraten, wenn sie grundsätzlich auch zukünfig in allen Fällen einer unfallbedingten funktionellen Schulterstörung eine Invaliditätsbemessung nach dem bisherigen bewährten System der Gliedertaxe vorzunehmen, auch dann, wenn der Aurftraggeber ausdrücklich eine Umsetzung der BGH-Rechtsprechung abverlangt." Also d.h. sogar in dem Fall einer Schulterverletzung sollte nach Gliedertaxe bemessen werden, um so mehr spricht es doch in meiner Verletzung erst recht für eine Bemessung nach Gliedertaxe.“
Schon komisch...
„Der Gutachter bezieht sich auf den Aufsatz von Ludolph/Schröter im Heranziehen einer Tabelle. Jedoch hat er dabei jegliche Kommentare und Empflehlungen von den beiden ignoriert. Denn es wird in der Zusammenfassung des Aufsatzes ganz klar von einer Benachteiliung des Versicherten gesprochen. Der Aufsatz geht sogar so weit, dass er sagt, dass zu hoffen sei, dass die aus ärztlich-gutachtlicher Sicht alles andere als nachvollziehbaren Entscheidungen des BGH zukünftig irgendwann einmal eine Revision erfahren werden. Es wird von einer merkwürdigen Rechtsprechung gesprochen. Wie kann das sein, dass der Gutachter der Versicherung den Aufsatz so heranzieht, als ob er mit der BGH-Rechtsprechung konform sei.?
Für eine Versicherung geht er nach der Gliedertaxe Armwert und für die andere Versicherung wendet er das BGH Urteil an und bezieht sich auf eine Tabelle von Ludoph/Schröter außerhalb der Gliedertaxe was zu erheblichen Nachteil für mich führt.
Also einmal 7/20 Armwert Gliedertaxe
Und einmal nur insgesamt 7%. außerhalb der Gliedertaxe
2 verschiedene Version und 1 Gutachter
Gruß Wahrheit
Erstmal danke das du versuchst zu helfen.
Beide Versicherungen sind identisch was die Gliedertaxe betrifft.
Es steht nur Arm! Also nicht Arm im Schultergelenk. Ja ich hatte ein Gutachter termin und habe fast zeitgleich Benachrichtigung bekommen für einen Gutachter termin.
Es ist kompliziert das BGH Urteil sagt ganz klar Schulter wird außerhalb der Gliedertaxe bemessen. Aber ich habe keine Schulterverletzung. Ich wollte fragen ob mir einer sagen kann ob ich richtig liege mit meiner These liege.Ich denke das ich eine Arm Verletzung habe.
Verletzung : Pectoralis Major Abriss am Oberarm
Was gehört zum Arm oder Oberarm oder der restliche Arm kann mir da einer helfen? Es ist wirklich kompliziert!
Der Gutachter der bezieht sich auf eine Fachzeitschrift von medach.
Aber da steht genau das hier.:
Ludoph sagt ganz klar: " Ärztliche Sachverständige sind gut beraten, wenn sie grundsätzlich auch zukünfig in allen Fällen einer unfallbedingten funktionellen Schulterstörung eine Invaliditätsbemessung nach dem bisherigen bewährten System der Gliedertaxe vorzunehmen, auch dann, wenn der Aurftraggeber ausdrücklich eine Umsetzung der BGH-Rechtsprechung abverlangt." Also d.h. sogar in dem Fall einer Schulterverletzung sollte nach Gliedertaxe bemessen werden, um so mehr spricht es doch in meiner Verletzung erst recht für eine Bemessung nach Gliedertaxe.“
Schon komisch...
„Der Gutachter bezieht sich auf den Aufsatz von Ludolph/Schröter im Heranziehen einer Tabelle. Jedoch hat er dabei jegliche Kommentare und Empflehlungen von den beiden ignoriert. Denn es wird in der Zusammenfassung des Aufsatzes ganz klar von einer Benachteiliung des Versicherten gesprochen. Der Aufsatz geht sogar so weit, dass er sagt, dass zu hoffen sei, dass die aus ärztlich-gutachtlicher Sicht alles andere als nachvollziehbaren Entscheidungen des BGH zukünftig irgendwann einmal eine Revision erfahren werden. Es wird von einer merkwürdigen Rechtsprechung gesprochen. Wie kann das sein, dass der Gutachter der Versicherung den Aufsatz so heranzieht, als ob er mit der BGH-Rechtsprechung konform sei.?
Für eine Versicherung geht er nach der Gliedertaxe Armwert und für die andere Versicherung wendet er das BGH Urteil an und bezieht sich auf eine Tabelle von Ludoph/Schröter außerhalb der Gliedertaxe was zu erheblichen Nachteil für mich führt.
Also einmal 7/20 Armwert Gliedertaxe
Und einmal nur insgesamt 7%. außerhalb der Gliedertaxe
2 verschiedene Version und 1 Gutachter
Gruß Wahrheit