• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Frage zur Gliedertaxe

Kaie

Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2014
Beiträge
52
Ort
Berlin
Hallo,

ich habe eine Frage zur Berechnung der PUV.

Als Unfallfolge (Fraktur des Humeruskopfes) kann ich den Arm im Schultergelenk nur noch eingeschränkt bewegen. Der Unterarm und die Hand sind frei beweglich und beschwerdefrei. Ich habe mal gelesen, dass einige PUV´s dann nicht den ganzen Oberarmwert zu Grunde legen, sondern für den gesunden Unterarm noch etwas abziehen.

Ist das erlaubt? Ich glaube, dass es dazu ein Gerichtsurteil gibt, das die Auslegung der Gliedertaxe immer zugunsten des Betroffenen vorschreibt.

Weiss hier jemand etwas darüber?

Vielen Dank
Kaie
 
Hallo Kaie,

kommt ganz darauf an was in Deinen Bedingungen steht.

Steht da "Arm im Schultergelenk" oder "Arm"?

Wenn da steht Arm im Schultergelenk, dann wird danach begutachtet und gezahlt (nach dem Schultergelenk).

Wenn da Arm steht, dann wird der ganze Arm betrachtet.
 
Da heißt es "Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks" = 70 % (oder 75 % bin nicht sicher). Ist das dann der Wert, der zugrunde gelegt wird, obwohl der Unterarm beschwerdefrei ist?
 
Hallo Kaie,

wenn da nichts von "Schultergelenk" steht dann gilt das als Armwert.

Wenn Du ein Gutachter hast, der dann z.B. Armwert 1/10 feststellt, dann wird von diesem Wert 1/10 genommen (also 7 bzw 7,5 %). Es gab auch schon Gerichtsverfahren, wo der Geschädigte nach dieser Bezeichnung versucht hat das Schultergelenk als ausserhalb der Gliedertaxe feststellen zu lassen und somit höhere % zu bekommen, das ging allerdings in die Hose da das Schultergelenk anatomisch dem Arm zugeordnet wird.
 
Hallo Kaie,

meine Verletzung (12/2007) ist eine

- supkapitale, dislozierte Humeruskopffraktur -

oder anders geschrieben

- Schulterbruch -

oder auch

- Oberarm-Trümmerbruch -

In der privaten Unfallversicherung wird diese Verletzung in der Beurteilung
eingeschätzt um wieviele Grad

_________der Arm _________(meist 70 % lt. Gliedertaxe)

- auf Dauer eingeschränkt ist -.

Gruß Meggy
 
Hallo Partnerin,

habe die gleiche Fraktur! :) Dazu allerdings noch Radiusköpfchen-Fraktur (Mason III) am anderen Arm. Ist alles besser verheilt, als prognostiziert. Aber es bleiben eben doch ein paar Grad Einschränkung (vor allem Handrotation durch die Radiusköpfchen-Geschichte) in alle Richtungen. Ich hoffe, bei Dir ist auch alles gut geworden...

Danke Euch allen, ich werde sicherlich noch öfters zu meinem anstehenden Gutachterverfahren und zu der Regulierung durch die PUV Fragen stellen.

Schönes Wochenende allen Forums-Mitgliedern und allen Gastlesern.
wünscht
Kaie
 
Hallo Kaie,ich kenn mich zwar mit einer Humeruskopffraktur nicht aus,weiß aber das die PUV die unfallbedingten Einschränkungen bemisst und bezahlt immer am rumpfnahsten Glied, für "gesunde" Glieder die danach kommen wird nichts abgezogen.
Bestes Beispiel ist bei mir selbst,nach meinem Unfall waren meine Arme an sich unbeschädigt,allerdings hatte ich multible Schulterblatt und Schlüsselbeinfrakturen beidseits die teilweise in Fehlstellungen( und Pseudoahrtrose) verheilt sind, so daß meine Schulterfunktionen nur noch eingeschränkt möglich sind.
Beide Arme kann ich nur noch bis max 90° anheben und das macht laut Gliedertaxe 2 (Arme) x 2/10 A(70%)= 28%
Bekommen hab ich allerdings erst 14 % ,da der letzte Gutachter der PUV versucht hat mir die Arme auszureissen (Streckbank unter höllischen und langanhaltenden Schmerzen) und danach behauptete das passiv über 90° möglich sind:(.

LG Hotte
 
Hallo, kann mir jemand sagen ob bei einer Mittelhandfraktur eher von "Finger" oder "Hand" auszugehen ist? Also was bei einem Gutachten aus der Gliedertaxe Anwendung findet?
 
Hallo,
erst einmal ist wichtig, welche Folgen geblieben sin nach Deiner Fraktur.
Eine Fraktur kann folgenlos ausheilen und dann gibt es auch nach Gliedertaxe nichts.
Um Deine Frage aber zu beantworten: Ist die Mittelhand ein Finger? Nein, also ist die Hand betroffen und zu bewerten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe

vielen Dank für deine Antwort.

Als Folgen sind geblieben. Ein Einschränkung der Beweglichkeit des kleinen Fingers, also ein Faustschluss ist nicht vollständig möglich. Taubheit um die Op-Narbe, sowie "Wetterfühligkeit" falls es sowas gibt:confused:. Auch lässt die Kraft bei längerer und starker Belastung schnell nach.
 
Arm oder Schulter

Hallo zusammen;

Wer kann mir weiter helfen, ich hatte ca. vor 2 Jahren einen Unfall dabei habe ich einen abriss der Musculus pectoralis major am Oberarm. Mit sehr Komplizierten mehrere Operationen.

Ich habe 2 Private Unfallvers. und ich musste zu einem Gutachter der hat einmal für eine Versicherung nach Armwert nach Gliedertaxe bewertet und für die andere Vers. außerhalb der Gliedertaxe Schulterwert bewertet. Natürlich ist der Schulterwert viel weniger wert bis nur 7% maximal. Laut BGH Urteil von 01.04.2015!

Meine erste frage an euch, darf der Gutachter der Versicherung 2 unterschiedliche Gutachten schreiben? Ich hatte nur einen Termin für beide Versicherungen.

Armwert 7/20 bekommen in der Gliedertaxe:)
Schulterwert außerhalb Gliedertaxe nur 7 % bekommen.:(

Und meine 2 Frage;
Der Pectoralis Mayor am Oberarm abriss gehört doch anatomisch völlig unzweifelhaft zur Oberarmmuskulatur. Das habe ich Anatomie des Menschen gelesen.

Der Musculus pectoralis Major zieht den Arm zum Körper (Adduktion), dreht ihn nach innen (Innenrotation) und zieht ihn nach vorne (Anteversion). Außerdem gehört er zur Atemhilfsmuskulatur. Abhängig von der Position des Oberarms verändert der Pectoralis jedoch seine Funktion.

Der pectoralis Major gehört nicht zur Schultermuskulatur meiner recherchier nach.

Muskeln, die nicht mehr zur eigentlichen Schultermuskulatur gehören, aber in unmittelbarer Nachbarschaft der Schulter liegen, sind der Pectoralis major ( grosser Brustmuskel ) und einer der Rückenmuskeln, man nennt ihn Latissimus dorsi.
Orthopädie, Schultersprechstunde, Klinikum Dortmund ( Mitte ), Beurhausstrasse 40,
D-44137 Dortmund, 0231-953-21851

Und das BGH Urteil geht ausschließlich auf eine Schulterprellung ein, mit Sprengung des linken Schultereckgelenkes und der Verbindung des Schlüsselbeins mit dem Schulterblatt.

Ist das bei mir anwendbar das BGH Urteil? Alles kommt mir etwas komisch vor. Da ich eine Oberarm Verletzung habe und keine Schulterverletzung.

Wer kann mir helfen. Gibt es Urteile die vielleicht Arm und Schulter anatomisch trennen?:confused:

Gruss Wahrheit
 
Hallo Wahrheit, willkommen im Forum.

Ich hab von PUV keine Ahnung, aber über die Schilderung der verschiedenen Gutachterergebnisse bei ein und demselben GA und GA-Termin bin ich gestolpert.
Sehr merkwürdig.

Hast du von den beiden verschiedenen Versicherungen die Fragestellungen an den GA erhalten?

Hast du entsprechende Passagen in deinen Versicherungsunterlagen verglichen? (ZB alles, was d. Regulierung v. Arm und Schulter betrifft)

Falls es da keine gravierenden Unterschiede gibt, würde ich versuchen, einen Gesprächstermin bei dem GA zu erhalten und ihn fragen, wie die unterschiedlichen Einschätzungen zustande kommen.

Es melden sich sicher noch erfahrene User!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Top