Ich kann doch nicht jeden Versicherungsvertrag auf Fallstricke durch einen Anwalt prüfen lassen, bloß weil die Versicherungen im Kleingedruckten sich einer Sprache bedienen, die manchmal nichts mehr mit dem normalen Deutsch zu hat. Hier werden extra Formulierungen und Wortschöpfungen verwendet um den wahren Charakter des Vertrages zu verschleiern. Das ist doch so gewollt. Die Ergebnisse sieht man doch immer hinterher wenn die Versicherung mit Hinweis auf den Paragraphen soundso die Zahlung verweigert. Der Gelackte ist der Geschädigte. Und der Hinweis das man das Kleingedruckte hätte lesen sollen ist einfach eine Frechheit, denn man muß es auch verstehen können. Darauf hinzuweisen und die kniffligen Stellen zu erklären sollten eigentlich zu Sorgfaltspflicht eines Versicherungsvertreter gehören.
Und die Sache mit dem DVD-Spieler ist ein schlechtes Beispiel, denn wenn das Teil nicht so funktioniert wie es der Verkäufer erklärt hat, dann schaffe ich den Schrott wieder hin und bekomme mein Geld wieder.
Wenn ich aber merke das mein Versicherungsvertrag Schrott für mich ist dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Gruß Ebs