Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung der PUV.
Als Unfallfolge (Fraktur des Humeruskopfes) kann ich den Arm im Schultergelenk nur noch eingeschränkt bewegen. Der Unterarm und die Hand sind frei beweglich und beschwerdefrei. Ich habe mal gelesen, dass einige PUV´s dann nicht den ganzen Oberarmwert zu Grunde legen, sondern für den gesunden Unterarm noch etwas abziehen.
Ist das erlaubt? Ich glaube, dass es dazu ein Gerichtsurteil gibt, das die Auslegung der Gliedertaxe immer zugunsten des Betroffenen vorschreibt.
Weiss hier jemand etwas darüber?
Vielen Dank
Kaie
ich habe eine Frage zur Berechnung der PUV.
Als Unfallfolge (Fraktur des Humeruskopfes) kann ich den Arm im Schultergelenk nur noch eingeschränkt bewegen. Der Unterarm und die Hand sind frei beweglich und beschwerdefrei. Ich habe mal gelesen, dass einige PUV´s dann nicht den ganzen Oberarmwert zu Grunde legen, sondern für den gesunden Unterarm noch etwas abziehen.
Ist das erlaubt? Ich glaube, dass es dazu ein Gerichtsurteil gibt, das die Auslegung der Gliedertaxe immer zugunsten des Betroffenen vorschreibt.
Weiss hier jemand etwas darüber?
Vielen Dank
Kaie