oerni
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Das baden-württembergische Landessozialgericht hat den Sturz eines 17-Jährigen vom Dach einer Jugendherberge beim Fensterln als Arbeitsunfall anerkannt. Der 9. Senat entschied, der Unfall stehe im »innerem Zusammenhang mit der Ausbildung« des Klägers. Das Urteil wurde im Dezember gesprochen, aber erst jetzt von der Pressestelle des Gerichts veröffentlicht.
Baden-Württemberg: Gericht wertet Absturz beim Fensterln als Arbeitsunfall
Ein 17-Jähriger stürzte bei dem Versuch ab, zu dem Fenster einer Mädchengruppe zu klettern. Seine Versicherung wertete das nicht als Arbeitsunfall – und hat nun vor Gericht eine Niederlage erlitten.
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